Gemauerte Garagen sind langlebig und stabil. Egal ob die Garage nun vom Fachmann errichtet wird oder ob Sie selbst Hand anlegen, Sie müssen auf einiges achten.
Das Material
Sie können für die Garage verschiedene Baustoffe aussuchen, meist wird jedoch Kalksandstein und Porenbeton verwendet. Sehr geeignet sind auch Leicht- oder Gasbetonbausteine und für den ökologischen Garagenbau sind Lehmsteine die erste Wahl. Doch nicht nur die Materialien sind für die gemauerte Garage ausschlaggebend, Sie können nämlich Ihre persönlichen Wünsche verwirklichen und Individualität ausdrücken. Ob Sie Ihre Garage selbst herstellen oder einen Fachmann beauftragen ist eigentlich egal, es macht sich nur im Preis bemerkbar. Hier erfahren Sie, was beim Garagenbau zu beachten ist.
Das Mauern einer Garage
Wenn Sie die Garage selbst erstellen wollen, erfordert das natürlich viel handwerkliches Geschick und sehr viel Zeit. Sie können auch einen Fachmann beauftragen, der mit diesen Arbeiten bestens vertraut ist. In beiden Fällen ist gegebenenfalls eine Bauanzeige oder eine Baugenehmigung erforderlich und die müssen Sie natürlich vor Baubeginn stellen. Hierzu müssen Sie etliche Unterlagen einreichen und die Baugenehmigung ist abzuwarten. Das kann gut einige Wochen dauern, aber dann können Sie mit dem Bau beginnen.
Stabilität und Sicherheit
Wenn Sie eine massive Garage bauen wollen, ist ein Bauplan erforderlich. Denn die Statik muss passen und ein Grundriss, sowie Ansichten von allen Seiten sollten vorhanden sein. Also müssen Sie gegebenenfalls einen Architekten beauftragen, denn als Laie können Sie keinesfalls beurteilen, ob die statischen Erfordernisse gewährleistet sind. Der Architekt muss aber nicht nur den Bauplan erstellen, er muss auch den nötigen Einbruchsschutz sicher stellen und Maßnahmen zum Schutz vor Feuchtigkeit einplanen.
Baustoff, Putz und Dach
Zunächst einmal müssen Sie natürlich die Form Ihrer Garage benennen, soll es sich um eine Einzel- oder Doppelgarage handeln. Soll die Garage auch als Hobbyraum genutzt werden? Dann muss die Garage beheizbar sein und eine entsprechende Isolierung ist anzubringen. Von außen sollte die Garage natürlich den gleichen Stil wie das Haus besitzen, es muss mit dem Wohnhaus eine Einheit bilden. Natürlich sollte auch die Garage das gleiche Dach wie das Haus haben, es eignen sich Sattel-, Pult-, Flach- und Walmdach.
Das Fundament
Eine gemauerte Garage sollte auch ein Fundament haben, es sorgt für die Stabilität. Gängig ist das Punkt- und Streifenfundament und natürlich die Bodenplatte. Auch das Fundament können Sie selbst erstellen, dafür ist aber handwerkliches Geschick erforderlich und die Verarbeitung sollte mehr als gut sein.
Beachten Sie folgende Dinge:
Die Festigkeit des Bodens prüfen, eventuell den Boden verdichten
Beton genau nach den Vorgaben des Herstellers mischen
Es lohnt sich Transportbeton anliefern zu lassen
Die Kosten
Vielleicht lassen Sie das gesamte Fundament anfertigen, es ist nur unwesentlich teurer, als es selbst zu bauen. In Eigenleistung erstellte Fundamente kosten pro qm etwa 60 Euro, der Fachmann nimmt pro qm etwa 70 Euro. Dafür hat ein Fachbetrieb aber auch eine Gewährleistungspflicht und muss die Mängelbeseitigung kostenlos durchführen.
Massive Fertiggarage – eine günstige Alternative
Günstiger in der Anschaffung sind natürlich massive Fertiggaragen. Sie sind auch nicht sehr zeitaufwendig, gemauerte Garagen stehen deutlich später. Fertiggaragen sind aus Beton und Stahl hergestellt, manche Modelle werden vom Hersteller montiert, andere wiederum sind für die Selbstmontage geeignet. Garagentore und Dachformen können Sie passend zum Haus auswählen.
Auf Wunsch werden auch Fenster und Türen integriert. Standardmodelle sind deutlich billiger, als gemauerte Garagen, inklusive Fundament und Montage zahlen Sie etwa 7.000 Euro.
Foto: Gisela Peter / pixelio.de
Eine Holzgarage kann mit dem Hausbau geplant oder auch nachträglich auf dem Grundstück erstellt werden. Man sollte sich schon im Planungsstadium genau überlegen, wie viel Platz für die Garage vorhanden ist und welche Nutzung dafür vorgesehen ist. Einer der wichtigsten Aspekte ist natürlich die Optik. Man kann einen sterilen Beton-Klotz bauen, eine Blechgarage aufstellen oder eben eine Holzgarage.
Die Holzgarage ist beinahe in jedem Fall zu bevorzugen, denn sie strahlt eine gewisse Gemütlichkeit aus und bildet mit dem Haus, speziell einem Holz- oder Fertighaus, eine Einheit. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Holzgarage ganz individuell anfertigen zu lassen, Maßanfertigung sind hier keine Seltenheit. Eine Garage aus Holz passt sich der Umgebung an und wird allen Ansprüchen an die Sicherheit sowohl was den Einbruchschutz, als auch den Brandschutz betrifft, gerecht.
Holz ist nicht gleich Holz
Bei einer Holzgarage muss man allerdings darauf achten, dass sich nicht jedes Holz für den Bau eignet. Meist werden die Holzgaragen aus nordischer Kiefer oder Fichte hergestellt, diese Bäume wachsen sehr langsam und liefern ein äußerst widerstandsfähiges und robustes Holz. Ein sehr ebenmäßiges Bild erreichen man auch, wenn Lärche oder Douglasie (eine Tanne aus Nordamerika) eingesetzt wird. Diese Holzarten sind langlebig und trotzen jeder Witterung. Trotzdem sollte man der Holzgarage einen Schutzanstrich gönnen, denn der schützt vor Nässe, Schimmelbildung, starker UV-Strahlung und vor Holzschädlingen.
Holzgaragen brauchen alle paar Jahre einen neuen Außenanstrich mit Holz-Lasur. Diese wird dann kombiniert, mit einer Farbauffrischung und einem Witterungsschutz. Hier sind nur offenporige Farben zu verwenden, denn bei deckenden Lacken kann das Holz nicht atmen und es kommt zu Rissen und Fäulnis.
Holzgaragenmodelle
Natürlich sind auch vorgefertigte Bauteile für eine Holzgarage erhältlich, Man kann jedoch auch die Garage als DIY-Heimwerker selbst bauen. Die Einzelgarage ist für ein Fahrzeug geeignet, wobei man auch eine extra breite Einzelgarage bekommen kann. Bei der ist dann noch genügend Stauraum, für Garten- oder Sportgeräte vorhanden. Die Doppelgarage bietet allerdings Platz für zwei Autos. Auch beim Dach gibt es die freie Auswahl. Bei einem Satteldach läuft eben das Regenwasser schnell ab und das Pultdach weist die gleichen Eigenschaften auf. Ein Flachdach kann ebenfalls verwendet werden, hier ist aber auf eine entsprechende Entwässerung besonders zu achten.
Ist eine Baugenehmigung für eine Holzgarage erforderlich?
Für diese Frage gibt es keine generelle Antwort. In unserem Abschnitt Baurecht für den Anbau sind die einzelnen Vorschriften der Bundesländer aufgeführt. Es empfiehlt sich, hier einmal nachzuschlagen. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern eine Garagenverordnung. Sie sieht in jedem Bundesland anders aus, die zuständige Baubehörde kann hierzu erschöpfende Auskunft geben. In dieser Verordnung ist u.a. die Breite der Zufahrt geregelt und die geforderten Brandschutzeigenschaften des Materials. Holzgaragen unterliegen hier den gleichen Bestimmungen, wie ihre gemauerten Kollegen.
Die Preise von Holzgaragen
Je nach Größe und Ausstattung sind natürlich auch die Preise für Holzgaragen unterschiedlich. Ein einfaches Modell bekommt man jedoch schon für etwa 1.800 Euro, für eine Doppelgarage werden ungefähr 3.700 Euro fällig. Es kommen allerdings gegebenenfalls noch weitere Kosten hinzu. Es ist z.B. zu prüfen, ob Fenster und Türen in die Bauteile eingefügt sind, ob Dachpappe für die Erstverkleidung des Daches enthalten ist und einiges Mehr. Natürlich kann das Dach kostenpflichtig auch noch mit Ziegeln eingedeckt werden und ein Fundament für die Garage gibt es auch nicht umsonst. Diese weiteren Kosten sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Foto: Lisanne / pixelio.de
Alu Carports haben ein attraktives Design und fügen sich harmonisch in jedes Grundstück ein, ja sie werten es sogar auf. Durch die hochwertigen Aluminiumprofile sind die Alu Carports stabil, pflegeleicht, wartungsfrei und langlebig. Ein weiterer Vorteil: lästiges Nachstreichen wie bei einem Holz Carport entfällt. In der Regel beträgt die Garantiedauer für die Aluminiumprofile 20 Jahre. Die Stahlüberdachungen und Dachkonstruktionen für einen Carport aus Aluminium sind rostfrei und können einfach mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden. Meist handelt es sich bei einem Alu Carport um eine attraktive und zeitgemäße Konstruktion aus hochfesten, dickwandigen und korrosionsbeständigen Aluminiumprofilen.
Konstruktion des Alu Carports
Das Dach besteht aus einer leichten Alukonstruktion. Die Unterkonstruktion ist aus vollverzinktem Stahl. Wählt man die Kragarm-Variante, so sorgt ein kräftiger Stahlfuß für ausreichenden Halt. Die Position der Stützpfeiler ist meist wählbar und kann bis maximal 1.50m von der Frontposition entfernt angebracht werden. Durch dieses großen Spielraum wird das Ein- und Ausfahren erheblich erleichtert.
Stabile und tragfähige Pfosten mit Maßen von 80x64mm, sowie kräftige Dachpfosten von 50x50mm Abmessungen gewährleisten Sicherheit bei jedem Wind und Wetter.
Bei der Dacheindeckung sollte man auf mindestens 6 mm starke bruchfeste, beidseitig UV-geschütze Stegdoppelplatten von hoher Qualität Wert legen. Diese haben gegenüber herkömmlichen Stegdoppelplatten den Vorteile erhöhter Haltbarkeit, erhöhter Hagelbeständigkeit und auch nach jahrelanger Freibewitterung hoher Lichtdurchlässigkeit. Der Alu Carport muss außerdem 2 integrierte Dachrinnen mit Regenfallrohr vorweisen können. Eine Grenzbebauung ist immer möglich, da die Dachrinne nicht auf das Nachbargrundstück überhängt.
Lastenberechnung:
Die Windlast ist gemäß DIN 1055 berechnet, das Gewicht des Bedachungsmaterial liegt bei bis zu 10kg/m², was eine Schneelast bis zu 125 kg/m² zulässt.
Zusatzeinrichtungen
Auf Wunsch können problemlos Abstellräume in den Alu Carport integriert werden, z.B. als überdachte Abstellmöglichkeit für Fahrräder oder als Sichtschutz für die Mülltonnen.
Farbvielfalt – Farben für jeden Geschmack
Die Alu- und Stahlteile werden mit einer Farbe nach Wahl (nach RAL) beschichtet (Pulverbeschichtung). Auf diese Beschichtung wird meist eine Garantie von 10 Jahren gegeben. Da alle RAL Farben möglich sind, muss kein auch noch so ausgefallener Farbwunsch offen bleiben.
Abmessungen:
Alu Carports können mit einer Maximallänge von 7,5 Metern geliefert werden, sodaß damit gleich mehrere überdachte Stellplätze geschaffen werden können.
Die Standardabmessungen liegen bei einer Länge von 560 cm, einer Gesamtbreite von 310 cm bei einer Durchfahrtsbreite von 280 cm und einer Gesamthöhe von 267 cm, was eine Durchfahrtshöhe von 205 cm bedeutet. Natürlich sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auch andere Abmessungen möglich.
Garantiezeiten
20 Jahre Garantie auf die Aluminiumprofile.
10 Jahre Garantie auf die Stegdoppelplatten.
Unser Tipp für Sie:
Einen Carport vom Carportwerk
Sie können Ihren Carport selbst konfigurieren und sich danach ein Angebot zusenden lassen. Sollten Sie über einige handwerkliche Geschicklichkeit verfügen, so könne Sie bei Selbstmontage auch noch einen Bonus von 500 € erhalten.
Das Angebot:
Bei Bestellung erhält der Kunde 500,00 € Nachlass bei einer Selbstmontage von seinem Carport oder Terrassenüberdachung. Bei Eingabe von diesem Gutscheincode werden 500,00 € Rabatt von der Angebotssumme abgezogen. Der Gutschein gilt für die Produkte Carport, Terrassenüberdachung, Pavillon und Balkone - Gutschein-Code: 95173
In diesem Ratgeber Anbau geht es um einen Anbau an ein bestehendes Haus. Solche Anbauten sind in der Regel fest mit dem Haus verbunden. Sie können bereits beim Hausbau mit erstellt werden, können aber auch erst nachträglich angebaut werden. Für die verschiedenen Anbauten gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorschriften, die im Baurecht, im Nachbarschaftsrecht und im BGB verankert sind.
Zu den Anbauten, die hier besprochen werden sollen, gehören:
Anbau Garage
Anbau Carport
Anbau Wintergarten
Anbau Balkon und Erker
Anbau Terrasse und Veranda
Hausanbau (Hausvergrößerung)
Ratgeber Anbau
Baurecht für den Anbau
Foto: Pixelio /Gerd Altmann(geralt) Zuerst erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften für einen Anbau, die im Baurecht und im Nachbarschaftsrecht niedergelegt sind. Bevor mit irgend einem Anbau begonnen werden kann ist nämlich die rechtliche Seite für den Anbau abzuklären. Die dafür notwendigen Informationen finden Sie im Ratgeber Anbau, Abschnitt Baurecht. Dort informieren wir Sie über die Vorschriften für einen Anbau im Rahmen der Bauordnung, ob Sie für einen Anbau einen Bauantrag stellen müssen, ob eine Baugenehmigung für den Anbau erforderlich ist und was im Rahmen des BGB und des Nachbarschaftsrechtes auf Sie zukommt.
Foto: Pfaff-Garagen Der Abschnitt Anbau Garage befasst sich mit dem Garagenbau insgesamt und stellt die Besonderheiten der Fertiggarage und der Doppelgarage heraus. Auch über die Materialien für einen Garagen- Anbau, ob Blechgarage, Betongarage oder Garage aus Holz, erhalten Sie ausführliche Infos.
Anbau Carport
Foto: Carportking Ein Carport Anbau bedingt ebenso wie der Anbau einer Garage die Klärung der grundsätzlichen Fragen nach dem Material, soll es ein Holz Carport, ein Stahl Carport oder ein Alu Carport sein. Daneben stellt sich die Frage ob es ein Einzel Carport oder ein Doppelcarport sein soll. Wesentlich ist auch die Entscheidung über das Carport Dach. Hier gibt es neue Möglichkeiten der Dachbegrünung oder der Nutzung als Solardach. Sie erhalten im Abschnitt Anbau Carport alle wesentlichen Informationen über die angesprochenen Themen.
Anbau Wintergarten
Foto: Sunshine Wintergarten
Der Wintergarten- Anbau gehört sicherlich zu den beliebtesten Anbauten in Deutschland. Was kann schöner sein, als warm und gemütlich in seinem Wintergarten zu sitzen, wenn es draußen schneit und friert. Allerdings sind auch beim Anbau eines Wintergartens vor den Genuss einige Überlegungen, hauptsächlich bezüglich der Wärmedämmung, anzustellen. Diese Überlegungen gehen zwangsläufig auch in die Richtung, welches Material eingesetzt werden soll. Holz-, Alu- oder Kunststoff-Wintergarten stehen zur Wahl für den Anbau. Wir informieren Sie über die Vor- und Nachteile der einzelnen Materialien.
Anbau Balkon und Erker
Foto: Schüco International KG
In der Regel sind Balkon und Erker beim Bau des Hauses bereits errichtet worden. Aber auch als Anbau gibt es Möglichkeiten, insbesondere einen Balkon nachträglich zu errichten. Eine Loggia ergibt sich gegebenenfalls durch den Anbau eines Erkers oder eines Balkons. Der Erker kann auch im Rahmen eines Dachausbaus erstellt werden. Was Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie im Abschnitt Anbau Balkon und Erker.
Anbau Terrasse und Veranda
Der Anbau von Terrasse und / oder Veranda wird meist bei der Errichtung des Hauses vorgenommen. Der Unterschied zwischen Terrasse und Veranda ist den meisten Menschen eigentlich nicht ganz klar. Grundsätzlich sind beide identisch; wenn eine Terrasse allerdings mit einer Brüstung oder Mauer und einer Terrassenüberdachung ausgestattet wird, dann nennt man diesen Anbau Veranda. Ein weiterer Anbau, der auch nachträglich machbar ist, findet man in der Dachterrasse. Dazu sind allerdings Maßnahmen am Dach selbst erforderlich. Wir informieren Sie auch über diese Form des Anbaus im Ratgeber Anbau Abschnitt Anbau Terrasse und Veranda.
Zu guter Letzt ist die aufwendigste Maßnahme für einen Anbau zu nennen, den Hausanbau, also die Verlängerung, Vergrößerung oder Verbeiterung des ganzen Hauses. Ein Anbau in dieser Form bedarf fast der gleichen Mühen, wie der Hausbau selbst. Je nach Größe des Anbaus kommt man ohne einen Architekten in der Regel nicht aus. Worauf Sie insbesondere achten müssen, wenn Sie einen Hausanbau vorhaben, erfahren Sie im Abschnitt Hausanbau.
Informieren Sie sich auch in unseren anderen Ratgebern, im Internet die jeweiligen Spitzenreiter in ihrer Kategorie.
Die baurechtlichen Voraussetzungen für einen Anbau sind, wie es in Deutschland üblich ist, in allen Facetten geregelt. Allerdings findet man die Vorschriften nicht in einem einzigen Gesetz, sondern muss sich durch eine Flut von Vorschriften durcharbeiten. Lassen Sie den Anbau von einem Architekten planen und/oder durchführen, so wird es kaum Komplikationen geben. Wenn Sie sich jedoch alleine dran machen, Ihr Haus zu verbessern, so sollten Sie die wichtigsten Bestimmungen kennen.
Das Baurecht für einen Anbau beinhaltet, dass Sie rechtliche Genehmigungen erhalten müssen, um eine Erweiterung an Ihrem bestehenden Gebäude vorzunehmen. Die Schritte und Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen gibt es 7 Stufen, die es zu erklimmen gilt.
Baurecht für den Anbau: Der 7 - Stufen - Plan
Stufe 1
Prüfung der Bauvorschriften und Bebauungspläne. Überprüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, um festzustellen, ob Ihr Grundstück für den geplanten Anbau geeignet ist. Prüfen Sie die baurechtlichen Vorschriften und insbesondere auch die Abstandsflächenregelungen.
Stufe 2
Planen Sie den Anbau genauestens und erstellen Sie detaillierte Baupläne, idealerweise mit Hilfe eines Architekten oder Bauingenieurs. Berücksichtigen Sie dabei alle relevanten baurechtlichen Vorgaben.
Stufe 3
Holen Sie die notwendigen Genehmigungen ein. Stellen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Dieser Antrag muss alle relevanten Unterlagen und Pläne enthalten. Je nach Art und Umfang des Anbaus kann es erforderlich sein, weitere Gutachten, wie z.B. ein statisches Gutachten oder ein Brandschutzkonzept, einzureichen.
Stufe 4
Besorgen Sie sich rechtzeitig und schriftlich die nachbarschaftliche Zustimmung. In vielen Fällen ist nämlich die Zustimmung der Nachbarn zwingend erforderlich, insbesondere wenn der Anbau nahe an der Grundstücksgrenze liegt.
Stufe 5
Denken Sie bei Ihren Plänen an die Bearbeitungszeit und die Genehmigungserteilung beim Bauamt. Nach Einreichung des Bauantrags prüft die Bauaufsichtsbehörde die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Projektumfang variieren. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung.
Stufe 6
Beginn der Bauausführung. Nach Erhalt der Baugenehmigung können Sie mit dem Bau beginnen. Es ist wichtig, dass die Bauarbeiten gemäß den genehmigten Plänen durchgeführt werden. In bestimmten Phasen der Bauausführung können Baukontrollen durch die Baubehörde stattfinden.
Stufe 7
Endlich die Abnahme und Fertigstellung. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine abschließende Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde, um sicherzustellen, dass der Anbau den genehmigten Plänen und baurechtlichen Vorschriften entspricht. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte und Unterlagen gut dokumentieren, um im Falle von Nachfragen oder Problemen alle Informationen griffbereit zu haben.
In einem Überblick erläutern wir Ihnen unten die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Einflusses auf einen Anbau. Auf den nächsten Seiten können Sie dann die entsprechenden Bestimmungen direkt als kompletten Gesetzestext lesen. Durch klicken auf die jeweilige gesetzliche Vorschrift gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite.
Vorschriften für den Anbau finden Sie
im BauGB (Baugesetzbuch), in dem der Anbau hinsichtlich seiner generellen Zulässigkeit geregelt ist,
in einem Bebauungsplan (B-Plan), der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstückes, also auch den Anbau an ein Gebäude innerhalb eines bestimmten Gebietes regelt,
in der BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke), in dem generell die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche geregelt wird,
in der MBO (Musterbauordnung), die von der Bauministerkonferenz als Muster für die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer erarbeitet wurde,
in den Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO), die individuelle Abweichungen der jeweiligen Länder gegenüber der Musterbauordnung aufweisen,
im Nachbarschaftsrecht, das in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer (außer in Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, dort gibt es kein eigenes Nachbarrechtsgesetz) niedergelegt ist
und letztendlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in dem auch nachbarschaftsrechtliche Regelungen für einen Anbau getroffen sind.
Im Bauantrag oder mit einer Bauanzeige müssen Sie die planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes und / oder der BauNVO für Ihren Anbau umsetzen,
sofern Sie alles richtig gemacht haben, erhalten Sie die Baugenehmigung für den Anbau.
Das Baugesetzbuch (BauGB) trat 1987 in Kraft und löste damit seinen Vorgänger, das Bundesbaugesetz (BBauG) ab. Das Baugesetzbuch regelt in vier Kapiteln insbesondere das Planungsrecht der Städte und Gemeinden und nimmt damit einen wegweisenden Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes in ganz Deutschland. Für den Anbau ist insbesondere die Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung von Bedeutung.
Hauptinhalte und Struktur des Baugesetzbuches
Das BauGB ist in fünf Teile gegliedert, die verschiedene Bereiche der städtebaulichen Entwicklung und des Baurechts regeln:
1. Allgemeines Städtebaurecht (Teil 1, §§ 1–135 BauGB)
Dieser Teil regelt die Planung und Ordnung von Städten und Gemeinden, insbesondere durch die Bauleitplanung. Die wichtigsten Elemente sind:
Bauleitplanung: Gemeinden sind verpflichtet, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern (§ 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan legt die geplante Nutzung der Flächen einer Gemeinde fest, während der Bebauungsplan die detaillierte bauliche Nutzung eines bestimmten Gebiets regelt.
Verfahren: Die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen unterliegt einem genau geregelten Verfahren, das auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden vorsieht.
Bauliche Ordnung: Es werden allgemeine Vorgaben gemacht, wie Städte und Gemeinden baulich zu ordnen und zu entwickeln sind. Dabei sind z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete und Grünflächen abzugrenzen.
2. Besonderes Städtebaurecht (Teil 2, §§ 136–191 BauGB)
Das besondere Städtebaurecht behandelt spezielle städtebauliche Maßnahmen, wie etwa die Sanierung von Gebieten oder die Entwicklung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten:
Sanierungsgebiete: Gemeinden können bestimmte Bereiche als Sanierungsgebiete festlegen, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen zu erreichen.
Entwicklungsgebiete: Um großflächige städtebauliche Projekte zu fördern, können bestimmte Flächen als Entwicklungsgebiete ausgewiesen werden.
Erhaltungssatzungen: Durch Erhaltungssatzungen kann die Erhaltung städtebaulich wichtiger Strukturen sichergestellt werden, insbesondere in Gebieten mit erhaltenswerter Bausubstanz oder historischer Bedeutung.
3. Privates Baurecht: Bodenrecht (Teil 3, §§ 192–240 Baugesetzbuch)
Dieser Teil des BauGB regelt die Bodennutzung und den Umgang mit Grundstücken im Rahmen der städtebaulichen Ordnung. Themen sind unter anderem:
Umlegung: Umlegungsverfahren regeln die Neuordnung von Grundstücken, um eine bessere Erschließung und Nutzung von Bauflächen zu ermöglichen.
Enteignung: Das Baugesetzbuch enthält Bestimmungen darüber, wann und unter welchen Bedingungen Grundstücke enteignet werden können, umstädtebauliche Vorhaben zu ermöglichen.
Bodenordnung: Es gibt Regelungen für die Neuzusammenstellung von Grundstücken, um städtebauliche Ziele zu erreichen und Bauvorhaben zu ermöglichen.
4. Sonstige Vorschriften (Teil 4, §§ 241–252 BauGB)
Hier sind verschiedene weitere Bestimmungen enthalten, die das Bauwesen betreffen:
Umweltschutz: Es werden Regelungen getroffen, um Umweltbelange in der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen.
Denkmalschutz: Bauvorhaben, die den Schutz von Denkmälern berühren, werden hier geregelt.
Sondervorschriften: Es gibt Vorschriften für Sonderfälle, wie etwa den Schutz vor Hochwasser oder anderen Naturgefahren.
5. Überleitungs- und Schlussvorschriften (Teil 5, §§ 253–262 Baugesetzbuch)
Dieser Teil enthält Übergangsregelungen und Bestimmungen, wie bestimmte Regelungen in Kraft gesetzt oder geändert werden können. Auch wird hier der Rechtsweg beschrieben, falls es zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem BauGB kommt.
Wichtigste Themen im Baugesetzbuch
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung (§§ 1 ff. BauGB) ist das zentrale Steuerungsinstrument des Städtebaus. Sie umfasst zwei wesentliche Planarten:
Flächennutzungsplan
Dieser Plan wird von der Gemeinde aufgestellt und dient als vorbereitender Bauleitplan. Er zeigt, wie die verschiedenen Flächen innerhalb des Gemeindegebiets genutzt werden sollen, z. B. für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft oder Erholung.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er regelt detailliert, welche Art der baulichen Nutzung auf einzelnen Grundstücken zulässig ist. Hier werden z. B. Baugrenzen, Baulinien, Geschosszahlen und zulässige Gebäudearten festgelegt.
Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Bürger haben das Recht, während der Aufstellung eines Bebauungsplans ihre Einwände und Bedenken zu äußern. Gemeinden müssen diese Stellungnahmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Das BauGB stellt sicher, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden (§ 1a BauGB). Dazu gehören der Schutz von Boden, Wasser, Luft und der biologischen Vielfalt. Bei der Bauleitplanung müssen Gemeinden prüfen, wie sich Bauvorhaben auf die Umwelt auswirken und geeignete Maßnahmen zum Schutz ergreifen.
Bodenordnung
Das BauGB regelt auch die Ordnung und Neuordnung von Grundstücken im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung (§§ 45–84 BauGB). Ziel der Bodenordnung ist es, Grundstücke so zu gestalten, dass sie besser bebaut und genutzt werden können. Dies kann z. B. durch Umlegungsverfahren erreicht werden, bei denen Grundstücke neu aufgeteilt und Verkehrsflächen geschaffen werden.
Enteignung
Das BauGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Enteignung von Grundstücken (§§ 85–122 BauGB). Dies ist ein wichtiges Instrument, um städtebauliche Ziele durchzusetzen, wenn eine Einigung mit den Eigentümern nicht erzielt werden kann. Enteignungen sind jedoch nur als letztes Mittel zulässig und müssen im öffentlichen Interesse liegen.
Zusammenfassung
Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Gesetz des öffentlichen Baurechts in Deutschland und regelt die städtebauliche Entwicklung, die Bodenordnung sowie die Planungsverfahren. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Bauleitplanung, die Durchführung von Bauvorhaben und den Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen. Das Baugesetzbuch stellt sicher, dass Bauten und städtebauliche Entwicklungen in geordneten Bahnen verlaufen und das öffentliche Interesse gewahrt wird.
Ob Ihr Anbau- Vorhaben davon beeinflusst wird, können Sie durch nachlesen des Gesetzestextes, der sich durch anklicken des Paragrafen in einem neuen Fenster öffnet, selbst feststellen.
§ 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
In diesem Paragrafen geht es um die generelle Zulässigkeit von Anbau- Maßnahmen, sofern ein Bebauungsplan vorliegt. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Anbau zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist
§ 31 BauGB - Ausnahmen und Befreiungen
Dieser Paragraf behandelt die zulässigen Ausnahmen, auch für einen Anbau. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können z.B. solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
§ 32 BauGB - Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen
§ 32 regelt den möglichen Anbau auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Versorgungs- und Grünflächen vorgesehen ist.
§ 33 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
In § 33 wird die Möglichkeit eines Anbaus für den Fall geregelt, dass ein Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist.
§ 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Hier wird die Zulässigkeit von Anbau- Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die kein Bebauungsplan existiert, geregelt. Dieser Paragraf ist für einen Anbau sicherlich am häufigsten anzuwenden.
§ 35 BauGB - Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich ist ein Anbau nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn er einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
§ 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde
Über die Zulässigkeit von Anbau- Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde entschieden.
Damit sind die für den Anbau wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches genannt.
Für einen Anbau können im Bebauungsplan verschiedene Vorschriften aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden. Die wichtigsten möglichen Festsetzungen sind nachstehend genannt.
Art und Maß der baulichen Nutzung
Zuallererst geht es um die Art und das Ausmaß der baulichen Nutzung. Das bedeutet, dass bei der Erstellung des Anbaus die Grundflächenzahl (GRZ) oder die Geschossflächenzahl (GFZ) für die Bebauung insgesamt nicht überschritten werden dürfen. Die Erläuterungen der Begriffe finden Sie ausführlich in unserem Ratgeber Grundstückskauf.
Wenn also die vorhandene Bebauung bereits den Höchstrahmen der baulichen Nutzung ausnutzt, ist ein weiterer Anbau nicht mehr möglich.
Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche ist der Teil eines Baugrundstücks, auf dem das Gebäude errichtet werden darf. Diese Fläche wird im Bebauungsplan zeichnerisch durch Baugrenzen und Baulinien dargestellt. Auch der Anbau (Ausnahmen gibt es bei Balkon und Garage) darf nur innerhalb der bezeichneten Flächen errichtet werden. Alle anderen Grundstücksteile dürfen nicht bebaut werden.
Die Stellung der baulichen Anlagen
Wenn eine Baulinie festgelegt wurde, dann darf diese Linie nicht unter- oder überschritten werden, das bedeutet, eine Hauswand muss entlang der Baulinie verlaufen. Ferner sind sogenannte Abstandsflächen einzuhalten, die letztendlich auch den Anbau nur innerhalb eines begrenzten Teiles des Grundstückes zulassen.
Höchstzulässige Zahl von Wohnungen
Durch den Anbau darf die festgelegte höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden nicht überschritten werden. Wenn also zwei Wohnungen maximal erlaubt sind, darf durch den Anbau nicht eine dritte Wohnung entstehen.
Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind
Verkehrsflächen, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen sind von der Bebauung freizuhalten. Die Platzierung auch nur kleinerer Teile des geplanten Anbaus ist dort nicht gestattet.
Grundstücksteile, die bepflanzt werden müssen
Es können einzelne Flächen des Grundstückes nach dem Bebauungsplan für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen werden, ferner kann geregelt sein, das bestimmte Bäume und Sträucher nicht entfernt werden dürfen. Auch diese Regelungen haben Einfluss auf den Anbau. Ohne eventuelle Ausnahmegenehmigungen ist der Anbau auf diesen Flächen nicht zu errichten.
Weitere spezielle Vorschriften hinsichtlich einer untersagten Überbauung von öffentlichen Versorgungsleitungen können ebenfalls aufgenommen sein.
Lesen Sie hierzu auch weitere, erläuternde Artikel bei Hausbautipps24
Die Bauplanung besteht nicht nur aus den Bauzeichnungen
Die eigenen Vorstellungen vom Hausbau und die der Bauaufsichtsbehörden unter einen Hut bringen
Checkliste Bebauungsplan