Baugenehmigung Terrasse
Ob für den Bau einer Terrasse eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein können. Bezüglich der Baugenehmigung für eine Terrasse ist zwischen vier Möglichkeiten für einen Terrassen- Anbau zu unterscheiden.
- Terrasse als bauliche Nebenanlage
- Unterkellerte Terrasse als Gebäudeteil
- Überdachte Terrasse als bauliche Anlage
- Dachterrasse
Unterschied zwischen ebenerdiger Terrasse und erhöhtem Bau
Ebenerdige Terrassen (direkt am Boden ohne hohe Stützmauern) sind in der Regel genehmigungsfrei. In vielen Fällen gelten sie nicht als bauliche Anlage im rechtlichen Sinne und benötigen daher keine Baugenehmigung.
Erhöhte Terrassen oder Terrassen mit einer gewissen Bauhöhe, Geländern, Überdachungen oder festen Einfassungen könnten hingegen genehmigungspflichtig sein. Besonders bei Terrassen, die höher als etwa 50 cm über dem Boden liegen, ist häufig eine Baugenehmigung für die Terrasse erforderlich.
Anbau Terrasse als bauliche Nebenanlage
Eine bauliche Nebenanlage ist laut Bauordnung eine Anlage, die das Hauptgebäude ergänzt, ohne Teil des Hauptbauwerks zu sein. Dazu zählen oft ebenerdige, nicht überdachte Terrassen.
Solche Nebenanlagen dürfen meist ohne Genehmigung gebaut werden, sofern sie die Grundstücksnutzung nicht wesentlich beeinflussen und keine weiteren Anforderungen (z. B. aus dem Bebauungsplan oder den Abstandsflächenvorgaben) verletzt werden.
Nach dem Nachbarschaftsrecht dürfen Terrassen, sofern sie einen geringeren Abstand als 2,50 m von der Grundstücksgrenze haben, nur angelegt werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung erteilt hat. Das gilt auch, wenn das Grundstück des Nachbarn gar nicht bebaut ist
Terrassen sind in der Regel Aufschüttungen, die zu den baulichen Anlagen gehören, die keine Gebäude sind. Für diese Anlagen gilt, dass der notwendige Grenzabstand gemäß der Bauordnung einzuhalten ist, wenn sie höher als 1 m über der Geländeoberfläche angeordnet sind und von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen.
Bezüglich der Baugenehmigung für eine Terrasse sind in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen anzutreffen, so ist in Rheinland-Pfalz bis zu einer Grundfläche von 300 qm und bis zu einer Höhe von 2 m keine Baugenehmigung erforderlich. Haben die Aufschüttungen eine größere Grundfläche oder Höhe ist eine Baugenehmigung zwingend vorgeschrieben.
Unterkellerte Terrasse als Gebäudeteil
Wird eine Terrasse unterkellert, so ist sie ein Gebäudeteil und sämtliche Vorschriften bezüglich Grenzabstand, Geschossfläche und Grundflächenbebauung sind auf das gesamte Gebäude inklusive der Terrasse abzustellen. Es ist daher in der Regel eine Baugenehmigung Terrasse oder eine Bauanzeige erforderlich.
Eine unterkellerte Terrasse wird rechtlich meist als Erweiterung des Gebäudes und somit als Gebäudeteil betrachtet. Da ein Keller als geschlossener Raum gilt, wird die Terrasse dadurch ein fest mit dem Bauwerk verbundener Gebäudebestandteil.
Die meisten Bauordnungen sehen hier eine Baugenehmigungspflicht vor, da eine unterkellerte Terrasse die Statik des Gebäudes beeinflussen und das Gesamtvolumen des Bauwerks vergrößern kann.
Auch die Abstandsflächen müssen beachtet werden. Eine unterkellerte Terrasse kann nicht beliebig an die Grundstücksgrenze gebaut werden, sondern muss in der Regel einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten.
Anbau einer überdachten Terrasse als bauliche Anlage
Die überdachte Terrasse ist eine bauliche Anlage, die teilweise oder komplett überdacht ist. Sie ist als Anbau meist als dreiseitig offener und selbständiger Bauteil, unmittelbar am Gebäude angeordnet.
Die baurechtlich begünstigte Terrassenüberdachung ist mit dem Gebäude nicht konstruktiv verbunden, ist mindestens an zwei Seiten seitlich offen und ist baurechtlich eine Nebenanlage. Allerdings geht von einer Terrassenüberdachung eine Wirkung, wie von einem Gebäude aus und die gesamte Terrasse ist damit zur Einhaltung der geforderten Abstandsflächen verpflichtet.
Planungsrechtlich kann eine überdachte Terrasse im Rahmen eines Bebauungsplanes auch außerhalb der zugelassenen Flächen errichtet werden. Die Größe, teils in qm, teils im Bauvolumen vorgeschrieben, ist maßgebend, ob eine Baugenehmigung Terrasse oder eine Bauanzeige notwendig ist.
Eine überdachte Terrasse wird im Baurecht meist als eigenständige bauliche Anlage betrachtet, da sie dauerhaft mit einem Dach versehen ist, das sowohl die Gebäudenutzung als auch das Erscheinungsbild verändert.
In den meisten Fällen ist für eine überdachte Terrasse eine Baugenehmigung notwendig, insbesondere, wenn sie mit festen Elementen wie Stützen oder Einfassungen versehen ist.
Die Höhe des Daches und die Tiefe der Überdachung können sich auf die Genehmigungspflicht auswirken. Überdachungen zählen als Baufläche, was auch eine potenzielle Berechnung der Geschossfläche beeinflusst.
Auch hier gelten Abstandsregelungen, die verhindern sollen, dass eine überdachte Terrasse zu nah an der Grundstücksgrenze errichtet wird.
Anbau Dachterrasse
Eine Dachterrasse ist eine auf dem Dach eines Gebäudes errichtete Terrasse und wird baurechtlich immer als Teil des Hauptgebäudes angesehen, da sie direkt in die Gebäudestruktur integriert ist.
Grundsätzlich bedarf die Herstellung und Nutzung einer Dachterrasse einer Baugenehmigung, da sie wegen ihrer optischen Wirkung nicht als "unbedeutende bauliche Anlage" gilt. Wie für das Gebäude selbst, ist auch für den Anbau einer Dachterrasse die Einhaltung von Abstandsflächen erforderlich.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist der Bau einer Dachterrasse innerhalb der überbaubaren Flächen grundsätzlich zulässig. Im unbeplanten Innenbereich muss sich die Dachterrasse in die Umgebung einfügen. Hier ist aber auch besonders das Nachbarschaftsrecht gefragt.
Dachterrassen sind nahezu immer genehmigungspflichtig, da ihre Errichtung in die Gebäudehöhe, Statik und Gestaltung eingreift und die Gebäudenutzung intensiviert.
Baurechtlich relevant sind bei Dachterrassen auch die Abstandsflächen und eventuelle Sichtschutzmaßnahmen, um den Einblick auf benachbarte Grundstücke zu minimieren.
Besonders in urbanen Gebieten und bei Mehrfamilienhäusern sind die Regelungen strenger, da Dachterrassen die Nachbarschaft optisch und funktional stark beeinflussen können.
Länderspezifische Bauordnungen entscheiden über eine Baugenehmigung
Die Regelungen zur Genehmigungspflicht unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, da die Bauordnungen regional variieren. Zum Beispiel kann in Bayern eine andere Genehmigungsschwelle für Terrassen gelten als in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg.
Es ist ratsam, sich beim zuständigen Bauamt oder in der jeweiligen Landesbauordnung zu erkundigen, welche Vorschriften für das eigene Bundesland gelten.
Abstandsflächen und Nachbarrecht
Eine genehmigungsfreie Terrasse muss trotzdem die vorgeschriebenen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken einhalten. Oft sind diese Abstände in der Landesbauordnung festgelegt und hängen von der Höhe und Gestaltung der Terrasse ab.
Besonders bei erhöhten oder überdachten Terrassen ist der Abstand zur Grundstücksgrenze relevant, da hier das Nachbarschaftsrecht greift. Das Nachbarrecht sieht teilweise vor, dass Baumaßnahmen, die über den Boden hinausragen, nicht direkt an die Grenze gesetzt werden dürfen.
Überdachungen und feste Einbauten
Überdachungen über einer Terrasse oder fest integrierte Bauteile wie Geländer, Stützmauern, Einfassungen oder Außenküchen können dazu führen, dass eine Terrasse als genehmigungspflichtiges Bauwerk eingestuft wird.
Eine überdachte Terrasse oder ein Anbau mit festem Dach zählt oft als bauliche Erweiterung, für die fast immer eine Genehmigung erforderlich ist, da sie in die optische Gestaltung und Nutzung des Gebäudes eingreift.
Denkmalschutz und Bebauungspläne
Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist selbst eine einfache Terrasse meist genehmigungspflichtig, da das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändert werden darf.
Bebauungspläne können besondere Einschränkungen vorsehen, zum Beispiel bezüglich der Nutzung, Lage oder Gestaltung von Freiflächen, die auf dem Grundstück liegen.
Erforderliche Genehmigungsschritte
Sollte eine Genehmigung nötig sein, ist ein Bauantrag beim zuständigen Bauamt erforderlich. Hierfür müssen üblicherweise Bauzeichnungen, Lagepläne und eine Beschreibung des Vorhabens eingereicht werden.
Oft lohnt es sich, den Antrag durch einen Architekten oder Bauingenieur erstellen zu lassen, um den behördlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Wird die Terrasse ohne eine erforderliche Genehmigung errichtet, kann das Bauamt eine nachträgliche Genehmigung fordern oder den Rückbau anordnen. Auch Konflikte mit Nachbarn können bei Missachtung der Abstandsflächen oder Vorschriften zum Nachbarschaftsrecht entstehen.
Für eine einfache, ebenerdige Terrasse wird in der Regel keine Genehmigung benötigt, während für erhöhte, überdachte oder speziell gestaltete Terrassen eine Genehmigung erforderlich sein kann. Ein kurzer Kontakt zum zuständigen Bauamt oder eine Recherche in der Landesbauordnung klärt meist die Frage nach der Genehmigungspflicht.
Weitere Informationen
über die Terrasse beim Hausbau allgemein und die Besonderheiten der Dachterrasse finden Sie bei Hausbautipps24 in den Artikeln:
Neues Weberhaus in Suhr überzeugt mit Loft-Charakter. (Es wird ein besonders gelungenes Beispiel einer Dachterrasse bei einem Hausbau von Weberhaus vorgestellt).
Bei der modernen Terrasse oder Balkon ist das Wetter egal. (In diesem Artikel wird dargestellt, wie die Terrasse zur Lifestyle-Area avanciert).