Ratgeber Anbau

Baugenehmigung Terrasse

Ob für den Bau einer Terrasse eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt in Deutschland von verschiedenen Faktoren ab, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein können. Bezüglich der Baugenehmigung für eine Terrasse ist zwischen vier Möglichkeiten für einen Terrassen- Anbau zu unterscheiden.

  • Terrasse als bauliche Nebenanlage
  • Unterkellerte Terrasse als Gebäudeteil
  • Überdachte Terrasse als bauliche Anlage
  • Dachterrasse

Unterschied zwischen ebenerdiger Terrasse und erhöhtem Bau

Ebenerdige Terrassen (direkt am Boden ohne hohe Stützmauern) sind in der Regel genehmigungsfrei. In vielen Fällen gelten sie nicht als bauliche Anlage im rechtlichen Sinne und benötigen daher keine Baugenehmigung.

Erhöhte Terrassen oder Terrassen mit einer gewissen Bauhöhe, Geländern, Überdachungen oder festen Einfassungen könnten hingegen genehmigungspflichtig sein. Besonders bei Terrassen, die höher als etwa 50 cm über dem Boden liegen, ist häufig eine Baugenehmigung für die Terrasse erforderlich.

Anbau Terrasse als bauliche Nebenanlage

Eine bauliche Nebenanlage ist laut Bauordnung eine Anlage, die das Hauptgebäude ergänzt, ohne Teil des Hauptbauwerks zu sein. Dazu zählen oft ebenerdige, nicht überdachte Terrassen.

Solche Nebenanlagen dürfen meist ohne Genehmigung gebaut werden, sofern sie die Grundstücksnutzung nicht wesentlich beeinflussen und keine weiteren Anforderungen (z. B. aus dem Bebauungsplan oder den Abstandsflächenvorgaben) verletzt werden.

Nach dem Nachbarschaftsrecht dürfen Terrassen, sofern sie einen geringeren Abstand als 2,50 m von der Grundstücksgrenze haben, nur angelegt werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung erteilt hat. Das gilt auch, wenn das Grundstück des Nachbarn gar nicht bebaut ist

Terrassen sind in der Regel Aufschüttungen, die zu den baulichen Anlagen gehören, die keine Gebäude sind. Für diese Anlagen gilt, dass der notwendige Grenzabstand gemäß der Bauordnung einzuhalten ist, wenn sie höher als 1 m über der Geländeoberfläche angeordnet sind und von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen.

Bezüglich der Baugenehmigung für eine Terrasse sind in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen anzutreffen, so ist in Rheinland-Pfalz bis zu einer Grundfläche von 300 qm und bis zu einer Höhe von 2 m keine Baugenehmigung erforderlich. Haben die Aufschüttungen eine größere Grundfläche oder Höhe ist eine Baugenehmigung zwingend vorgeschrieben.

Unterkellerte Terrasse als Gebäudeteil

Wird eine Terrasse unterkellert, so ist sie ein Gebäudeteil und sämtliche Vorschriften bezüglich Grenzabstand, Geschossfläche und Grundflächenbebauung sind auf das gesamte Gebäude inklusive der Terrasse abzustellen. Es ist daher in der Regel eine Baugenehmigung Terrasse oder eine Bauanzeige erforderlich.

Eine unterkellerte Terrasse wird rechtlich meist als Erweiterung des Gebäudes und somit als Gebäudeteil betrachtet. Da ein Keller als geschlossener Raum gilt, wird die Terrasse dadurch ein fest mit dem Bauwerk verbundener Gebäudebestandteil.

Die meisten Bauordnungen sehen hier eine Baugenehmigungspflicht vor, da eine unterkellerte Terrasse die Statik des Gebäudes beeinflussen und das Gesamtvolumen des Bauwerks vergrößern kann.

Auch die Abstandsflächen müssen beachtet werden. Eine unterkellerte Terrasse kann nicht beliebig an die Grundstücksgrenze gebaut werden, sondern muss in der Regel einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten.

Anbau einer überdachten Terrasse als bauliche Anlage

Die überdachte Terrasse ist eine bauliche Anlage, die teilweise oder komplett überdacht ist. Sie ist als Anbau meist als dreiseitig offener und selbständiger Bauteil, unmittelbar am Gebäude angeordnet.

Die baurechtlich begünstigte Terrassenüberdachung ist mit dem Gebäude nicht konstruktiv verbunden, ist mindestens an zwei Seiten seitlich offen und ist baurechtlich eine Nebenanlage. Allerdings geht von einer Terrassenüberdachung eine Wirkung, wie von einem Gebäude aus und die gesamte Terrasse ist damit zur Einhaltung der geforderten Abstandsflächen verpflichtet.

Planungsrechtlich kann eine überdachte Terrasse im Rahmen eines Bebauungsplanes auch außerhalb der zugelassenen Flächen errichtet werden. Die Größe, teils in qm, teils im Bauvolumen vorgeschrieben, ist maßgebend, ob eine Baugenehmigung Terrasse oder eine Bauanzeige notwendig ist.

Eine überdachte Terrasse wird im Baurecht meist als eigenständige bauliche Anlage betrachtet, da sie dauerhaft mit einem Dach versehen ist, das sowohl die Gebäudenutzung als auch das Erscheinungsbild verändert.

In den meisten Fällen ist für eine überdachte Terrasse eine Baugenehmigung notwendig, insbesondere, wenn sie mit festen Elementen wie Stützen oder Einfassungen versehen ist.

Die Höhe des Daches und die Tiefe der Überdachung können sich auf die Genehmigungspflicht auswirken. Überdachungen zählen als Baufläche, was auch eine potenzielle Berechnung der Geschossfläche beeinflusst.

Auch hier gelten Abstandsregelungen, die verhindern sollen, dass eine überdachte Terrasse zu nah an der Grundstücksgrenze errichtet wird.

Anbau Dachterrasse

Eine Dachterrasse ist eine auf dem Dach eines Gebäudes errichtete Terrasse und wird baurechtlich immer als Teil des Hauptgebäudes angesehen, da sie direkt in die Gebäudestruktur integriert ist.

Grundsätzlich bedarf die Herstellung und Nutzung einer Dachterrasse einer Baugenehmigung, da sie wegen ihrer optischen Wirkung nicht als "unbedeutende bauliche Anlage" gilt. Wie für das Gebäude selbst, ist auch für den Anbau einer Dachterrasse die Einhaltung von Abstandsflächen erforderlich.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist der Bau einer Dachterrasse innerhalb der überbaubaren Flächen grundsätzlich zulässig. Im unbeplanten Innenbereich muss sich die Dachterrasse in die Umgebung einfügen. Hier ist aber auch besonders das Nachbarschaftsrecht gefragt.

Dachterrassen sind nahezu immer genehmigungspflichtig, da ihre Errichtung in die Gebäudehöhe, Statik und Gestaltung eingreift und die Gebäudenutzung intensiviert.

Baurechtlich relevant sind bei Dachterrassen auch die Abstandsflächen und eventuelle Sichtschutzmaßnahmen, um den Einblick auf benachbarte Grundstücke zu minimieren.

Besonders in urbanen Gebieten und bei Mehrfamilienhäusern sind die Regelungen strenger, da Dachterrassen die Nachbarschaft optisch und funktional stark beeinflussen können.

Länderspezifische Bauordnungen entscheiden über eine Baugenehmigung 

Die Regelungen zur Genehmigungspflicht unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, da die Bauordnungen regional variieren. Zum Beispiel kann in Bayern eine andere Genehmigungsschwelle für Terrassen gelten als in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg.
Es ist ratsam, sich beim zuständigen Bauamt oder in der jeweiligen Landesbauordnung zu erkundigen, welche Vorschriften für das eigene Bundesland gelten.

Abstandsflächen und Nachbarrecht

Eine genehmigungsfreie Terrasse muss trotzdem die vorgeschriebenen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken einhalten. Oft sind diese Abstände in der Landesbauordnung festgelegt und hängen von der Höhe und Gestaltung der Terrasse ab.
Besonders bei erhöhten oder überdachten Terrassen ist der Abstand zur Grundstücksgrenze relevant, da hier das Nachbarschaftsrecht greift. Das Nachbarrecht sieht teilweise vor, dass Baumaßnahmen, die über den Boden hinausragen, nicht direkt an die Grenze gesetzt werden dürfen.

Überdachungen und feste Einbauten

Überdachungen über einer Terrasse oder fest integrierte Bauteile wie Geländer, Stützmauern, Einfassungen oder Außenküchen können dazu führen, dass eine Terrasse als genehmigungspflichtiges Bauwerk eingestuft wird.

Eine überdachte Terrasse oder ein Anbau mit festem Dach zählt oft als bauliche Erweiterung, für die fast immer eine Genehmigung erforderlich ist, da sie in die optische Gestaltung und Nutzung des Gebäudes eingreift.

Denkmalschutz und Bebauungspläne

Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist selbst eine einfache Terrasse meist genehmigungspflichtig, da das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändert werden darf.

Bebauungspläne können besondere Einschränkungen vorsehen, zum Beispiel bezüglich der Nutzung, Lage oder Gestaltung von Freiflächen, die auf dem Grundstück liegen.

Erforderliche Genehmigungsschritte

Sollte eine Genehmigung nötig sein, ist ein Bauantrag beim zuständigen Bauamt erforderlich. Hierfür müssen üblicherweise Bauzeichnungen, Lagepläne und eine Beschreibung des Vorhabens eingereicht werden.

Oft lohnt es sich, den Antrag durch einen Architekten oder Bauingenieur erstellen zu lassen, um den behördlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Konsequenzen bei Verstößen

Wird die Terrasse ohne eine erforderliche Genehmigung errichtet, kann das Bauamt eine nachträgliche Genehmigung fordern oder den Rückbau anordnen. Auch Konflikte mit Nachbarn können bei Missachtung der Abstandsflächen oder Vorschriften zum Nachbarschaftsrecht entstehen.

Für eine einfache, ebenerdige Terrasse wird in der Regel keine Genehmigung benötigt, während für erhöhte, überdachte oder speziell gestaltete Terrassen eine Genehmigung erforderlich sein kann. Ein kurzer Kontakt zum zuständigen Bauamt oder eine Recherche in der Landesbauordnung klärt meist die Frage nach der Genehmigungspflicht.

Weitere Informationen

über die Terrasse beim Hausbau allgemein und die Besonderheiten der Dachterrasse finden Sie bei Hausbautipps24 in den Artikeln:

Neues Weberhaus in Suhr überzeugt mit Loft-Charakter. (Es wird ein besonders gelungenes Beispiel einer Dachterrasse bei einem Hausbau von Weberhaus vorgestellt).


Bei der modernen Terrasse oder Balkon ist das Wetter egal. (In diesem Artikel wird dargestellt, wie die Terrasse zur Lifestyle-Area avanciert).

Nachbarrechtsgesetze

Jeglicher Anbau, der auf der Grenze oder innerhalb des üblichen Grenzabstandes von 3 m erfolgt, beeinflusst die Rechte des Nachbarn. Die Grenzabstände sind in den einzelnen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt. Lediglich in den Ländern Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Nachbarrechtsgesetz, dort ist das BGB oder / und die Landesbauordnung, bzw. der Bebauungsplan maßgebend.

Wirkung der Nachbarrechtsgesetze bei einem Anbau

Sind Anbau- Maßnahmen geplant, die in die Rechte des Nachbarn eingreifen, sollte man unbedingt das Gespräch mit seinen Nachbarn suchen. Bei einer Grenzbebauung oder wenn die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können, ist man auf das Einverständnis des jeweiligen Nachbarn angewiesen. Auch beim Bauamt wird man auf die notwendige Einverständniserklärung des Nachbarn hingewiesen, ohne die in einem solchen Fall eine Baugenehmigung nicht erteilt werden kann.

Für den Anbau wesentliche Nachbarrechtsgesetze

Die für einen Anbau wesentlichen Bestimmungen der Nachbarrechtsgesetze sind nachstehend aufgeführt. Sie sind in den Nachbarrechtsgesetzen geregelt.

Ableitung des Regenwassers und des Abwassers
Traufberechtigung bei baulichen Änderungen
Abstand von Lichtöffnungen
Abstand von Ausblick gewährenden Anlagen
Lichtöffnungen und andere Gebäudeteile, die auf öffentliche Wege oder Plätze Ausblick gewähren
Abstand schadendrohender und störender Anlagen
Gebäudeabstände und Einfriedigungen bebauter Grundstücke im Außenbereich
Gründungstiefe
Überbau
Hammerschlagsrecht und Leiterrecht
Benutzung von Grenzwänden
Leitungen
Abstände und Vorkehrungen bei Aufschüttungen
Befestigung von Aufschüttungen
Verjährung
Vorrang von Festsetzungen im Bebauungsplan

Aktuelle Gesetzestexte für die Nachbarrechtsgesetze der einzelnen Bundesländer

Die aktuellen Gesetzestexte der Nachbarrechtsgesetze und einige zusätzliche Erläuterungen finden Sie unter den nachstehenden Links

Bundesland Baden Württemberg
Das Nachbarrecht in Baden Württemberg (Nachbarrechtsgesetz-NRG)

 

Freistaat Bayern

Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze

 

Bundesland Berlin

Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln)

 

Bundesland Brandenburg

Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)

 

Bundesland Hessen

Hessisches Nachbarrechtsgesetz (NachbarrechtsG)

 

Bundesland Niedersachsen

Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz ( NNachbG)

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW)

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Landesnachbarrechtsgesetz  Rheinland-Pfalz (LNRG)

 

Saarland

Saarländisches Nachbarrechtsgesetz

 

Freistaat Sachsen

Sächsisches Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG)

 

Bundesland Sachsen-Anhalt

Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (NbG)

 

Bundesland Schleswig-Holstein

Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)

 

Freistaat Thüringen

Thüringer Nachbarrechtsgesetz (ThNRG)

 

Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei Gewähr über die Verfügbarkeit der Links und die Aktualität der Gesetzestexte übernehmen.

BGB

BGBIn Deutschland ist das Nachbarrecht neben den Nachbarrechtsgesetzen bundesrechtlich in den §§ 903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Für einen Anbau sind dabei folgende Regelungen relevant:

§ 903 BGB Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Die entgegenstehenden Rechte Dritter können bei einem Anbau auf dem Grundstück des Eigentümers im Grundbuch, in der Landesbauordnung und/oder im Bebauungsplan beschrieben sein.

 


§ 905 BGB Begrenzung des Eigentums

Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.


§ 906 BGB Zuführung unwägbarer Stoffe

Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.

§ 907 BGB Gefahr drohende Anlagen

Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf den Nachbargrundstücken nicht Anlagen hergestellt oder gehalten werden, von denen mit Sicherheit vorauszusehen ist, dass ihr Bestand oder ihre Benutzung eine unzulässige Einwirkung auf sein Grundstück zur Folge hat.
Eine unzulässige Einwirkung ist auch die Verletzung der Privatsphäre des Grundstücksnachbarn durch die Nichteinhaltung der Grenzabstände bei einem Anbau von Garage, Carport, Terrasse, Wintergarten oder Balkon.

§ 909 BGB Vertiefung

Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.
Dieser Paragraf kann im Zusammenhang mit der Errichtung eines Terrassen- Anbaus von Bedeutung sein.

§ 910 BGB Überhang

Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
Wichtig bei einer zugelassenen Grenzbebauung mit einem Anbau. Allerdings ist bei einer Baumfällung auf die entsprechende Genehmigung im Rahmen einer eventuellen Baumschutzsatzung zu achten.

§ 912 BGB Duldungspflicht für einen Überbau

Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.
Bei einem ungeduldeten Anbau sind Fristen zu beachten. Wird innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Kenntnisnahme kein Widerspruch erhoben, hat der Nachbar den Überbau zu dulden.

§ 917 BGB Notwegerecht

Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. 2Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.

§ 919 BGB Grenzabmarkung

Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.

§ 920 BGB Grenzverwirrung

Lässt sich im Falle einer Grenzverwirrung die richtige Grenze nicht ermitteln, so ist für die Abgrenzung der Besitzstand maßgebend. 2Kann der Besitzstand nicht festgestellt werden, so ist jedem der Grundstücke ein gleich großes Stück der streitigen Fläche zuzuteilen.

§ 921 BGB Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen

Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die Einrichtung einem der Nachbarn allein gehört.

§ 923 BGB Grenzbaum

Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen. Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen. Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last.

Weiterführende Informationen über das Nachbarschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), auch mit umfangreicher Kommentierung können Sie nachstehend erhalten.


Fotoquelle: Pixelio / P. Kirchhoff


Anbau Garage

Der Abschnitt Anbau Garage befasst sich mit dem Garagenbau insgesamt, beginnend mit der Garagenplanung stellt er die Unterschiede zwischen Massivgarage und Fertiggarage fest und stellt die Besonderheiten der Einzelgarage und der Doppelgarage heraus. Auch über die Materialien für den Bau oder Anbau einer Garage, ob gemauerte Garage, Blechgarage, Stahlgarage, Betongarage oder Holzgarage, erhalten Sie ausführliche Infos, damit Ihre Garage als Schmuckstück errichtet werden kann. Letztlich runden die Informationen über Garagentore und das Garagendach die Informationen über den Anbau Garage ab.

 

 

 

Holztor
 

Die Übersicht:

Garagenplanung


Die Garagenplanung widmet sich den Themen, Auswahl des Materials für die Wände (gemauert, Beton, Stahl, Blech, Holz), Dachaufbau, (Stichworte Solardach, Gründach), den Fragen ob Putz oder Klinker verwendet werden soll, wie die Entwässerung der Garage gestaltet werden kann, welche Türen oder Tore und mit welchem Antrieb eingesetzt werden können, ob ein solides Fundament notwendig ist, welche Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite für den Bau oder Anbau der Garage gewünscht wird, bzw. unbedingt notwendig ist und letztlich wer die Montage, bzw. den Bau der Garage ausführen soll.

Massivgarage
Fertiggarage


Die Vor- und Nachteile der Fertiggarage und der Massivgarage werden gegenübergestellt, um dem interessierten Besucher seine Entscheidungsfindung für den Anbau der Garage zu erleichtern.

Einzelgarage
Doppelgarage


Ist es sinnvoll, falls baurechtlich überhaupt möglich, eine Doppelgarage als Anbau zu bauen oder sollte statt dessen lieber eine Einzelgarage, eventuell mit einem angehängten Geräteraum errichtet werden? Oder ist sogar die Einzelgarage mit einem Carport- Anbau die richtige Lösung? Hier erhalten Sie die notwendigen Entscheidungshilfen.

Material
Gemauerte Garage
Betongarage
Holzgarage


Die Materialfrage ist heute nicht mehr nur eine Qualitätsfrage sondern auch eine Möglichkeit, auch mit dem Anbau Garage die architektonische Linie und das Design des Wohnhauses fortzuführen, um eine stilistische Einheit des Objektes zu erreichen.

Garagentor


Garagentore und Garagentüren prägen das Bild der Garage. Die technischen Möglichkeiten der Verschließbarkeit der Garage und die elektronische Einbeziehung in das Haus- Sicherheitssystem werden hier besonders angesprochen.

Garagendach


Das Garagendach wird heute nicht nur von Öko-Freaks als Solardach und mit einer Dachbegrünung genutzt, um eigene Initiativen bezüglich Umwelt- und Klimaschutz zu entwickeln. Daneben sind aber auch die klassischen Formen mit Flachdach und Giebeldach, teilweise sogar als ausgebauter zusätzlicher Raum möglich.

Weitere lesenswerte Artikel und Berichte mit und über Garagen bei Hausbautipps24 sind nachstehend aufgeführt.

Solaranlage auf dem Garagendach – Sauber Energie gewinnen! Darstellung der Möglichkeiten, auf dem Dach einer Garage saubere Energie zu gewinnen.

Moderne Garagentore überzeugen - Sichere und komfortable Bedienung. Wer seine Garage mit einem modernen Automatiktor vor Einbruch schützt, ist auf der sicheren Seite.

Garagenplanung

Die Grundüberlegungen bei der Garagenplanung müssen sich mit der Größe der Garage, den Fundamenten, der Bauweise, dem Material, der Dachform und –art, der Entwässerung und dem Garagentor befassen. Letztendlich muss dann das Ergebnis dieser Planung auch noch finanziell realisierbar sein. Hier im Ratgeber Anbau Garagen zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie besonders achten müssen.

 

Was beeinflusst die Größe der geplanten Garage?

Die wichtigste Frage bei dem Anbau oder Bau einer Garage ist, ob jetzt oder in absehbarer Zukunft ein oder zwei Fahrzeuge untergebracht werden sollen. Ein Anbau an eine bestehende Garage ist mitunter recht schwierig und es wäre daher günstiger, sofort eine Doppelgarage zu bauen, als später an die bestehende Garage anzubauen. Gegebenenfalls ist auch der Anbau von Garage und Carport eine gute Lösung. Auch sollten Sie sich die Frage stellen, ob die Garage auch als Abstellraum, z.B. für Gartengeräte, Gartenmöbel, Fahrräder, Rasenmäher u.ä. genutzt werden soll. Dieser Abstellraum kann natürlich auch in die Garage integriert werden und sollte in die Größenplanung mit einbezogen werden.

Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite

Wenn der Größenbedarf geklärt ist, geht es an die Ausgestaltung der Garage. Welche(s) Fahrzeug(e) sollen untergestellt werden? Ein Caravan, ein Wohnmobil oder ein normaler PKW, jedes Fahrzeug bedarf einer anderen Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite. Die gängigen Standardmaße für Einzelgaragen liegen für die Breite zwischen 2,55 m und 4,00 m und für die Länge zwischen 5,12 m und 8,84 m. Bei Doppelgaragen sind die Maße für die Breite zwischen 5,05 m und 7,95 m und für die Länge zwischen 5,12 m und 8,84 m anzusetzen. Bedenken Sie bei der Berechnung der Garagenbreite, dass die Toreinfahrtsbreite rund 50 cm geringer ist, als die Außenmaße der Garage.

Neben der Länge und der Breite ist dann die Garagenhöhe und die Toreinfahrtshöhe zu berücksichtigen. Von der reinen Garagenhöhe ist immer mindestens 32 cm abzuziehen, um die Tordurchfahrtshöhe zu erhalten. Das gängige Normalmaß  für die Garagenhöhe liegen zwischen 2,23 m und 3,20 m.

Welches Fundament steht für die Garage zur Auswahl?

Selbst eine kleine Blechgarage benötigt ein Fundament, damit die Garage fest und sicher auf dem Boden steht. Für die Garage bieten sich vier Fundamentarten an. Die gängigste, weil auch preisgünstigste Variante ist das Punktfundament. Hierbei werden, je nach Gewicht und Größe der darauf stehenden Garage mindestens 6 Punkte für ein Betonfundament gesetzt. Bei längeren Garagen auch mehr. Daneben gibt es noch das Ringfundament, dass sich hufeisenförmig, mit einer offenen Seite nach vorne, darstellt. Die Bodenplatte liegt als komplettes, selbstragendes Fundament mit einer Höhe von ca. 12 cm auf dem Boden und ist besonders  geeignet für Fertiggaragen ohne eigenen Boden. Das Streifenfundament ist für alle Arten von Garagen anwendbar. Zeichnungen der Garagenfundamente finden Sie hier.

Bauweise und Material der Garage

Neben der klassischen gemauerten Garage stehen von zahlreichen Anbietern Fertiggaragen aus allen möglichen Materialien zur Verfügung. Neben der Betongarage finden sich auch Stahl- oder Blechgaragen, Holzgaragen und Aluminiumgaragen.

Top-Anbieter sind
:

 

 Holzgaragen  Omicroner Garagen

 

 Stahlgaragen  Wolff-Garagen

 

 Blechgaragen  Stahlbox Fertiggaragen

 

 Betongaragen  Allianz-Bau Betongaragen

 

Das Baumaterial für die Garage ist, außer bei der Holzgarage, optisch kaum zu erkennen, denn z.B. haben die Flachwand Fertiggaragen eine glatte, verputzte Außenwand und sind von einer massiven Fertiggarage kaum zu unterscheiden. Wenn diese Garage dann auch noch verklinkert wird, ist die Illusion einer massiven Garage perfekt.

Das Garagendach

Das Garagendach sollte bei der Planung so berücksichtigt werden, dass es einerseits in die bestehende Umgebung (Hauptgebäude) passt, andererseits jedoch auch als Solardach oder Gründach den ökologischen Ansprüchen gerecht werden kann. Grundsätzlich sind alle Dachformen für den Garagen- Anbau möglich, Giebeldach, Flachdach, Walmdach, erlaubt ist, was gefällt oder laut Bebauungsplan vorgeschrieben ist.

Die Entwässerung der Garage

Bei einem Giebeldach ist die Entwässerung über die Dachrinnen durchzuführen. Wenn man aber eine Regenwassernutzungsanlage betreibt, dann sollte auch die Entwässerung der Garage über diese Anlage geleitet werden. Sofern baurechtlich zugelassen, werden Garagen, speziell Flachdach- Fertiggaragen, so angelegt, dass sie ein Gefälle nach hinten haben, von wo das Wasser über eine Abtropfkante am Dachblech abtropft und im Erdreich versickert. Weitere Möglichkeiten bestehen durch Anbringung der Regenrinnen im Inneren der Garage oder über einen mit einem Laubfangsieb versehenen Dachgully und einem innenliegenden Kunststoff-Abflussrohr in einer Ecke der Garage, durch die das Wasser durch den Boden zum Kanal oder durch die Seitenwand zur Wasserversickerung geführt wird.

Garagentore und Garagentüren

Bei der Planung der Garage sind auch die Garagentore und gegebenenfalls Garagentüren nach Anzahl und Größe und nach ihren technischen Möglichkeiten einzuplanen. Zu den technischen Aspekten gehört zuallererst die Sicherheit gegen Aufbrechen und ein Automatiksystem, das eine komfortable Öffnung und Schließung der Tore gewährleistet. Als Garagentor- Formen stehen Deckensektionaltore, Seitensektionaltore und Schwingtore zur Auswahl.

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Eigenheim und Garage aus einem Guss – Planung von Haus und Garage als Einheit.

Eine Garage gehört zum Hausbau – Tipps aus dem Online-Ratgeber Hausbau.

Kein Krafttraining am Garagentor - elektronische Helfer öffnen Tür und Torselbsttätig, während der Autofahrer entspannt im Wagen sitzen bleibt.

Massivgarage

Unter einer Massivgarage ist in diesem Ratgeber Anbau Massivgarage eine Garage gemeint, die konventionell, Stein auf Stein errichtet wird, eine gemauert Garage. Diese Form der Garage ist trotz gelegentlicher Kostennachteile immer noch die beliebteste Form der Garage in Deutschland. Im Unterschied zur Fertiggarage ist bei der Massivgarage auch eine Errichtung in Eigenleistung möglich, was unter Umständen ihre anhaltende Beliebtheit erklären könnte. Die Massivgarage kann als Anbau errichtet werden, wodurch sie in das Gesamtgebäude integriert wird oder als einzelstehende Garage, die durch einen Zaun oder eine Mauer mit dem Wohngebäude verbunden ist.

 

Vorteile der Massivgarage

Eine Massivgarage kann ganz individuelle Formen, Baumaterialien und Dachausführungen aufweisen. Dadurch ist es möglich, sie in das architektonische Gesamtkonzept des Hausbaus einzubinden. Das ist in der Form mit einer Fertiggarage nicht möglich.


Beim Anbau einer Massivgarage mit einem Giebeldach und entsprechender Anbindung an das Haus, kann der über der Garage befindliche Raum als Wohn- oder Abstellraum genutzt werden.

Die massive Bauweise ist ein Qualitätsmerkmal, dass sich in größerer Langelebigkeit und in einem besserem Immobilienpreis auswirkt.

Ein häufig ins Feld geführter Vorteil ist die Möglichkeit der Eigenleistungen. Aber gerade hier scheint es sich nur um einen scheinbaren Vorteil zu handeln, denn mittlerweile kann man Fertiggaragen erstehen, die preislich günstiger sind, als das Baumaterial für eine Massivgarage.

Nachteile der Massivgarage

Die Bauzeit für eine Massivgarage ist recht lange (zumindest im Verhältnis zu einer Fertiggarage). Für die Errichtung ist ein kompletter Bauantrag mit aufwendiger Planung und Statik und hohen Kosten für Architekt und Statiker notwendig. Insgesamt sind die Baukosten naturgemäß wesentlich höher, als bei einer vergleichbaren Fertiggarage.

Welches Baumaterial wird für eine Massivgarage verwendet?

Je nach statischen Erfordernissen werden die Wände aus Ziegel, Porenbeton, Poroton. Leichtbeton oder Kalksandstein errichtet. Zweckmäßigerweise sollte das gleiche Baumaterial verwendet werden, welches auch für das Wohnhaus eingesetzt wurde. Wichtig ist, dass die Putzschicht innen und außen optimal verarbeitet ist, da sonst Feuchtigkeitseinbrüche in das Mauerwerk stattfinden können. Auch beim Putz oder einer eventuellen Verklinkerung sollte das Baumaterial dem des Wohnhauses entsprechen.
Welches Fundament ist für den Garagenboden erforderlich?

Eine Massivgarage gründet sich normalerweise auf einer bewehrten Betonplatte mit frostfreiem Streifenfundament. Für den Fußboden sollte ein Nutzestrich als Grundlage eingesetzt werden. Der Garagenboden ist tagtäglich den höchsten Belastungen durch Gewicht, Feuchtigkeit, Nässe und Öl oder Benzin teilweise gleichzeitig ausgesetzt. Auto, Motorrad oder Fahrrad werden permanent benutzt und belasten den Garagenboden. Hier empfiehlt sich eine Versiegelung des Fußbodens. Besonders günstig und einfach ist es, den Garagenboden mit Epoxidharz zu versiegeln.

Epoxidharz lässt sich auch von Laien einfach verarbeiten und ist äußerst stabil und belastbar. Ein besonderer Vorteil gegenüber einem normalen Steinboden liegt darin, dass Epoxidharz absolut unempfindlich gegen auslaufende Flüssigkeiten (Öl, Benzin), gegen UV-Strahlung und alle möglichen Chemikalien ist. Ein mit Epoxidharz beschichteter Garagenboden bedarf keiner besonderen Pflege und kann mit gängigen Putzmitteln gereinigt werden. Auch hinsichtlich der farblichen Gestaltung gibt es unzählige Möglichkeiten, eine Auswahl von über 1.000 RAL- und Candyfarben findet man bei Epodex.

Was ist bei der Errichtung des Garagendachs zu berücksichtigen?

Für eine Garage mit einem Flachdach bietet sich eine bewehrte Betondecke mit einer wasserdichten Dachhaut (Bitumen) an. Giebeldächer werden vom Zimmermann mit einem ausgebildetem Dachstuhl ausgestattet, und mit Dachziegeln passend zum Wohnhaus gedeckt. Die Dachentwässerung der Massivgarage erfolgt mit Dachrinne und Fallrohr aus PVC oder Zinkblech.

Welche zusätzliche Ausstattung benötigt die Massivgarage?

Für die Garagentore sind als mögliche Varianten Deckenschwingtore, Sektionaltore oder auch die besonders aufwändigen und damit teuren Doppelflügeltore anwendbar. Für alle drei Garagentore gibt es elektrische Türöffner mit Funkfernsteuerung. Um den wohnlichen Charakter der Massivgarage zu verstärken kann man auch noch Klappfenster, Doppelflügelfenster und Nebentüren einsetzen. Bei einem Anbau an das Wohnhaus mit einem direkten Zugang sind Brandschutztore entsprechend den Brandschutzvorschriften vorzusehen.

Fertiggarage

Der Ratgeber Anbau informiert über die Fertiggarage als einen schnellen und preiswerten Anbau oder freistehenden Neubau. Eine Fertiggarage wird, wie der Name es schon ausdrückt fertig an die Baustelle geliefert. Der Zeitaufwand für die Errichtung der Fertiggarage ist gering, da die Garage im Werk fertiggestellt wird. Wie bei allen Objekten rund um den Hausbau, sollte man auch beim Kauf einer Fertiggarage verschiedene Angebote vergleichen, denn nicht immer ist der billigste Anbieter auch der günstigste! Die wesentlichen Punkte, auf die es bei dem Anbau Fertiggarage ankommt, werden nachstehend beschrieben.

Größe und Aufstellungsort der Fertiggarage

Wenn man aufgrund der Überlegungen, die im Abschnitt Ratgeber Anbau, Abschnitt Garagenplanung bereits abgehandelt wurden, zu einem Ergebnis gekommen ist, sollte jetzt feststehen, ob eine Einzelgarage oder eine Doppelgarage oder eine Garage- Carport- Kombination gebaut werden soll. Nun ist zu überlegen, wohin die Fertiggarage gestellt werden soll. Als freistehende Garage muss sie Grenzabstände einhalten, als Anbau an das Wohnhaus bietet sie die Möglichkeit einer direkten Verbindung zwischen Haus und Garage.

Welche Vorteile hat die Fertiggarage?

Auf den ersten Blick erscheint es so, als habe der Anbau einer Fertiggarage nur Vorteile. Die Bestellung, Lieferung und Errichtung kann in einer Schnelligkeit vollzogen werden, wie es bei einer Massivgarage nicht im Entferntesten möglich ist. In der Regel ist auch der Preis für eine „normale“ Fertiggarage von einer Massivgarage nicht zu unterbieten. Neben der Fertiggarage selbst sind nämlich auch die Statik und die Bauzeichnungen vorgefertigt und keine Einzelanfertigungen. Das senkt die Kosten erheblich.

Gibt es auch Nachteile bei einer Fertiggarage?

Da sind zwei Punkte zu nennen. Zum einen gibt es gerade bei den ganz preiswerten Fertiggaragen sehr unansehnliche, in keiner Weise zur sonstigen Architektur des Hauses passende Exemplare, die so aussehen, wie sie sind, nämlich billig. Natürlich kann man auch Fertiggaragen erhalten, die in Form und Design zum Wohnhaus passen, doch da muss man unter Umständen auch etwas tiefer in den Geldbeutel greifen.

Der zweite Punkt ist die Lage des Baugrundstücks. Soll die Fertiggarage in einem schwer zugänglichen Bereich errichtet werden, kann es Probleme mit den schweren LKW, die für den Transport der Fertiggarage notwendig sind, geben. Es muss immer genügend Platz zum Abladen und Wenden des Fahrzeugs vorhanden sein.
Konstruktionsmerkmale
Eine Fertiggarage wird in der Regel komplett mit geschlossenem Fertiggaragenboden geliefert und auf ein bereits erstelltes Fundament gesetzt. Der Boden ist geglättet und freitragend. Die Fertiggarage kann jederzeit wieder an einen anderen Ort versetzt werden.
Aus welchem Material kann die Fertiggarage gebaut werden?
Die Materialvielfalt ist ein besonderer Vorteil der Fertiggarage. Bei der Auswahl der zur Verfügung stehenden Baumaterialien ist letztendlich der persönliche Geschmack und der Preis ausschlaggebend, denn nahezu alle bautechnischen Vorgaben können von den verschiedenen Materialien erfüllt werden. Es gibt Fertiggaragen aus Leichtbeton, Porenbeton, Stahlbeton, Stahl, verzinktem Stahlblech, Kunststoff, Aluminium und Holz.
Fundament

Im Normalfall sollte der Lieferant der Fertiggarage auch der Hersteller des Fundaments sein, um eventuelle Gewährleistungsansprüche nicht zu verlieren. Verwendet wird meist ein Punkt- oder Streifenfundament. Das Fundament wird mindestens 80 cm tief gegründet (Frostsicherheit).

Das Dach der Fertiggarage

Aus architektonischen gründen sollte bei der Auswahl der Dachform und der Dachverkleidung zum Hauptgebäude Bezug genommen werden. So sollte man immer eine Dachziegeleindeckung verwenden, die mit den Dachziegeln des Wohnhauses zusammenpasst.

Für das Dach der Fertiggarage gibt es das normale Flachdach oder ein Satteldach. Beim Flachdach ist neben der Normalausführung mit Kiesschüttung auch die Ausführung als begrüntes Dach möglich. Das „normale“ Flachdach wird massiv  in Wannenausbildung, nach hinten geneigt mit Gefälle zur Rückwand, ausgeführt.

Bei einem Flachdach mit Dachbegrünung wird eine glasfaserverstärkte Beschichtung aufgebracht. Näheres über die Dachbegrünung finden Sie im Abschnitt Carport / Dachbegrünung.

Die Entwässerung der Fertiggarage

Zur serienmäßigen Entwässerung der Fertiggarage gehört ein Dacheinlauf mit Laubfang, ein innenliegendes Fallrohr meist aus Kunststoff und überwiegend an der Seitenwand montiert. ohne Anschluss an die Kanalisation. Die Verlegung durch Seiten- oder Rückwand ins Freie zum Auffangen des Dachwassers oder zum Kanalanschluss ist bei den meisten Anbietern als Sonderleistung gegen Aufpreis zu haben.

Ausstattung der Fertiggarage

Zur Ausstattung einer im Handel erhältlichen Fertiggarage gehört auch das Garagentor. Gängige Tore sind dabei das Schwingtor und das Sektionaltor. Vom Material her sind beide in Metall und Holzausführung erhältlich. Neben den Grundtönen weiß oder braun sind viele Sonderfarbtöne, meist gegen Aufpreis erhältlich. Achten Sie auf die Sicherheitsausrüstung der Türschlösser. 3-Punkt-Sicherheitsverriegelung, Rahmenprofile ausgeschäumt, Schloss mit aufbohrsicherem Profilzylinder, das sind die Mindestanforderungen, die an das Garagentor zu stellen sind.

Sondertore und -türen aus Metall, Türen und Tore mit Holzfüllung, Dreh-Kippfenster, Elektroinstallationspaket, elektrischer Torantrieb mit Funkfernsteuerung, Sattel- oder Pultdach auch mit einer Einschubtreppe und vieles andere gehören zu den zusätzlichen Ausstattungen, die bei einer Fertiggarage erhältlich sind..

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Einzelgarage

Die Einzelgarage ist in den meisten Fällen die optimale Lösung für die Unterbringung des Autos. Die Garage muss aber nicht nur dem Auto „passen“, sondern auch zum Haus passen. Das bedeutet, dass die Größe und der Standort der Garage bei allen Überlegungen für den Anbau oder Bau einer Garage im Vordergrund stehen. Danach ist die Ausführung der Einzelgarage bezüglich Material und Inneneinrichtung zu betrachten.

Wie groß sollte die Einzelgarage sein?

Die Größe der Garage richtet sich nach der Größe des Fahrzeugs und nach dem gegebenenfalls notwendigen zusätzlichen Verwendungszweck. Die gängigen Garagen- Maße (Außenmaß) für einzelnen Fahrzeugklassen kann man in etwa wie folgt zugrunde legen:

Einzelgarage für
Klein- und Kompaktwagen

 Breite  2,47 m bis 2,76 m
   Länge  5,03 m bis 6,89 m
   Höhe  2,11 m bis 2,22 m
Einzelgarage für
Mittelklassewagen

 Breite  2,76 m bis 2,97 m Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4
   Länge  5,24 m bis 8,96 m
   Höhe  2,04 m bis 2,34 m
Einzelgarage für
Kfz der Ober- und Luxusklasse

 Breite  3,38 m bis 4,00 m
   Länge  5,44 m bis 8,96 m
   Höhe  2,29 m bis 2,34 m
Einzelgarage für
Kleintransporter, Geländewagen

 Breite  2,97 m
   Länge  5,44 m bis 6,89 m
   Höhe  2,46 m bis 2,67 m
Einzelgarage für
Wohnmobile, Wohnwagen

 Breite  3,43 m
   Länge  6,75 m bis 10,06 m Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4
   Höhe  3,38 m

Vergleicht man die notwendigen Grundstücksflächen der kleinsten Kleinwagengarage mit der Wohnmobilgarage, so ergibt sich ein Grundstücksbedarf von 12,5 qm für den Kleinwagen und von 34,5 qm für die Wohnmobil- Garage, also fast der dreifache Grundstücksbedarf. Bedenken Sie, dass Sie mit der Wahl der passenden Garagenbreite Ihr Fahrzeug vor Beschädigungen beim Ein- und Aussteigen schützen.

Sind zusätzliche Abstellflächen in der Einzelgarage erforderlich?

Wenn der notwendige Flächenbedarf aufgrund der Fahrzeugart festgelegt ist, folgt die Überlegung, welche zusätzlichen Abstellflächen in der Einzelgarage noch erforderlich sind. Dabei ergeben sich folgende Ansatzpunkte:

Soll die Garage für die Unterbringung von Gartengeräten, Gartenmöbeln, Werkzeugen und Rasenmäher genutzt werden?

Werden auch Fahrräder, Motorräder, Mofas oder andere Kleinfahrzeuge in der Einzelgarage untergestellt?

Soll auch das Autozubehör, wie Winterreifen, Dachgepäckträger und evtl. ein Anhänger in der Garage untergebracht werden?

Kann die Garage unter Umständen auch zum Feiern genutzt werden oder sind sportliche Aktivitäten (Tischtennis, Fitnessraum) in der Einzelgarage geplant?

Wenn eine der vier Fragen mit ja beantwortet wird, ergibt sich noch weiterer erheblicher Raumbedarf, der dann gegebenenfalls auch statt durch eine Einzelgarage mit einer Doppelgarage erfüllt werden muss.

Wo kann die Einzelgarage aufgestellt werden?

Für die Platzierung der Einzelgarage bietet sich drei Möglichkeiten an, vor dem Haus, als Anbau am Haus und hinter dem Haus.
Einzelgarage vor dem Haus
Dieser Standort ist dann  zu wählen, wenn das Wohnhaus nicht direkt an der Straßenfront, sondern weiter zurück, mitten im Grundstück liegt. Bei dieser Lage des Hauses kann die Einzelgarage das Wohnhaus quasi ein wenig von der Straße abschirmen. Der Nachteil liegt in dem zusätzlichen Weg von der Garage zum Haus.
Einzelgarage als Anbau am Haus
Eine weit verbreitete Platzierung der Einzelgarage ist die direkt an das Haus angebaute Variante. Diese Möglichkeit hat die meisten Vorteile, da man bei geschicktem Anbau der Garage eine direkte Verbindung von der Garage in das Haus nutzen kann. Achtung, hier sind besondere Brandschutzvorschriften zu beachten!! Die Integration des Anbaus der Garage in das Gesamtkonzept des Hauses ist Aufgabe des Architekten. Material für Dach und Wände sind auf das Hauptgebäude abzustimmen.

Einzelgarage hinter dem Haus

Diese Platzierung der Einzelgarage sollte nur eine Notlösung sein, denn sie benötigt den meisten Grundstücksanteil. Sinnvoll ist eine Einzelgarage hinter dem Haus, wenn sich vor dem Haus Terrasse und / oder Vorgarten befinden. Wesentlicher Nachteil ist eine lange und teure Auffahrt von der Straße zur Garage.

Die Einzelgarage kann aus sehr vielen Materialien errichtet werden. Die einzelnen Material- Möglichkeiten werden in den nächsten Abschnitten ausführlich beschrieben. Auch die Dachformen und die Dacharten werden später erläutert. Für die Einzelgarage sind alle Dachformen, vom Flachdach über Satteldach, Walmdach bis hin zum Pultdach möglich. Auch die Ausführung als Solardach oder begrüntes Dach ist jederzeit machbar. Die harmonische optische Abstimmung von Dach und Außenfarbe- und material der Einzelgarage ist dem Stil Ihres Hauses immer anpassbar.


Mehr Informationen in Artikeln und Berichten finden Sie bei Hausbautipps24 unter den nachfolgenden Titeln:

Braucht das Haus einen Keller? – Über Alternativen nachgedacht, als Abstellraum dient die Garage.


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