Welche Wasseranschlüsse sind beim Hausbau erforderlich?
Haustechnik / Tipps: Wenn Sie als Hausbesitzer oder Bauherr Veränderungen an einem Hausanschluss in den Bereichen Gas, Strom, Trinkwasser und Abwasser vornehmen oder als Bauherr die Versorgung des Hauses mit Energie und Wasser vorbereiten, dann sind die Gemeinden und die zuständigen Versorgungsunternehmen an der Reihe. Allerdings nur bis zum sogenannten Übergabepunkt. Ab hier hat der Bauherr oder Grundstückseigentümer die alleinige Verantwortung zu tragen.
Man unterscheidet bei den Versorgungsleitungs-Einführungen zwischen den Einsparten- (ESH) und den Mehrsparten-Hauseinführungen (MSH). Bei der Einsparten-Hauseinführung wird für jede Versorgungsart eine separate Einführung ins Haus vorgenommen, während bei der MSH alle Versorgungsleitungen gebündelt in das Haus geführt werden. Die MSH für Strom, Wasser, Erdgas oder Fernwärme sowie Glasfaser, Telefon oder Kabelfernsehen kann platzsparend im Hausanschlussraum des Hauses untergebracht werden.
Trinkwasser-Versorgung
Hausanschlüsse müssen im rechten Winkel, gradlinig vom Übergabepunkt bis zur Gebäudeeinführung verlegt werden. Sie müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht überbaut oder mit Gehölzen bepflanzt werden. Bei der Durchführung ins Gebäude müssen die Vorschriften für die Flächenabdichtung eingehalten werden und die Abdichtungen müssen gas- und wasserdicht sein. Der Abwasser-Übergabepunkt liegt in der Regel an der Grundstücksgrenze. Zu beachten ist, dass der Bauherr immer selbst für die Beantragung und die Erstellung der Hausanschlüsse für den Hausbau selbst verantwortlich ist.
Die Nutzung von Trink- und Abwasser kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Da gibt es einmal die privaten Wasserversorgungsanlagen, worunter man Brunnen und Regenwassernutzungsanlagen versteht, und die öffentliche Versorgung und Entsorgung von Trink- und Abwasser. Prämisse bei der Installation ist, dass jedes Wohnhaus mit gesundheitlich einwandfreiem Wasser versorgt werden muss. Die Verlegung und Instandhaltung der dafür notwendigen Rohrleitungen liegt im Aufgabenbereich des Hauseigentümers oder Bauherren.
Abwasser-Entsorgung
Für die Entsorgung von Abwasser und Schmutzwasser ist die Errichtung von Abwasserleitungen notwendig. Alle Abwasserleitungen innerhalb eines Grundstückes werden mittel geeigneter Rohre unterirdisch zusammengefügt und zur Kanalisation geführt. Dort sind die Rohrleitungen über einen Revisionsschacht erreichbar. Von hier aus können die Schmutzwasserleitungen geprüft und gereinigt werden. Hierfür gibt es Spezialunternehmen, die z.B. für die Rohrreinigung zuständig sind. Rohrleitungen für Abwasser und Trinkwasser müssen außerhalb des Gebäudes frostfrei verlegt werden.
Die Anbindung des Hauses an des Trinkwasser- und Abwassernetz ist in der Regel beim zuständigen lokalen Wasserversorger zu beantragen. In einigen Bundesländern muss zusätzlich eine Versorgung mit Löschwasser nachgewiesen werden.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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