Was ist ein KFW 60 Haus?
Für den Hausbau im Energiestandard des KfW 60 Hauses vergibt die KfW-Bank besonders günstige Finanzierungsmittel
Hausbau / Bauweise: Ein KfW 60 Haus hat einen Energiebedarf, der noch geringer ist, als es die EnEV (Energieeinsparverordnung) vorschreibt. Diese besondere Energiespar-Maßnahme honoriert der Staat mit besonderes günstigen KfW-Fördermitteln durch das staatliche Kreditinstitut KfW-Bank.
Um in den Genuss dieser Förderung für das KfW 60 Haus zu kommen, darf der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes nicht mehr als 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche betragen. Gleichzeitig muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT-Wert) den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30 % unterschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP-Wert) und der spezifische HT-Wert sind gemäß der EnEV durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Diese beiden Werte werden nachstehend erläutert.
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Im Sinne der Energieeinsparverordnung definiert man den Transmissionswärmeverlust (HT-Wert) wie folgt:
Transmissionswärmeverlust gemäß EnEV
Der Transmissionswärmeverlust ist ein Kennwert für den Wärmeschutz der Gebäudehülle, der anhand der Größe der einzelnen Außenbauteile, ihrer Wärmedurchlässigkeit, der an ihnen entstehenden Temperaturdifferenz sowie unter Hinzurechnung der Wärmeabflüsse durch Wärmebrücken ermittelt wird. Er ist sozusagen der mittlere U-Wert der Gebäudehülle. Seine Maßeinheit ist W/m²K , was bedeutet „Watt Wärmeleistung pro Quadratmeter Bauteilfläche und pro Kelvin Temperaturdifferenz“. Seine max. zulässige Höhe ist in der EnEV 2004 vorgeschrieben.
Jahres-Primärenergiebedarf
Der Jahres-Primärenergiebedarf (Q“P-Wert) ist die Energiemenge, die zur Deckung des Energiebedarfs an nicht regenerierbaren Energieträgern (z.B. Kohle, Rohöl, Rohgas, Uran) benötigt wird. Weiterhin wird die zusätzliche Energiemenge berücksichtigt, die durch vorgelagerte Prozesse außerhalb des direkten Gebäudebereiches, wie Rohstoffaufbereitung in Kraftwerken, Raffinerien, bei der Gewinnung, Umwandlung (Abwärme bei Kraftwerken) und beim Transport (Pipelines, Stromleitungen) der jeweils eingesetzten Brennstoffe entstehen.
In der Energiebilanz gemäß der EnEV umfasst der Q“P-Wert eines Hauses den Verbrauch für Heizung, Warmwasserbereitung und die dazu nötigen Geräte wie Pumpen und Ventilatoren.
Wie kann beim Bau eines KfW 60 Hauses der notwendige Jahres-Primärenergiebedarf erreicht werden?
Der Jahres-Primärenergiebedarf von 60 kWh je m² Gebäudenutzfläche ist zum Beispiel durch die Kombinationen folgender Maßnahmen zu erreichen:
Gedämmte Außenwände mit einer Dicke der Dämmstoffe bis zu 40 cm.
Hochwärmedämmende Ziegelwände zwischen 36,5 und 49,5 cm Dicke.
Hoch gedämmtes Dach und hochgedämmte oberste Geschossdecke gegen ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.
Gedämmte Kellerdecke.
Zweischeiben- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung mit wärmedämmenden Fensterrahmen.
Vermeidung von Wärmebrücken.
Kontrollierte Lüftung durch Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung aus der Abluft.
Hohe Luftdichtigkeit des Gebäudes (Blower-Door-Test).
Solarthermieanlage zur Unterstützung der Warmwasserversorgung
Energieeffiziente Heizungsanlage mit Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel, Holzpelletheizung.
Wie wird der Wert für den geringeren Transmissionswärmeverlust für das KfW 60 Haus erreicht?
Der Transmissionswärmeverlust (HT-Wert) über die Gebäudehülle mit ihren Wärmebrücken muss mindestens 30 Prozent geringer sein, als er für das Gebäude nach der EnEV höchstens zulässig ist. Die nachfolgenden Beispiele zeigen auf, mit welcher verbesserten Dämmung im Unterschied zu einer Bauausführung nach den Mindestbedingungen der EnEV man die Anforderungen für ein KfW 60 Haus erfüllen kann. Der erste Wert entspricht der EnEV, der zweite den Anforderungen für das KfW 60 Haus.
Verbesserung der Kellerdämmung von 8 cm auf 12 cm.
Verbesserung der Außenwanddämmung von 10 cm auf 24 cm.
Verbesserung des U-Wertes der Verglasung von 1,10 auf 1,00.
Verbesserung des U-Wertes der Fenster von 1,50 auf 1,22.
Die Werte sind auch erreichbar, wenn man in bestimmten Bereichen weniger tut, dafür aber einen Ausgleich in anderen Bereichen schafft.
Welche der Technologien, die für die Einsparung von Energie angewendet werden können, im konkreten Fall sinnvoll und notwendig sind um den Standard für das KfW 60 Haus zu erfüllen, hängt auch vom gewählten Haustyp, von der Art der Gründung (mit oder ohne Unterkellerung) und der Gebäudeausrichtung (Südrichtung) ab.
Kann man alternative Energieeffizienz-Maßnahmen für das KfW 60 Haus anwenden?
Beim KfW-60-Haus wird zum Beispiel eine erhöhte Luftdichtheit oder eine besonders effiziente Lüftungs- oder Heiztechnik nicht explizit gefordert, da sie sich nicht auf den HT-Wert auswirken. Wer allerdings bei der Haustechnik auf Gas- oder Ölheizung nicht verzichten will, wird die rechnerischen Vorteile einer effizienten kontrollierten Lüftung, einer höheren Luftdichtheit oder einer ergänzenden Solartechnik einsetzen müssen, um die Obergrenze des Primärenergiebedarfs eines KfW-60-Hauses nicht zu überschreiten.
Fazit für die Energiequalität des KfW 60 Hauses
Insgesamt haben KfW 60 Häuser gegenüber den Mindestanforderungen der EnEV zwar einen verbesserten baulichen Wärmeschutz, sonst aber keine deutlich über das beim modernen Hausbau übliche hinaus gehende Merkmale. Ein KfW60 Haus ist ein sinnvoller Mindeststandard für den Hausbau, aber im Gegensatz zum KfW 40 Haus noch kein Haus von besonderer energetischer Qualität.
Welches Programm der KfW-Bank ist für das KfW 60 Haus ausgelegt?
Die KfW-Bank hat einige Programme zur Förderung des Wohnungsbaus und von Energie sparenden oder effizienten Maßnahmen aufgelegt. Für das KfW 60 Haus ist das Programm „Finanzierung des Neubaus von KfW-Energiesparhäusern 40, Passivhäusern und KfW-Energiesparhäusern 60 sowie des Einbaus von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien bei Neubauten“ zuständig.
Wer kann einen Förderungsantrag und in welcher Höhe für das KfW 60 Haus stellen?
Alle Personen oder Firmen und Körperschaften die Investitionsmaßnahmen für selbstgenutzte oder vermietete Wohngebäude durchführen wollen, können grundsätzlich gefördert werden. Es muss sich dabei um die Errichtung, Herstellung oder den Ersterwerb eine KfW 60 Hauses handeln. Finanziert werden dabei alle Wohngebäude, außer Ferien- und Wochenendhäuser, sowie Wohnheime und Alten- und Pflegeheime.
Die Förderung kann bis zu 100% der Investition ausmachen, sie ist aber auf eine maximale Kreditsumme von 50.000 € pro Wohneinheit begrenzt.
Welche Zins- und Tilgungskonditionen werden für das KfW 60 Haus gefordert?
Die Laufzeit des Kredites kann bis zu 30 Jahren betragen, wobei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden können. Bei Laufzeiten bis zu 10 Jahren sind 2 tilgungsfreie Jahre möglich, bei 10-20 jähriger Laufzeit kann man bis zu 3 Jahren mit der Tilgung aussetzen und bei über 20 Jahren Laufzeit ist eine Tilgungsaussetzung bis zu 5 Jahren möglich.
Die Zinssätze richten sich nach den Kapitalmarktverhältnissen, die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gem. PAngV) sind der Konditionenübersicht zu entnehmen, die hier eingesehen werden kann.
Die Auszahlung des Kredites für das KfW 60 Haus beträgt 96% der Kreditsumme.
Antragsverfahren für einen Kredit für das KfW 60 Haus
Für einen Kredit aus dem Programm für KfW-Energiesparhäuser 60 ist die vom Antragsteller und einem Sachverständigen unterschriebene "Bestätigung“ (Vordruck der KfW-Bank) zusammen mit dem Antragsformular bei der Hausbank einzureichen.
Innerhalb von neun Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens ist die Bestätigung des Sachverständigen über die Errichtung oder Herstellung des KfW 60 Energiesparhauses über die Hausbank bei der KfW-Bank einzureichen.
Sachverständige müssen für Bundesprogramme zugelassene Energieberater oder Personen, die nach $ 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigt sind, sein.
Weitere Informationen und Merkblätter können Sie hier direkt bei der KfW-Bank anfordern.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR