Aussenanlagen

Nachbarschaftsrecht: Bau einer Mauer

Bauen / Aussenanlagen / Mauer: Der Nachbar ist bei Errichtung einer Mauer anzuhören. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Mauer als Einfriedung bauen wollen, so gibt es einige Hürden zu überwinden. Bei der Erstellung einer Einfriedung für Ihren Hausbau müssen Sie nämlich hauptsächlich auf das Nachbarschaftsrecht achten. Grundsätzlich muss die Einfriedung, egal ob Sie einen Zaun oder eine Mauer bauen oder eine Hecke anpflanzen, so eingerichtet werden, dass der Nachbar nicht mehr als vermeidbar durch die Beschattung belästigt wird.

 


Baurechtliche Vorschriften

Ohne Absprache oder sonstige Vorschriften aus dem Bebauungsplan muss eine Mauer in den meisten Bundesländern gemäß der Landesbauordnung mindestens 1,20 m hoch sein. Eine undurchsichtige Einfriedung, also eine Mauer, darf an der Grenze bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m gebaut werden. Wenn die Mauer allerdings ab einer Höhe von 1,80 m durchsichtig ist oder wenn der Nachbar zugestimmt hat, können Sie auch bis zu einer Höhe von 2 m bauen.

Beachten Sie auch, dass eine Baugenehmigung erforderlich wird , wenn Sie eine Mauer mit einer Höhe von mehr als 1,80 m bauen. Bis zu einer Höhe von 1,80m benötigt man keine Baugenehmigung für die Mauer.

Gespräch mit dem Nachbarn suchen

Besprechen Sie die Ausführung in Bezug auf Höhe und Material mit Ihren Nachbarn, wenn Sie eine Mauer bauen wollen. Damit haben Sie schon die wichtigste Hürde genommen. Lassen Sie sich das Einverständnis schriftlich geben. Sofern die Landesbauordnung Ihrem Vorhaben nicht widerspricht, werden Sie dann eine Genehmigung zum Bauen der Mauer vom Bauamt erhalten.

Regeln im Nachbarschaftsrecht bei Errichtung einer Mauer

Im deutschen Nachbarschaftsrecht gelten bestimmte Regelungen, wenn es um die Errichtung einer Mauer auf einem Grundstück geht. Diese Regeln sollen Konflikte vermeiden und dafür sorgen, dass beide Nachbarn die Nutzung ihres Grundstücks optimal gestalten können.

Abstand und Höhe der Mauer

In den meisten Bundesländern ist die Errichtung einer Mauer an oder in der Nähe der Grundstücksgrenze nur mit bestimmten Abstands- und Höhenvorschriften möglich.

Beispielsweise ist die Höhe einer Mauer oft auf 1,80 Meter beschränkt, wenn sie direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt wird.
Wird die Mauer auf der Grundstücksgrenze errichtet, handelt es sich um eine sogenannte "Grenzmauer" oder "Grenzbefestigung", für die oft besondere Regelungen gelten.

Einverständnis des Nachbarn

Bei Grenzmauern ist es ratsam und in einigen Fällen auch erforderlich, das Einverständnis des Nachbarn einzuholen. Ohne die Zustimmung könnte der Nachbar im Streitfall den Rückbau der Mauer fordern.
Vor allem bei Grenzmauern, die die zulässige Höhe überschreiten oder nicht den baurechtlichen Vorschriften entsprechen, kann eine Zustimmung erforderlich sein.

Länderspezifische Regelungen

Das Nachbarschaftsrecht ist in Deutschland nicht bundesweit einheitlich, sondern wird durch die Bundesländer geregelt. Es gibt daher Unterschiede in den Vorschriften zur Mauerhöhe, zu Abstandsflächen und zur Pflicht, das Einverständnis des Nachbarn einzuholen.

Die jeweiligen Nachbarrechtsgesetze der Länder legen fest, wie hoch Mauern sein dürfen und wie viel Abstand sie zur Grundstücksgrenze einhalten müssen, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreiten.

Lediglich in den Ländern Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Nachbarrechtsgesetz, dort ist das BGB oder / und die Landesbauordnung, bzw. der Bebauungsplan maßgebend.

Baurechtliche Genehmigungspflicht

Ab einer bestimmten Höhe (oft etwa 2 Meter, je nach Bundesland) kann eine Mauer genehmigungspflichtig sein. Hier muss dann ein Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden.
Diese Genehmigungspflicht betrifft vor allem Mauern, die nicht nur als Ziermauern gelten, sondern eine deutliche Sichtschutz- oder Abgrenzungsfunktion haben.

Möglichkeiten der Einfriedungspflicht

In manchen Gebieten besteht eine Einfriedungspflicht. Das bedeutet, dass Grundstücke zur Sicherstellung von Abgrenzung oder Sicherheit eingefriedet sein müssen. Ob und wie dies der Fall ist, ist im Nachbarschaftsrecht geregelt und kann zwischen Zäunen, Hecken oder Mauern variieren.

Rechtsfolgen bei Missachtung

Wird eine Mauer ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben errichtet, kann der Nachbar rechtliche Schritte einleiten und die Entfernung oder Anpassung der Mauer verlangen. Außerdem kann die Bauaufsichtsbehörde eine Beseitigung anordnen, wenn die Mauer baurechtliche Vorschriften verletzt.

Streitbeilegung und Schlichtung

In vielen Fällen ist vor einem Gang zum Gericht eine Schlichtung sinnvoll und teilweise auch vorgeschrieben. Viele Nachbarschaftsstreitigkeiten lassen sich durch eine Mediation oder eine gütliche Einigung vermeiden.

Es ist ratsam, sich vor der Errichtung einer Mauer über die genauen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Nachbarschaftsrecht in Anspruch zu nehmen.