MBO

Musterbauordnung (MBO)

Die Bauministerkonferenz, die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und der für das Bauwesen zuständige Bundesminister (z.Zt. der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) erörtert Fragen und trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht und zur Bautechnik, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind. Sie formuliert Länderinteressen gegenüber dem Bund und gibt Stellungnahmen auch gegenüber anderen Körperschaften und Organisationen ab.

Die Bauministerkonferenz hat ein Muster für die Bauordnungen der Länder ausgearbeitet. Auf diese Musterbauordnung (MBO) gehen die Landesbauordnungen (LBO) sämtlicher Bundesländer zurück. Die Landesbauordnungen haben deshalb fast gleichartige Vorschriften. Sie unterscheiden sich lediglich in kleinen Details. Einen der größeren Unterschiede gibt es bei der Definition der Geschosse (Vollgeschosse, Dachgeschosse, Kellergeschosse). Hier ist auch im Ergebnis für den Anbau eine recht unterschiedliche Interpretation möglich.

Die Gliederung der Musterbauordnung

Die Musterbauordnung und die Landesbauordnungen haben nahezu eine identische Gliederung. Die Gliederung hat sechs Teile, die sich wiederum in Abschnitte unterteilen. Aus dieser Übersicht können Sie ersehen, in welchem Bereich mögliche Vorschriften für den Anbau vorhanden sein können. Im Anschluss an die Gliederung besteht die Möglichkeit, mit einem Link auf die für Sie zuständige Landesbauordnung zu gelangen.

Die 6 Teile der Musterbauordnung (MBO) sind

1. Teil   Allgemeine Vorschriften

 

2. Teil   Das Grundstück und seine Bebauung

 

3. Teil   Bauliche Anlagen
1. Abschnitt Gestaltung
 2. Abschnitt Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
 3. Abschnitt Bauprodukte, Bauarten
 4. Abschnitt Wände, Decken, Dächer
5.  Abschnitt Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
6. Abschnitt Technische Gebäudeausrüstung
7.  Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen

 

4.Teil  Die Am Bau Beteiligten

 

5. Teil  Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
1. Abschnitt Bauaufsichtsbehörden
2. Abschnitt Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
3. Abschnitt Genehmigungsverfahren
4. Abschnitt Bauaufsichtliche Maßnahmen
5. Abschnitt Bauüberwachung
6. Abschnitt Baulasten

 

6. Teil Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften
Übergangs- und Schlußvorschriften

 

Die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer können Sie hier nachlesen.