Brandschutz ist reine Privatangelegenheit

Brandschutz ist reine Privatangelegenheit Hausbau / Sicherheit:  Bauherren und Käufer von Eigenheimen würden auf keinen Fall auf den Brandschutz verzichten. Brandsicherheit steht auf ihrer Wunschliste an erster Stelle. Was sie aber selten wissen: die staatliche Bauaufsicht stellt an Ein- und Zweifamilienhäuser keine oder nur sehr geringe Brandschutzanforderungen. Mit einem Haus aus nichtbrennbarem Mauerwerk und Beton entscheiden Sie sich für sicheres Wohnen.

Um Katastrophen vorzubeugen

schreiben die Landesbauordnungen für die Tragfähigkeit und den Brandschutz Mindestanforderungen vor. Diese Regelungen unterscheiden sich in den Bundesländern zwar im Detail, aber eines haben sie gemeinsam: An den Brandschutz von Ein- und Zweifamilienhäuser stellen sie entweder gar keine Anforderungen oder fordern höchstens, dass das Gebäude im Brandfall mindestens 30 Minuten lang stehen bleibt. Diese geringen Anforderungen müssen die Bauteile lediglich im Prüfstand zeigen. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass Wände und Decken in der Praxis Steckdosen oder Lampenöffnungen haben. Wenn es brennt, kann sich das Feuer bei hohlen Bauteilen über schmelzende Steckdosen oder aufklaffende Beplankungen in die Bauteile fressen.
Wer Brandsicherheit will, baut massive Wände und Decken aus Mauerwerk und Beton. Weil sie nicht brennen, geben sie auch keine giftigen Rauchgase ab. Sie haben auch keine Hohlräume, über die sich das Feuer ausbreiten kann und behindern deshalb die Brandausbreitung.
  Dass in Deutschland jährlich nur ca. 700 Brandtote zu beklagen sind, liegt sicher mit an der vorherrschenden Massivbauweise. Mauerwerk und Beton bleiben im Brandfall lange standfest. Sie geben den Rettungskräfte ausreichend Zeit, den Brand zu löschen, den Bewohnern genügend Zeit, sich zu retten.

Text & Photoquelle: vpb.de