Baugenehmigung für einen Anbau
Das Baugenehmigungs-Recht ist in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Landesbauordnungen unterschiedlich ausgebildet. Es ist durchaus möglich, dass man in einem Bundesland für die Errichtung einer Garage eine Baugenehmigung benötigt, während man einhundert Meter weiter in einem anderen Bundesland genehmigungsfrei bauen darf. Die wichtigsten Anforderungen bezüglich einer Baugenehmigung für den Anbau von Carport, Garage, Wintergarten, Balkon und Terrasse werden auf den nächsten Seiten erläutert.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine Baugenehmigung für einen Anbau immer dann erforderlich ist, wenn es keinen Bebauungsplan gibt oder sich das Anbau- Vorhaben in einem Außengebiet abspielen soll. Diese Baugenehmigung basiert dann auf dem gestellten Bauantrag. Für einen Anbau mit einer Bauanzeige gibt es keine gesonderte Baugenehmigung, hier kann mit dem Anbau nach Ablauf der vierwöchigen Bearbeitungsfrist begonnen werden.
Nachstehend sind die allgemein erforderlichen Schritte aufgeführt, die Sie befolgen müssen, um eine Baugenehmigung für einen Anbau zu erhalten:
Prüfung der Bauvorschriften
Bebauungsplan
Überprüfen Sie, ob der geplante Anbau im Einklang mit dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde steht. Der Bebauungsplan legt fest, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen.
Baurechtliche Vorschriften
Informieren Sie sich über die örtlichen Bauvorschriften, wie z.B. Abstandsflächen, Gebäudeklassen, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ).
Planung des Anbaus
Beauftragen Sie einen Architekten oder Bauingenieur, der die Pläne für den Anbau erstellt.
Die Baupläne müssen detailliert sein und alle relevanten Informationen wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Lageplan und eine Baubeschreibung enthalten.
Einreichen des Bauantrags
Der Bauantrag wird in der Regel beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde eingereicht. Der Antrag muss alle erforderlichen Unterlagen, wie Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung und statische Berechnungen, enthalten.
Ein Formular für den Bauantrag erhalten Sie beim Bauamt oder oft auch online auf der Website der Gemeinde.
Prüfung durch das Bauamt
Das Bauamt prüft, ob der Anbau den baurechtlichen Vorschriften entspricht. In einigen Fällen werden auch andere Behörden, wie das Gesundheitsamt oder die Feuerwehr, zur Prüfung hinzugezogen.
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erhalten Sie die Baugenehmigung.
Erhalt der Baugenehmigung
Nach der Erteilung der Baugenehmigung können Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
Beachten Sie, dass die Baugenehmigung in der Regel an bestimmte Auflagen und Bedingungen geknüpft sein kann, die Sie während der Bauarbeiten einhalten müssen.
Baubeginn und Bauausführung
Vor Baubeginn müssen Sie das Bauamt über den genauen Beginn der Bauarbeiten informieren.
Während des Baus können Kontrollen durch das Bauamt durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Bauarbeiten entsprechend den genehmigten Plänen ausgeführt werden.
Fertigstellung und Abnahme
Nach Fertigstellung des Anbaus erfolgt eine Bauabnahme durch das Bauamt.
Erst nach erfolgreicher Abnahme darf der Anbau offiziell genutzt werden.
Hinweise
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben, das können kleinere Anbauten oder bauliche Veränderungen sein, ist unter bestimmten Umständen keine Baugenehmigung erforderlich. Dies hängt jedoch von den örtlichen Bauvorschriften ab.
Die Kosten für die Baugenehmigung variieren je nach Bundesland und Umfang des Projekts.
Das Baugenehmigungsverfahren kann sich in die Länge ziehen, wenn nicht planungsrechtliche Rechtsgüter in das Anbau- Vorhaben einzubeziehen sind. Die wichtigsten Einflussfaktoren sind dabei
Das Sanierungsrecht
Liegt das Grundstück, auf dem der Anbau errichtet werden soll, in einem Sanierungsgebiet, so ist in jedem Fall der Sanierungsträger vor dem Beginn der Anbau- Nassnahmen zu befragen, bzw. er muss sein Einverständnis geben. Der Sanierungsvermerk muss im Grundbuch eingetragen sein.
Das Denkmalschutzrecht
Bei Anbau- Maßnahmen, die an einem Gebäude vorgenommen werden sollen, ist die Denkmalschutzbehörde vorher zu informieren um gegebenenfalls die Maßnahmen abzustimmen. Ohne die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde ist der Anbau nicht genehmigungsfähig.
Das Nachbarschaftsrecht
Speziell bei Anbau- Maßnahmen, die auch die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück oder sogar die Grundstücksgrenze selbst betreffen, ist in vielen Fällen der Nachbar um sein Einverständnis zu bitten. Bei einem solchen Antrag sollte der Nachbar dem Bauantrag oder der Bauanzeige mit seiner Unterschrift zustimmen.
Der Naturschutz
Fast alle Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung, wonach bestimmte Bäume (Art, Größe, Dicke) nicht gefällt werden dürfen oder dass Bäume grundsätzlich nur mit einem gesonderten Antrag auf Baumfällung dem Anbau weichen müssen.
Letztendlich sollte man in jedem Fall die Vorschriften einhalten, ein Schwarzbau und sei er noch so klein, kann teuer zu stehen kommen. Neben einer Strafe kann es auch zum Abriss kommen.
Hier kommen Sie zu den speziellen Vorschriften und Verfahrensweisen bezüglich der Baugenehmigung für Carport, Garage, Wintergarten, Balkon und Terrasse.