Einfriedung und Einfriedungspflicht beim Hausbau
Die den Hausbau abschließende Maßnahme ist meist die Errichtung einer Einfriedung, in welcher Art auch immer. Eine Einfriedung kann aus Zäunen, Mauern oder Hecken bestehen. Durch eine Einfriedung wird das eigene Grundstück von anderen Grundstücken und öffentlichen Flächen abgegrenzt.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Errichtung einer Einfriedung besteht allerdings nur in Ausnahmefällen. Das Sicherheits- und Schutzbedürfnis ist bei privaten Grundstücken meist so groß, dass überwiegend eine Einfriedung errichtet wird. In den Bundesländern haben sich unterschiedliche baurechtliche Vorschriften entwickelt. Dies gipfelt dann in einer sogenannten Einfriedungspflicht.
Einfriedung und Einfriedungspflicht
Die den Hausbau abschließende Maßnahme ist meist die Errichtung einer Einfriedung, in welcher Art auch immer. Eine Einfriedung kann aus Zäunen, Mauern oder Hecken bestehen. Durch eine Einfriedung wird das eigene Grundstück von anderen Grundstücken und öffentlichen Flächen abgegrenzt. Eine rechtliche Verpflichtung zur Errichtung einer Einfriedung besteht allerdings nur in Ausnahmefällen. Das Sicherheits- und Schutzbedürfnis ist bei privaten Grundstücken meist so groß, dass überwiegend eine Einfriedung errichtet wird. In den Bundesländern haben sich unterschiedliche baurechtliche Vorschriften entwickelt. Dies gipfelt dann in einer sogenannten Einfriedungspflicht.
Einfriedungspflicht
Die Einfriedungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, ein Grundstück durch Zäune, Mauern oder andere Einfriedungen abzugrenzen. In Deutschland variiert diese Pflicht je nach Bundesland, Gemeinde und dem spezifischen Bebauungsplan.
Zweck der Einfriedungspflicht
Die Einfriedungspflicht kann verschiedenen Zwecken dienen. Sie dient der Sicherheit und dem Schutz von Personen, insbesondere Kindern, vor Gefahren wie Teichen, Schwimmbecken oder gefährlichen Anlagen.
Sie schützt das Eigentum durch das Verhindern unbefugten Zutritts und gleichzeitig schützt sie vor Diebstahl oder Vandalismus.
Sie dient als Sichtschutz und der Sicherstellung der Privatsphäre der Bewohner durch Abgrenzung zu benachbarten Grundstücken.
Die rechtlichen Grundlagen
Die Regelungen zur Einfriedungspflicht sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert, darunter den Nachbarrechtsgesetzen. Diese Gesetze sind Ländersache, d. h., jedes Bundesland hat eigene Regelungen, die festlegen, wann und wie eine Einfriedung erfolgen muss.
In den Gemeindesatzungen und Bebauungsplänen können die Gemeinden spezifische Vorgaben zur Einfriedungspflicht festlegen. Diese Vorgaben können Details zur Art der Einfriedung, Höhe und Gestaltung enthalten.
Das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann auch zur Einfriedungspflicht herbeigezogen werden. Das BGB enthält allgemeine Vorschriften, die indirekt die Einfriedung betreffen, z. B. Regelungen zu Besitzschutz und Nachbarschaftsrecht.
Umfang der Einfriedungspflicht
Die Einfriedungspflicht kann in verschiedenen Situationen gelten
In städtischen Gebieten kann eine Pflicht zur Einfriedung bestehen, um eine klare Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Bereichen zu schaffen. Dies ist besonders relevant in dicht besiedelten Stadtvierteln.
In ländlichen Gebieten können Einfriedungen erforderlich sein, um landwirtschaftliche Flächen zu schützen, Tiere einzuzäunen oder Wald- und Weideflächen abzugrenzen.
In bestimmten Schutzgebieten, wie Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten, kann eine Einfriedungspflicht zum Schutz der Umwelt und der Tierwelt bestehen.
Natürliche oder künstliche Begrenzung
Zäune können aus Holz, Metall, Kunststoff oder natürlichen Materialien wie Hecken bestehen. Die Wahl des Materials kann durch lokale Vorschriften oder ästhetische Anforderungen beeinflusst werden.
Die Höhe von Einfriedungen ist oft reglementiert, um eine Einheitlichkeit zu gewährleisten und Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden. Auch die Art der Einfriedung (offene oder geschlossene Bauweise) kann vorgeschrieben sein.
In einigen Fällen muss ein Mindestabstand zu benachbarten Grundstücken eingehalten werden, insbesondere wenn es um höhere Einfriedungen oder Mauern geht.
Nachbarn und ihre Nachbarschaftsrechte
Die Einfriedungspflicht kann Konfliktpotenzial bergen, insbesondere wenn Nachbarn unterschiedliche Vorstellungen von der Art und Höhe der Einfriedung haben.
Kostenverteilung: In vielen Fällen teilen sich die Nachbarn die Kosten für eine gemeinsame Grenzbefriedung.
Mitspracherecht: Nachbarn haben oft ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Einfriedung, vor allem wenn diese direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet wird.
Abwehrrechte: Ein Nachbar kann Einwendungen gegen eine Einfriedung erheben, wenn diese seine Rechte beeinträchtigt, z. B. durch unzumutbare Verschattung oder eine Beeinträchtigung der Sicht.
Ausnahmen von der Einfriedungspflicht
Es gibt Situationen, in denen die Einfriedungspflicht nicht gilt oder Ausnahmen bestehen können.
Ausnahme natürliche Grenze. Wenn natürliche Gegebenheiten wie Flüsse, Bäche oder steile Abhänge bereits eine klare Abgrenzung schaffen, kann die Pflicht zur Einfriedung entfallen.
Ausnahme gemeinsame Nutzung. Bei Grundstücken, die von mehreren Parteien gemeinsam genutzt werden (z. B. Gemeinschaftsgärten oder geteilte Höfe), kann die Einfriedungspflicht anders geregelt sein.
Rechtsfolgen bei Missachtung
Die Nichtbeachtung der Einfriedungspflicht kann rechtliche Konsequenzen haben. Dazu gehören ordnungsrechtliche Maßnahmen, denn die Gemeinden oder Bauaufsichtsbehörden können Anordnungen erlassen oder Bußgelder verhängen, wenn die Einfriedungspflicht nicht eingehalten wird.
Es können auch zivilrechtliche Ansprüche entstehen. Nachbarn können zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, wenn sie durch die fehlende oder unzureichende Einfriedung beeinträchtigt werden, z. B. in Form von Unterlassungsklagen oder Schadenersatzforderungen.
Die Einfriedungspflicht ist ein wichtiger Aspekt des Nachbarschafts- und Baurechts in Deutschland. Sie dient der Sicherheit, dem Schutz von Eigentum und der Wahrung der Privatsphäre. Da die Vorschriften je nach Region und Gemeinde unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich bei den örtlichen Behörden über die geltenden Bestimmungen zu informieren, bevor eine Einfriedung geplant oder durchgeführt wird. Eine gute Nachbarschaftskommunikation und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben tragen dazu bei, Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten.
Einfluss durch Nachbarschaftsrecht und Bebauungsplan
Bei der Erstellung einer Einfriedung für Ihren Hausbau müssen Sie auf das Nachbarrecht achten. Die Grundstücksgrenze darf zwar gegen Einblicke abgeschirmt werden, jedoch darf der Nachbar nicht mehr als vermeidbar durch die Beschattung, beispielsweise von hohen Hecken oder Bäumen, belästigt werden.
Auch durch die örtlichen Bebauungspläne können per Satzung bestimmte Einfriedungen vorgeschrieben werden. Meist werden darin Vorschriften über das Material und die Höhe der Einfriedungen festgelegt.
Wie oben bereits erwähnt, können die Einfriedungen als Zäune, Mauern oder Hecken errichtet werden.
Besondere Formen der Einfriedung können Sicherheitszäune, Schallschutzwände und Windschutzeinrichtungen sein.
Formen der Einfriedung
Die am häufigsten vorkommenden Formen der möglichen Einfriedungen sind Zäune, Mauern und Hecken.
Zäune
Zäune als Einfriedung können zusätzlich im Rahmen der Gartengestaltung eingesetzt werden, denn sie umschließen einen besonderen Bereich des Gartens und bestimmen somit das Aussehen des Gartens von der Außenseite des Grundstücks. Besonders dekorativ sind für diesen Zweck Zier- und Schmuckzäune mit passenden Zauntoren und -türen in verschiedenen Ausführungen, besonders wenn sie mit Kletterpflanzen berankt sind.
Das Material für den Zaun richtet sich hauptsächlich nach der Funktion, die der Zaun erfüllen soll. Ein Schutzzaun besteht aus anderen Materialien, als der Zierzaun, ein Jägerzaun als Einfriedung kann schwerlich die Aufgaben eines Schutzzaunes erfüllen.
Vom Material her gibt es Holzzäune, Metallzäune, Drahtzäune und Kunststoffzäune.
Mauern
Für Einfriedungen werden auch geschlossene oder durchbrochene Mauern oder Sockelmauern mit Pfeilern verwendet. Die meist benutzten Mauersteine sind dabei Ziegelsteine, Kalksandstein oder Betonsteine. Für besondere Einfriedungen werden auch Natur- oder Betonwerksteine benutzt. Beim Einsatz von Mauern und Mauerpfeilern ist auf eine frostfreie Gründung und eine Abdichtung gegen eindringendes Sickerwasser zu achten.
Hecken
In Deutschland verwendet man häufig auch eine Hecke als Einfriedung. Für die Pflanzung einer Hecke wird eine Vielzahl heimischer und nicht heimischer Gehölze genutzt. Typische, Heckenpflanzen für die Gartenhecke sind Hainbuche, Eibe, Lebensbaum und Liguster; auch Weißdorn, Rotdorn und Berberitze werden häufig verwendet, sie können zusätzlich Windschutz und eine Nistmöglichkeit für Vögel bieten.
Aussenanlagen
Garten, Wege,
Garage, Stellplatz, Carport,
Einfriedung
Zaun, Mauer, Hecke