Bebauungsplan
Für einen Anbau können im Bebauungsplan verschiedene Vorschriften aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden. Die wichtigsten möglichen Festsetzungen sind nachstehend genannt.
Art und Maß der baulichen Nutzung
Zuallererst geht es um die Art und das Ausmaß der baulichen Nutzung. Das bedeutet, dass bei der Erstellung des Anbaus die Grundflächenzahl (GRZ) oder die Geschossflächenzahl (GFZ) für die Bebauung insgesamt nicht überschritten werden dürfen. Die Erläuterungen der Begriffe finden Sie ausführlich in unserem Ratgeber Grundstückskauf.
Wenn also die vorhandene Bebauung bereits den Höchstrahmen der baulichen Nutzung ausnutzt, ist ein weiterer Anbau nicht mehr möglich.
Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche ist der Teil eines Baugrundstücks, auf dem das Gebäude errichtet werden darf. Diese Fläche wird im Bebauungsplan zeichnerisch durch Baugrenzen und Baulinien dargestellt. Auch der Anbau (Ausnahmen gibt es bei Balkon und Garage) darf nur innerhalb der bezeichneten Flächen errichtet werden. Alle anderen Grundstücksteile dürfen nicht bebaut werden.
Die Stellung der baulichen Anlagen
Wenn eine Baulinie festgelegt wurde, dann darf diese Linie nicht unter- oder überschritten werden, das bedeutet, eine Hauswand muss entlang der Baulinie verlaufen. Ferner sind sogenannte Abstandsflächen einzuhalten, die letztendlich auch den Anbau nur innerhalb eines begrenzten Teiles des Grundstückes zulassen.
Höchstzulässige Zahl von Wohnungen
Durch den Anbau darf die festgelegte höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden nicht überschritten werden. Wenn also zwei Wohnungen maximal erlaubt sind, darf durch den Anbau nicht eine dritte Wohnung entstehen.
Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind
Verkehrsflächen, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen sind von der Bebauung freizuhalten. Die Platzierung auch nur kleinerer Teile des geplanten Anbaus ist dort nicht gestattet.
Grundstücksteile, die bepflanzt werden müssen
Es können einzelne Flächen des Grundstückes nach dem Bebauungsplan für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen werden, ferner kann geregelt sein, das bestimmte Bäume und Sträucher nicht entfernt werden dürfen. Auch diese Regelungen haben Einfluss auf den Anbau. Ohne eventuelle Ausnahmegenehmigungen ist der Anbau auf diesen Flächen nicht zu errichten.
Weitere spezielle Vorschriften hinsichtlich einer untersagten Überbauung von öffentlichen Versorgungsleitungen können ebenfalls aufgenommen sein.
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