Baumfällung - Voraussetzungen, Techniken und Kosten
Im vorigen Abschnitt wurde beschrieben, welche Maßnahmen im Rahmen der Baustellenvorbereitung zu ergreifen sind, wenn Ihr Hausbau durch ein auf dem Baugrundstück befindliches Gebäude behindert wird. Ähnlich verhält es sich auch, wenn Bäume auf dem für den Hausbau vorgesehenen Grundstück anzutreffen sind. Wenn Sie die Bäume fällen müssen, ist einiges zu beachten.
Genehmigung zum Baumfällen
Bevor Sie sich mit der Baumfällung selbst beschäftigen, müssen Sie erst einmal die für Ihr Baugrundstück zu berücksichtigenden rechtlichen Vorschriften einsehen. Die jeweils gültigen Vorschriften sind in den Baumschutzsatzungen der Gemeinden festgelegt. Diese Vorschriften gelten auch für das Bäume fällen auf einem Privatgrundstück.
In vielen Regionen ist für das Baumfällen eine behördliche Genehmigung erforderlich. Insbesondere in städtischen Gebieten und bei besonders geschützten Baumarten gelten strenge Regelungen.
Bäume, die als Naturdenkmal oder unter Naturschutz stehen, dürfen oft gar nicht oder nur unter speziellen Bedingungen gefällt werden.
Es ist daher fast überall so, dass Sie vor Beginn der Baumfällung eine Genehmigung zum Baumfällen beantragen müssen. In der Regel ist die Fällung von Bäumen (Laub- und Nadelbäume) mit einem Stammdurchmesser (gemessen in einer Höhe von 1m) von 10 cm, bzw. einem Stammumfang von 30 cm immer genehmigungspflichtig.
Die zuständigen Ämter vergeben diese Genehmigungen zum Baumfällen meist nur dann, wenn Sie für die gefällten Bäume Ersatz- oder Neuanpflanzungen vornehmen, das gilt auch für einen neuen Hausbau. Unter Umständen ist es notwendig, dem zuständigen Amt einen Lageplan mit gekennzeichneten Bäumen vorzulegen, die für die Baumfällung vorgesehen sind. Die Anforderungen der einzelnen Gemeinden sind in der Beziehung jedoch recht unterschiedlich.
Grundsätzlich ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind Obstbäume, vor allem in Kleingartenanlagen, in denen allerdings auch kein Hausbau möglich ist, denn die Vorschriften für Kleingärten sind im Bundeskleingartengesetz verankert.
Zeitpunkt der Baumfällung
Eine wichtige Frage und für den Bauablauf absolut notwendig ist, wann man Bäume überhaupt fällen darf oder sollte. In der Regel ist das Fällen von Bäumen außerhalb der Brut- und Nistzeit (meist zwischen März und September) vorgeschrieben, um den Schutz von Vögeln und anderen Tieren zu gewährleisten.
Der Winter ist oft die beste Zeit für Baumfällungen, da Bäume dann weniger Wasser führen und das Holz trockener und stabiler ist.
Sicherheitsvorkehrungen
Bevor ein Baum auch auf eigenem Grundstück gefällt wird, müssen Sicherheitszonen eingerichtet und möglicherweise Gefahrenbereiche abgesperrt werden.
Eine persönliche Schutzausrüstung, bestehend mindestens aus Helm, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen ist für alle Beteiligten obligatorisch.
Baumfälltechnik
Welche Maßnahmen Sie innerhalb der Baustelleneinrichtung für die richtige Baumfällung ergreifen müssen, hängt auch von der jeweils notwendigen Baumfälltechnik ab. Der Baum muss vor der Fällung auf mögliche Schäden, Krankheiten oder Schiefstellungen untersucht werden, denn auch das beeinflusst die Fallrichtung und die benötigte Technik. Vor der eigentlichen Fällung werden oft Äste und Zweige entfernt, um die Stabilität des Baumes zu verbessern und die Fallrichtung besser kontrollieren zu können.
Wichtig! Hohe Bäume sollten Sie nicht selbst fällen. Hierfür gibt es Fachbetriebe.
Die wichtigsten Techniken für ein richtiges Baumfällen werden nachstehend skizziert:
Kehlschnitt
Der Kehlschnitt ist eine Baum fällen Schnitttechnik. Der Baum wird in der vorgesehenen Fällrichtung eingeschnitten, dann erfolgt ein waagerechter Fällschnitt auf der gegenüberliegenden Seite. Die Bruchleiste bleibt dabei stehen, um die Fallrichtung zu kontrollieren.
Fällkerbe
Ein dreieckiger Ausschnitt, der in die Fallrichtung weist. Dieser sorgt dafür, dass der Baum in die geplante Richtung fällt.
Sicherheitsfällschnitt
Hierbei wird zunächst ein Sägeschnitt gemacht, bevor der Hauptschnitt erfolgt. Diese Technik wird oft bei großen oder instabilen Bäumen verwendet.
Abtragen in Sektionen
Bei Bäumen in städtischen Gebieten oder in der Nähe von Gebäuden wird oft die Technik des Stück-für-Stück-Abtragens verwendet. Der Baum wird dabei von oben nach unten in Abschnitten entfernt.
Klettertechnik
Die am häufigsten verwendete Technik ist die Klettertechnik. Nur damit kann man an besonders schwierigen Stellen, wie innerhalb einer dichten Bebauung, an verkehrsreichen Straßen, in Innenhöfen oder in Hanglagen eine Baumfällung vornehmen.
Wenn keine Arbeitsbühnen oder Steiger eingesetzt werden können, dann sind die Kletterer gefragt.
Die Klettertechnik ist schnell und flexibel und ermöglicht es, auch auf schwierigstem Gelände Bäume zu fällen. Die dafür ausgebildeten Baumfäller steigen mit Steigeisen, Kletterseilen und Sägen in den Baum. Dies geschieht natürlich mit einem Sicherungsseil.
Das Abseilen der schweren Baumteile erfolgt über ein zusätzliches Seil mit einer Umlenkrolle, wodurch ein gezieltes Herablassen möglich wird. Nebeneffekt dieser behutsamen Art der Baumfällung ist dabei, dass z.B. auch wertvolle Unterpflanzungen geschützt werden.
Maschinelle Unterstützung
Nicht immer gelingt das Baumfällen ohne die Unterstützung von Maschinen. So können Seilwinden eingesetzt werden, um den Baum in eine bestimmte Richtung zu ziehen und das Risiko eines unkontrollierten Falls zu minimieren. Auch Kräne und Hebebühnen sind bei schwierigen Fällen, z.B. in dicht bebauten Gebieten erforderlich um Bäume in Teilstücken abgetragen zu können.
Nacharbeiten
Nach dem Baum fällen muss der Baumstumpf entfernt werden, entweder durch Ausgraben, Fräsen oder chemische Mittel.
Das Holz wird in der Regel zerkleinert oder als Brennholz genutzt, und das Laub sowie kleinere Äste können kompostiert oder entsorgt werden.
Kosten für eine Baumfällung
Die Kosten einer Baumfällung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Je höher der Baum, desto aufwändiger und teurer ist die Fällung. Große Bäume (über 20 Meter) erfordern oft zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
Ein dickerer Stamm erfordert mehr Zeit und möglicherweise schwereres Gerät.
Ein Baum, der leicht zugänglich ist, ist günstiger zu fällen als einer, der in einem schwer erreichbaren Bereich (z.B. Hinterhöfen, an Hängen) steht.
Wenn der Baum in der Nähe von Gebäuden, Straßen oder Stromleitungen steht, muss besonders vorsichtig gearbeitet werden, was die Kosten erhöht.
In städtischen Gebieten sind die Kosten oft höher, da die Arbeiten komplexer und die Anforderungen an die Sicherheit strenger sind.
Ein kranker oder bereits geschädigter Baum kann schwieriger und riskanter zu fällen sein, was zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen und möglicherweise spezielle Techniken erfordert.
Ein Baum, der einfach in eine freie Richtung fallen kann, ist günstiger zu fällen.
Wenn der Baum Stück für Stück abgetragen werden muss, steigen die Kosten erheblich.
Der Einsatz von Kränen, Hebebühnen oder Seilwinden erhöht die Kosten.
Falls eine Genehmigung zum Baumfällen erforderlich ist, können zusätzliche Kosten anfallen.
Die Kosten für die Entsorgung von Holz und Ästen oder das Fräsen des Baumstumpfes sind oft nicht in den Grundkosten enthalten und müssen extra berechnet werden.
Preisübersicht
Hier ist eine grobe Übersicht der typischen Kosten für eine Baumfällung in Deutschland (2024):
Kleine Bäume (bis 10 Meter): 200 bis 600 Euro
Mittlere Bäume (10 bis 20 Meter): 600 bis 1.500 Euro
Große Bäume (über 20 Meter): 1.500 bis 3.000 Euro oder mehr
Zusätzliche Kosten einer Baumfällung:
Stumpffräsen: 50 bis 300 Euro, je nach Größe des Stumpfes.
Entsorgung von Holz und Ästen: 100 bis 500 Euro, abhängig von der Menge und dem Entsorgungsweg.
Genehmigungen: Je nach Gemeinde zwischen 50 und 200 Euro.
Spezielle Geräte (Kran, Hebebühne): 100 bis 500 Euro pro Stunde.
Die gesamten Kosten einer Baumfällung können stark variieren und liegen typischerweise zwischen 200 und mehreren Tausend Euro, abhängig von den oben genannten Faktoren. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die verschiedenen Aspekte (z.B. Entsorgung, Stumpffräsen) genau zu klären, bevor man eine Firma beauftragt.