Grundstückswert

Der Grundstückswert

Der Grundstückswert eines Baugrundstücks richtet sich im wesentlichen nach Angebot und Nachfrage. Allerdings gibt es bei den Landkreisen und kreisfreien Städten auch eine Abteilung, die den Bodenrichtwert oder Bodenpreisindex aufgrund einer Kaufpreissammlung innerhalb der Gemeinde festlegt.

Die Abteilung, die die Grundstückswerte ermittelt,  ist der Gutachterausschuss. Die Gutachterausschüsse werden mit Gutachtern aus der jeweiligen Gemeinde besetzt. Sie erhalten ihre Informationen hauptsächlich durch die Kaufpreissammlungen. Die Kaufpreissammlungen wiederum werden aufgrund der von den Notaren übermittelten Grundstückskaufverträge aller Grundstücksverkäufe innerhalb der Gemeinde angefertigt. Nach den darin vereinbarten Kaufpreisen erfolgt die Grundstücksbewertung und der Grundstückswert wird entsprechend den Bodenrichtwerten bestimmt.


Wichtig ist, daß jedermann die Möglichkeit hat, Auskünfte über den Bodenpreisindex, bzw. die Bodenrichtwerte zu erhalten. Die Informationen über den Grundstückswert eines Bau-Grundstückes sind allen Interessenten zugänglich. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem Gutachterausschuß.

Wenn das Grundstück, das Ihnen angeboten worden ist, in seinem Kaufpreis deutlich von den Bodenrichtwerten abweicht, egal ob positiv oder negativ, dann ist Vorsicht geboten. Befragen Sie den Verkäufer, womit er diese Abweichungen vom Grundstückswert begründet.

Nehmen Sie auch unsere Checkliste „Grundstückswert" zur Hand, um Fehler zu vermeiden.

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