Abriss eines bestehenden Gebäudes

Zur Baustelleneinrichtung gehört, dass das Grundstück frei zugänglich und nicht mit Hindernissen, welcher Art auch immer, ausgestattet ist.

Wenn Sie mit Ihrem Hausbau beginnen wollen und auf dem Baugrundstück bereits ein Haus steht, muss dieses Gebäude vorher abgerissen werden.

Um ein Gebäude abreißen zu können, benötigt man heute keine Genehmigung mehr, man braucht sein Vorhaben nur noch beim Bauamt anzuzeigen. Der Abriss von kleineren Gebäuden bis zu einer Größe von 300 cbm umbautem Raum oder Mauern, Pfähle und Masten ist sogar anzeigenfrei.

 

 

 

Abriss

Abbruchunternehmen beauftragen

Da Sie den Abriss eines bestehenden Gebäudes nicht selbst tätigen werden, müssen Sie eine Abbruchfirma beauftragen. Diese hat neben der Befähigung für die Abbrucharbeiten auch nachzuweisen, dass sie die notwendigen Erfahrungen bezüglich Statik und Arbeitsschutz aufweisen kann. Voraussetzungen ist ferner, dass das Abbruchunternehmen die erforderlichen Nachweise erbringen kann, dass es über die notwendigen Erfahrungen, Einrichtungen und Geräte für den Abriss von Gebäuden verfügt. In vielen Fällen ist der für Ihren Hausbau vorgesehene Rohbauunternehmer berechtigt und befähigt, auch den Abriss bestehender Gebäude vorzunehmen.

Ausnahme Denkmalschutz

Ausnahmen von der Befreiung von der Anzeigenpflicht gibt es im Bereich des Denkmalschutzes. Solche Gebäude bedürfen zu ihrem Abriss einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Mit dieser Genehmigung ist dann der Antrag zusammen mit dem für Ihren Hausbau notwendigen Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt zu stellen.

Ausnahme Sanierungsgebiet

Besonderheiten bezüglich des Abrissverfahrens gibt es auch, wenn das Objekt in einem Sanierungsgebiet liegt. Hier ist in jedem Fall die Sanierungsbehörde vorher zu befragen und eine Sanierungsgenehmigung zu erwirken. Die im Sanierungsfall für Ihren Hausbau besonderen Voraussetzungen sind in unserem Ratgeber Grundstückskauf im Abschnitt Grundbuch näher erläutert.

Problem Nachbarhaus

Probleme kann es auch geben, wenn das abzureißende Gebäude an ein anderes Gebäude, das nicht abgerissen werden soll, grenzt. Der dadurch entstehende Schaden, dass beim Abriss nicht ausreichende Maßnahmen zur Sicherung des nicht abgerissenen Gebäudes getroffen wurden, muss dann ersetzt werden. Vor einigen Jahren gab es ein entsprechendes Urteil des OLG Frankfurt (Az.: 16 U 211/03).

In dem Fall hatte der Hauseigentümer eine Doppelhaushälfte abreißen lassen, um einen neuen Hausbau zu beginnen. Nur hatte er es versäumt, das Nachbarhaus ausreichend gegen mögliche Schäden durch den Abriss zu sichern. An den Wänden im Haus des Nachbarn entstanden beim Abriss jedoch starke Beeinträchtigungen durch Risse und dadurch bildete sich Feuchtigkeit in der Wand. Der Nachbar musste umfangreiche Stützungs- und Sanierungsmaßnahmen ergreifen.

Er verlangte daher von dem Hauseigentümer den Ersatz der Kosten für die Reparaturen. Zu Recht, wie das Gericht entschied, mit der Begründung, dass es eindeutig in der Verantwortung des Eigentümers liegt, für ausreichende Sicherungsmaßnahmen beim Hausbau zu sorgen, damit Schäden am Nachbarhaus verhindert werden können.

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Baustellenabfall richtig sortieren

Die Baustelleneinrichtung erfordert auch, dass die Einzelteile des abgerissen Gebäudes entfernt oder unter Umständen, bei entsprechender Sortierung des Materials, auch wiederverwendet werden können.

Für den Abbruchunternehmer der die Abbrucharbeiten durchführt bedeutet das Sortieren der Bestandteile eines abgerissenen Wohnhauses den meisten Aufwand. Dabei werden die einzelnen Bestandteile, wie Bauschutt, behandeltes Holz, unbehandeltes Holz, Metalle, Müll und Sondermüll getrennt. Was nicht mit dem Bagger auseinander zu halten ist, muss dann handverlesen werden.

Der Vorteil des Sortierens liegt darin, dass ein Teil des Abriss – Materials wiederverwertet werden kann. Bei größeren Mengen kann sich das Zerkleinern des Bauschutts auf der Baustelle lohnen. Das erspart die Kosten für die Abfuhr und der gebrochene Schotter kann gleich auf der Baustelle wiederverwertet werden.

Kosten für den Abriss eines bestehenden Gebäudes

Die Kosten für einen Hausabriss können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, darunter:

Größe und Struktur des Hauses: Größere Häuser oder Häuser mit mehreren Stockwerken kosten mehr zum Abriss als kleinere oder einstöckige Häuser.

Abrissmethode: Es gibt mehrere Methoden, um ein Gebäude abzureißen. Die Wahl der Methode hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe und Struktur des Gebäudes, dem Standort und den Umweltvorschriften ab. Manueller Abriss, mechanischer Abriss, Sprengung, Rückbau, Hydraulischer Abriss und der Gebrauch einer Abrissbirne sind gängige Methoden.

Bauweise und Materialien: Häuser, die aus Beton oder Ziegeln gebaut sind, erfordern in der Regel höhere Kosten als der Abriss von Holzhäusern.

Standort: Die Kosten können auch aufgrund der geografischen Lage variieren. In städtischen Gebieten können die Kosten höher sein als in ländlichen Gebieten aufgrund höherer Arbeitskosten und anderer Faktoren.

Umweltauflagen: Vorschriften zur Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere gefährlichen Materialien wie Asbest, können die Kosten erhöhen.

Zugang und Vorbereitung: Einfache Zugänglichkeit zum Abbruchstandort kann die Kosten senken. Zusätzliche Vorbereitung, wie das Entfernen von Fundamenten oder die Sicherung von benachbarten Strukturen, kann die Kosten erheblich erhöhen.

Entsorgungskosten: Die Kosten für den Transport und die Entsorgung des Abbruchmaterials können einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen.

Eine grobe Schätzung der Abrisskosten in Deutschland könnte wie folgt aussehen:

Einfamilienhaus (100-150 m²): Zwischen 20.000 und 30.000 Euro
Größeres Haus (200-300 m²): Zwischen 30.000 und 50.000 Euro

Diese Schätzungen sind sehr allgemein. Es ist ratsam, mehrere Angebote von spezialisierten Abrissfirmen einzuholen, um eine genauere Kostenschätzung zu erhalten.

Zeitrahmen für einen Hausabriss

Die Dauer für den Abriss eines bestehenden Gebäudes kann stark variieren und hängt von mehreren Faktoren ab. Im Allgemeinen kann die Abrisszeit von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen. Im Einzelnen muss man folgende Zeiten einrechnen:

Vorbereitung und Einholung von Genehmigungen: 1-2 Wochen

Darunter fallen das Einholen der notwendigen Genehmigungen, das Abtrennen von Versorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Abwasser, gegebenenfalls auch noch das Trennen des Kabelanschlusses und die Vorbereitung des Geländes.

Für die Abrissarbeiten selbst rechnet man bei
einem kleinen Einfamilienhaus: 3-7 Tage
einem mittleren bis großen Haus: 1-3 Wochen
einem großen mehrstöckigen Gebäude: Mehrere Wochen bis Monate

Für die Nachbearbeitung und Entsorgung sollte man 1-2 weitere Wochen einplanen um das Aufräumen des Geländes, die Entsorgung von Abbruchmaterialien und die Nivellierung des Grundstücks zu erledigen.

Gesamtdauer

Insgesamt kann der Abriss eines durchschnittlichen Einfamilienhauses etwa 3-4 Wochen dauern, einschließlich Vorbereitung, Abriss und Nachbearbeitung. Für größere Gebäude kann der gesamte Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen.

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Foto: Pixabay / CCO Public Domain / Beeki