Bebauungsplan

Der Bebauungsplan

Der Bebauungsplan, als ein Teil der Bauleitplanung, ist ein städtebaulicher Plan im Maßstab 1:1000. Er wird von den Gemeinden auf Grundlage des Flächennutzungsplans für einzelne Teilbereiche entwickelt und stellt die Regeln der baulichen Nutzung eines Grundstückes innerhalb eines gekennzeichneten Gebietes, basierend auf der Baunutzungsverordnung, dar. Der Bebauungsplan ist rechtlich eine kommunale Satzung, die durch die Gemeinde beschlossen wird.


Man unterscheidet:

einen einfachen Bebauungsplan
einen qualifizierten Bebauungsplan und
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
 

Im Bebauungsplan wird vieles an gestalterischen und räumlichen Vorgaben für das einzelne Grundstück festgelegt, was die Möglichkeiten des Hausbaus auf diesem Grundstück betrifft. Die Gebiete, die außerhalb des Bebauungsplanes liegen, sind auch Teil der Bauleitplanung, werden jedoch Außenbereich genannt.

So werden
  • die überbaubaren Flächen,
  • die öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen
  • die Verkehrsflächen
im Bebauungsplan ausgewiesen.

Die Art der baulichen Nutzung,
  • das Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke,
  • die Lage der Häuser
  • die Bauweise der Häuser
im Bebauungsplan vorgeschrieben. 

Es wird verordnet, was Sie bauen dürfen,
  • ein Reihenhaus,
  • ein Einzelhaus,
  • ein Doppelhaus oder
  • ein Mehrfamilienhaus.
Im Bebauungsplan kann stehen,
  • wie hoch das Gebäude sein darf,
  • welche Dachform es haben soll,
  • wie die Farbe der Aussenfassade sein soll,
  • welche Farbe das Dach haben kann,
Darüber hinaus kann der Bebauungsplan auch Angaben über Baulinien, an die herangebaut werden muss, Baugrenzen, die nicht überbaut werden dürfen, Baufenster, die eingehalten werden müssen, enthalten.

Die nachstehende Tabelle enthält Angaben über die mögliche Art der baulichen Nutzung in den verschiedenen Baugebieten

Tabelle Art und Maß der baulichen Nutzung - GRZ - GFZ - BMZ - Hausbautipps24 Online Ratgeber -Grundstückskauf

GRZ bedeutet dabei Grundflächenzahl und GFZ Geschossflächenzahl.
Die Grundflächenzahl, abgekürzt GRZ, gibt den prozentualen Flächenanteil eines Grundstücks an, den man bebauen darf.

Beispiel:
Ist die GRZ des Grundstücks 0,4, so darf man 40 Prozent dieser Fläche bebauen. Ist das Grundstück 800 qm groß, kann somit ein Baukörper mit einer Fläche von 320 qm, berechnet nach den Außenmaßen des Gebäudes, errichtet werden.

Eingeschränkt wird diese theoretische Bebaubarkeit durch die Geschossflächenzahl.

Die Geschossflächenzahl, abgekürzt GFZ gibt an, wie groß die gesamte Fläche aller Vollgeschosse der Gebäude auf einem Grundstück maximal sein darf.

Beispiel :
Das oben genannte Grundstück von 800 qm Größe hat eine GFZ von 0,6. Man darf auf diesem Grundstück 2 Vollgeschosse bauen, die insgesamt eine Bruttogeschossfläche von 480 qm haben. Wenn also das Erdgeschoß maximal mit 320 qm ausgenutzt wurde, verbleibt für das obere Geschoß nur noch eine Fläche von maximal 160 qm.

Um den Bebauungsplan besser zu verstehen, schauen Sie sich die Checklisten-Tafel „Planzeichenerklärung für Bebauungspläne" an. Dort sind die für private Bauvorhaben wichtigsten Planzeichen erklärt. Mit der Checkliste „Bebauungsplan" können Sie dann den für Ihr Grundstück maßgeblichen Bebauungsplan auswerten.

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