Vorsichtsmaßnahmen bei der Baumfällung im eigenen Garten
Gartenpflege: Axt und Beil gibt es natürlich heute auch noch; auch ein Hackklotz könnte noch vorhanden sein. Wer aber wie ein Profi sein Holz spalten oder sägen will, der braucht dazu auch eine professionelle Ausrüstung. Erhöhte Aufmerksamkeit ist geboten, wenn motorisierte oder mit Strom betriebene Gerätschaften dabei zum Einsatz kommen.
Die für den Außenbereich erforderliche Stromversorgung muss zwingend über einen FI-Schalter (Fehlerstromschutzschalter) abgesichert sein. Damit werden für den Fall der Fehlfunktion des stromführenden Gerätes lebensgefährliche Stromunfälle verhindert. Schon bei der Anschaffung von motorbetriebenen Werkzeugen und Maschinen muss außerdem unbedingt auf den Schalldruckwert geachtet werden, da Werte ab 70 Dezibel schon erhebliche Lärmbelästigungen und Gesundheitsstörungen verursachen können.
Schutzkleidung
Das feste Schuhwerk, welches beim Rasenmähen noch hinnehmbar ist, reicht für einen professionellen Umgang mit Spaltwerkzeugen und Sägen keinesfalls mehr aus. Hier gibt es heute eine Vielzahl von Arbeitsschutzkleidungen,und Sie finden ein großes Sortiment von Jacken, Hosen und Qualitäten.
Diese Schutzkleidungen haben schon viele Hobbyförster und Heimwerker vor schweren körperlichen Schäden und Unfällen bewahrt. Wer also richtigerweise sein Augenmerk auf die Sicherheitsstandards des Produktsicherheitsgesetzes schon beim Kauf von Geräten und Maschinen richtet, der sollte dann auch bei der Schutzkleidung zu professionellen Lösungen greifen.
Bei Meterholzspaltern, Kurzholzspaltern oder Kettensägenspaltern, die die mühsamen Arbeit mit Axt oder Beil auf hydraulischem Wege ersetzten, ist auf jeden Fall der Einsatz von Schnittschutzhosen, Gesichts- und Hörschutz sowie Sicherheitshandschuhen vorzunehmen.
Bei Baumfällarbeiten sind ebenfalls Schnittschutzhosen und Sicherheitshandschuhe ein unbedingtes Muss! Für die Baumfällarbeiten ist allgemein zu bemerken, dass wie beim Holzspalten, namentlich mit Axt oder Beil, keine Personen in der Nähe sind, denn gespaltenes Holz kann weit fliegen und ein Baum kann durchaus mal anders landen, als geplant.
Anmerkung zum Baumfällen
Bevor Sie sich mit der Baumfällung selbst beschäftigen, müssen Sie erst einmal die für Ihr Baugrundstück zu berücksichtigenden rechtlichen Vorschriften einsehen. Die jeweils gültigen Vorschriften sind in den Baumschutzsatzungen der Gemeinden festgelegt.
Unabhängig von den Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen ist anzumerken, dass für die Baumfäll- und auch die Wurzelrodungsarbeiten Genehmigungen erforderlich sind. Das gilt für Laub- und Nadelbäume ab einem Stammdurchmesser von 10 cm, entspricht etwa 30 cm Umfang. Die Messposition ist in rund 1 Meter Höhe anzusetzen. Oft werden Genehmigungen zum Fällen derartiger Bäume mit der Verpflichtung zu Ersatzanpflanzungen verbunden. Im Prinzip regeln das die jeweiligen Ordnungsämter der Städte und Gemeinden nach den sogenannten Baumschutzsatzungen. Die Ordnungsstrafen für das ungenehmigte Baumfällen sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und können ziemlich willkürlich von den Gemeinden festgelegt werden.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Thomas Siepmann / pixelio.de