Frühlingserwachen im neuen Zuhause

Im Abschnitt Hausbau informieren wir Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau. Die Möglichkeiten zur Anforderung von Haus-Katalogen beschließen den Abschnitt Hausbau.
In diesem Ratgeber Anbau geht es um einen Anbau an ein bestehendes Haus. Solche Anbauten sind in der Regel fest mit dem Haus verbunden. Sie können bereits beim Hausbau mit erstellt werden, können aber auch erst nachträglich angebaut werden. Für die verschiedenen Anbauten gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorschriften, die im Baurecht, im Nachbarschaftsrecht und im BGB verankert sind.
Zu den Anbauten, die hier besprochen werden sollen, gehören:
Die baurechtlichen Voraussetzungen für einen Anbau sind, wie es in Deutschland üblich ist, in allen Facetten geregelt. Allerdings findet man die Vorschriften nicht in einem einzigen Gesetz, sondern muss sich durch eine Flut von Vorschriften durcharbeiten. Lassen Sie den Anbau von einem Architekten planen und/oder durchführen, so wird es kaum Komplikationen geben. Wenn Sie sich jedoch alleine dran machen, Ihr Haus zu verbessern, so sollten Sie die wichtigsten Bestimmungen kennen.
Das Baurecht für einen Anbau beinhaltet, dass Sie rechtliche Genehmigungen erhalten müssen, um eine Erweiterung an Ihrem bestehenden Gebäude vorzunehmen. Die Schritte und Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen gibt es 7 Stufen, die es zu erklimmen gilt.
Prüfung der Bauvorschriften und Bebauungspläne. Überprüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, um festzustellen, ob Ihr Grundstück für den geplanten Anbau geeignet ist. Prüfen Sie die baurechtlichen Vorschriften und insbesondere auch die Abstandsflächenregelungen.
Planen Sie den Anbau genauestens und erstellen Sie detaillierte Baupläne, idealerweise mit Hilfe eines Architekten oder Bauingenieurs. Berücksichtigen Sie dabei alle relevanten baurechtlichen Vorgaben.
Holen Sie die notwendigen Genehmigungen ein. Stellen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Dieser Antrag muss alle relevanten Unterlagen und Pläne enthalten. Je nach Art und Umfang des Anbaus kann es erforderlich sein, weitere Gutachten, wie z.B. ein statisches Gutachten oder ein Brandschutzkonzept, einzureichen.
Besorgen Sie sich rechtzeitig und schriftlich die nachbarschaftliche Zustimmung. In vielen Fällen ist nämlich die Zustimmung der Nachbarn zwingend erforderlich, insbesondere wenn der Anbau nahe an der Grundstücksgrenze liegt.
Denken Sie bei Ihren Plänen an die Bearbeitungszeit und die Genehmigungserteilung beim Bauamt. Nach Einreichung des Bauantrags prüft die Bauaufsichtsbehörde die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Projektumfang variieren. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung.
Beginn der Bauausführung. Nach Erhalt der Baugenehmigung können Sie mit dem Bau beginnen. Es ist wichtig, dass die Bauarbeiten gemäß den genehmigten Plänen durchgeführt werden. In bestimmten Phasen der Bauausführung können Baukontrollen durch die Baubehörde stattfinden.
Endlich die Abnahme und Fertigstellung. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine abschließende Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde, um sicherzustellen, dass der Anbau den genehmigten Plänen und baurechtlichen Vorschriften entspricht. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte und Unterlagen gut dokumentieren, um im Falle von Nachfragen oder Problemen alle Informationen griffbereit zu haben.
In einem Überblick erläutern wir Ihnen unten die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Einflusses auf einen Anbau. Auf den nächsten Seiten können Sie dann die entsprechenden Bestimmungen direkt als kompletten Gesetzestext lesen. Durch klicken auf die jeweilige gesetzliche Vorschrift gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite.
im BauGB (Baugesetzbuch), in dem der Anbau hinsichtlich seiner generellen Zulässigkeit geregelt ist,
in einem Bebauungsplan (B-Plan), der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstückes, also auch den Anbau an ein Gebäude innerhalb eines bestimmten Gebietes regelt,
in der BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke), in dem generell die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche geregelt wird,
in der MBO (Musterbauordnung), die von der Bauministerkonferenz als Muster für die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer erarbeitet wurde,
in den Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO), die individuelle Abweichungen der jeweiligen Länder gegenüber der Musterbauordnung aufweisen,
im Nachbarschaftsrecht, das in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer (außer in Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, dort gibt es kein eigenes Nachbarrechtsgesetz) niedergelegt ist
und letztendlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in dem auch nachbarschaftsrechtliche Regelungen für einen Anbau getroffen sind.
Im Bauantrag oder mit einer Bauanzeige müssen Sie die planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes und / oder der BauNVO für Ihren Anbau umsetzen,
sofern Sie alles richtig gemacht haben, erhalten Sie die Baugenehmigung für den Anbau.
Das Baugesetzbuch (BauGB) trat 1987 in Kraft und löste damit seinen Vorgänger, das Bundesbaugesetz (BBauG) ab. Das Baugesetzbuch regelt in vier Kapiteln insbesondere das Planungsrecht der Städte und Gemeinden und nimmt damit einen wegweisenden Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes in ganz Deutschland. Für den Anbau ist insbesondere die Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung von Bedeutung.
Das BauGB ist in fünf Teile gegliedert, die verschiedene Bereiche der städtebaulichen Entwicklung und des Baurechts regeln:
Dieser Teil regelt die Planung und Ordnung von Städten und Gemeinden, insbesondere durch die Bauleitplanung. Die wichtigsten Elemente sind:
Bauleitplanung: Gemeinden sind verpflichtet, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern (§ 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan legt die geplante Nutzung der Flächen einer Gemeinde fest, während der Bebauungsplan die detaillierte bauliche Nutzung eines bestimmten Gebiets regelt.
Verfahren: Die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen unterliegt einem genau geregelten Verfahren, das auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden vorsieht.
Bauliche Ordnung: Es werden allgemeine Vorgaben gemacht, wie Städte und Gemeinden baulich zu ordnen und zu entwickeln sind. Dabei sind z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete und Grünflächen abzugrenzen.
Das besondere Städtebaurecht behandelt spezielle städtebauliche Maßnahmen, wie etwa die Sanierung von Gebieten oder die Entwicklung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten:
Sanierungsgebiete: Gemeinden können bestimmte Bereiche als Sanierungsgebiete festlegen, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen zu erreichen.
Entwicklungsgebiete: Um großflächige städtebauliche Projekte zu fördern, können bestimmte Flächen als Entwicklungsgebiete ausgewiesen werden.
Erhaltungssatzungen: Durch Erhaltungssatzungen kann die Erhaltung städtebaulich wichtiger Strukturen sichergestellt werden, insbesondere in Gebieten mit erhaltenswerter Bausubstanz oder historischer Bedeutung.
Dieser Teil des BauGB regelt die Bodennutzung und den Umgang mit Grundstücken im Rahmen der städtebaulichen Ordnung. Themen sind unter anderem:
Umlegung: Umlegungsverfahren regeln die Neuordnung von Grundstücken, um eine bessere Erschließung und Nutzung von Bauflächen zu ermöglichen.
Enteignung: Das Baugesetzbuch enthält Bestimmungen darüber, wann und unter welchen Bedingungen Grundstücke enteignet werden können, umstädtebauliche Vorhaben zu ermöglichen.
Bodenordnung: Es gibt Regelungen für die Neuzusammenstellung von Grundstücken, um städtebauliche Ziele zu erreichen und Bauvorhaben zu ermöglichen.
Hier sind verschiedene weitere Bestimmungen enthalten, die das Bauwesen betreffen:
Umweltschutz: Es werden Regelungen getroffen, um Umweltbelange in der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen.
Denkmalschutz: Bauvorhaben, die den Schutz von Denkmälern berühren, werden hier geregelt.
Sondervorschriften: Es gibt Vorschriften für Sonderfälle, wie etwa den Schutz vor Hochwasser oder anderen Naturgefahren.
Dieser Teil enthält Übergangsregelungen und Bestimmungen, wie bestimmte Regelungen in Kraft gesetzt oder geändert werden können. Auch wird hier der Rechtsweg beschrieben, falls es zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem BauGB kommt.
Die Bauleitplanung (§§ 1 ff. BauGB) ist das zentrale Steuerungsinstrument des Städtebaus. Sie umfasst zwei wesentliche Planarten:
Flächennutzungsplan
Dieser Plan wird von der Gemeinde aufgestellt und dient als vorbereitender Bauleitplan. Er zeigt, wie die verschiedenen Flächen innerhalb des Gemeindegebiets genutzt werden sollen, z. B. für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft oder Erholung.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er regelt detailliert, welche Art der baulichen Nutzung auf einzelnen Grundstücken zulässig ist. Hier werden z. B. Baugrenzen, Baulinien, Geschosszahlen und zulässige Gebäudearten festgelegt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Bürger haben das Recht, während der Aufstellung eines Bebauungsplans ihre Einwände und Bedenken zu äußern. Gemeinden müssen diese Stellungnahmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Das BauGB stellt sicher, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden (§ 1a BauGB). Dazu gehören der Schutz von Boden, Wasser, Luft und der biologischen Vielfalt. Bei der Bauleitplanung müssen Gemeinden prüfen, wie sich Bauvorhaben auf die Umwelt auswirken und geeignete Maßnahmen zum Schutz ergreifen.
Das BauGB regelt auch die Ordnung und Neuordnung von Grundstücken im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung (§§ 45–84 BauGB). Ziel der Bodenordnung ist es, Grundstücke so zu gestalten, dass sie besser bebaut und genutzt werden können. Dies kann z. B. durch Umlegungsverfahren erreicht werden, bei denen Grundstücke neu aufgeteilt und Verkehrsflächen geschaffen werden.
Das BauGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Enteignung von Grundstücken (§§ 85–122 BauGB). Dies ist ein wichtiges Instrument, um städtebauliche Ziele durchzusetzen, wenn eine Einigung mit den Eigentümern nicht erzielt werden kann. Enteignungen sind jedoch nur als letztes Mittel zulässig und müssen im öffentlichen Interesse liegen.
Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Gesetz des öffentlichen Baurechts in Deutschland und regelt die städtebauliche Entwicklung, die Bodenordnung sowie die Planungsverfahren. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Bauleitplanung, die Durchführung von Bauvorhaben und den Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen. Das Baugesetzbuch stellt sicher, dass Bauten und städtebauliche Entwicklungen in geordneten Bahnen verlaufen und das öffentliche Interesse gewahrt wird.
Ob Ihr Anbau- Vorhaben davon beeinflusst wird, können Sie durch nachlesen des Gesetzestextes, der sich durch anklicken des Paragrafen in einem neuen Fenster öffnet, selbst feststellen.
§ 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
In diesem Paragrafen geht es um die generelle Zulässigkeit von Anbau- Maßnahmen, sofern ein Bebauungsplan vorliegt. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Anbau zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist
§ 31 BauGB - Ausnahmen und Befreiungen
Dieser Paragraf behandelt die zulässigen Ausnahmen, auch für einen Anbau. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können z.B. solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
§ 32 BauGB - Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen
§ 32 regelt den möglichen Anbau auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Versorgungs- und Grünflächen vorgesehen ist.
§ 33 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
In § 33 wird die Möglichkeit eines Anbaus für den Fall geregelt, dass ein Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist.
§ 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Hier wird die Zulässigkeit von Anbau- Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die kein Bebauungsplan existiert, geregelt. Dieser Paragraf ist für einen Anbau sicherlich am häufigsten anzuwenden.
§ 35 BauGB - Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich ist ein Anbau nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn er einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
§ 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde
Über die Zulässigkeit von Anbau- Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde entschieden.
Damit sind die für den Anbau wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches genannt.
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