Mit neuem Farbmischsystem für wohngesunde Wandfarben, Lacke, Öle...
Hausbau / Massivhaus: Naturfarben liegen im Trend. Sie können überall im Haus eingesetzt werden, wo Farbe gefragt ist: Als Wandfarben, Streichputze, Silikatfarben, Lacke, Holzlasuren, Holzöle... Bislang war es allerdings nicht möglich jeden gewünschten Farbton mit Naturfarben zu erfüllen.
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Das Restschuldrisiko, gerade bei einer hohen Finanzierungsquote, ab einer Beleihungshöhe von 80 % der Herstellungskosten für den Hausbau, kann für den Kreditnehmer oder seine Angehörigen zu einer ernsthaften Belastung führen, wenn es dem Hauptverdiener durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr möglich ist, die Kreditraten zu bezahlen. Er kann unter Umständen sein Haus verlieren und zusätzlich noch erhebliche Schulden übrig behalten. Dann war sein Hausbau mit all den Anstrengungen umsonst.
Baufinanzierungen kann man nicht vom Taschengeld bezahlen
Der Kreditnehmer kann daher im Zusammenhang mit der Aufnahme der Baufinanzierung für seinen Hausbau eine Risiko- Lebensversicherung gegen sein Ableben, sowie eine zusätzliche Versicherung gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit abschließen.
Im Todesfall wird die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Leistung getilgt bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit werden die Raten, zumindest für einen bestimmten Zeitraum, weiter gezahlt.
In seiner ursprünglichen Form wird die Restschuldversicherung gegen Zahlung eines Einmalbeitrages mit einer fallenden Versicherungssumme (in etwa in Höhe des jeweiligen Restdarlehens) gegen das Risiko des Ablebens für die gesamte Dauer des Darlehens versichert.
Mittlerweile ist die Vertragsgestaltung sehr vielfältig geworden.
Für die Absicherung der Finanzierung für Ihren Hausbau bietet eine Restschuldversicherung in Form einer Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme und Beiträge entsprechend der Tilgung abnehmen den vernünftigsten Ansatz.
Aufgrund der sinkenden Versicherungsleistung ist diese Risikoversicherung günstiger als eine reguläre Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Achten Sie auf diesen Unterschied bei einem eventuellen Abschluss einer Restschuldversicherung für Ihre Baufinanzierung.
In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert (in der Hausratversicherung auch noch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus). Sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Gebäudeversicherung haben Sie jedoch keinen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Extremniederschläge oder einen durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau. Wenn dann die Keller vollaufen, sind die Hauseigentümer nicht versichert und der Hausbau war umsonst.
Nur dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elementarschäden vereinbart hat, ist auch Versicherungsschutz gegeben.
Die Versicherer bieten die Elementarschadenversicherung als Ergänzung zu den bestehenden Hausrat- oder Gebäudeversicherungen an. Nach Vollendung des Hausbaus sollten Sie an diese Schadenmöglichkeit denken. Die Elementarschadenversicherung deckt auch die Risiken ab, die durch Überschwemmung (allerdings nicht durch das Sturmflutrisiko an den Küsten oder durch Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen.
Hochwasserschäden sind nicht überall versicherbar
Nicht jede Versicherungsgesellschaft versichert bei jedem Kunden jedes der Risiken. Da in manchen Gegenden häufig Überschwemmungen durch überquellende Flüsse und Bäche oder sintflutartige Regenfälle auftreten, sollte man sich vor dem Grundstückskauf und Hausbau fragen, ob die Lage des Grundstücks so ist, daß eine zusätzliche Elementarschadenversicherung notwendig wird. Infolge der Wetterturbulenzen sind in den letzten Jahren allerdings auch Gegenden von Elementarschäden betroffen, die an so etwas gar nicht gedacht haben, weil es derartige Schäden bisher gar nicht gab.
Versuchen Sie daher, diesen Versicherungsschutz, wenn möglich zu erhalten. Wie bei allen derartigen Risiken ist der Vertragsabschluß in den Gegenden, in denen eigentlich kein Bedarf besteht, ohne weiteres möglich. Diejenigen, die auf derartigen Versicherungsschutz angewiesen sind, haben Probleme, diesen Versicherungsschutz zu annehmbaren Bedingungen zu erhalten.
In der Elementarschadenversicherung wird grundsätzlich eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall von 10%, mindestens 500 Euro aber höchstens 5.000 Euro vereinbart.
Ein Hinweis für Kraftfahrzeugbesitzer. Wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nicht sofort nach der ersten behördlichen Warnung wegfährt, handelt grob fahrlässig und verliert damit seinen Versicherungsschutz. Auto weg – Versicherungsschutz weg.
Ihr Eigenheim ist alltäglich mannigfaltigen Gefahren ausgesetzt. Blitzeinschläge, Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagelschlag können große Schäden anrichten. Im schlimmsten Fall kann das ohne eine entsprechende Absicherung Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb müssen Sie als verantwortungsbewusster Hauseigentümer über eine Gebäudeversicherung verfügen.
Die Gebäudeversicherung schützt Ihren Hausbesitz vor den oben genannten Gefahren. Eine Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. Der Versicherungsschutz wird auch von den Kreditinstituten gefordert, die den Hausbau finanziert haben. Die Gebäude- Feuerversicherung ist in manchen Regionen Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Berechnung der Versicherungssumme denken Sie bitte auch an das leidige Thema der Unterversicherung. Nicht nur der eigentliche Baukörper sondern auch zahlreiche Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben, sind mit zu versichern.
Vergessen Sie nicht, dass z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen sowie elektrische Anlagen mit in der Versicherungssumme erfasst werden, denn auch das sind Bestandteile des Gebäudes. Auch Nebengebäude, wie z. B. Garagen, Carports, Sauna und Solarium oder Gartenhäuschen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sind in der Versicherungssumme mit zu berücksichtigen, sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt sind.
Im Rahmen der Gebäudeversicherung geht es um die
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung ist der wichtigste Teil der Gebäudeversicherung, da ein Feuer Ihr Eigenheim komplett zerstören kann. Die häufigsten Ursachen für Feuerschäden sind Kurzschlüsse, Blitzschlag, Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuer und Brandstiftung.
Leitungswasserversicherung
Leitungswasserschäden verursachen in der Regel keinen Totalschaden am Gebäude, sie können aber den Gebrauch des Gebäudes für längere Zeit unmöglich machen und damit für zusätzliche Unterbringungskosten sorgen. Hauptsächliche Schadensursache in der Leitungswasser – Versicherung sind Rohrbrüche.
Sturm- und Hagelversicherung
Ein Sturm ist für die Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Sturm- und Hagelversicherung erst ein Sturm, wenn er Windstärke 8 erreicht hat. Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Sturmversicherung für Häuser, in Region in denen es häufiger zu Stürmen kommt. Hauptsächlich ergeben sich Sturmschäden an den Dächern der Häuser.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, Schäden durch Kernenergie, und Schäden durch Erdbeben, was bei uns ja nicht so häufig vorkommt.
Die drei Versicherungszweige können jeweils einzeln oder in einer Kombination abgeschlossen werden. Allerdings können Sie auch auf die eine oder andere Versicherung verzichten. Die kombinierten Versicherungen sind allerdings der Normalfall.
Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags ist von bestimmten Bauartklassen und Sturmzonen abhängig. Am günstigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, schon erheblich teurer ist ein Holzhaus und vor allem ein Haus mit erhöhten Risiken, wie z.B. einem Reetdach.
Vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte man einen Vergleich der Anbieter vornehmen. Dafür stehen im Internet diverse Vergleichsportale zur Verfügung.
Zur Ermittlung der Versicherungssumme wird der "gleitende Neuwert" angesetzt. Dieser wird jährlich neu ermittelt. Dadurch muß nicht jedes Jahr der Wert des Gebäudes neu berechnet werden. Die Versicherungssumme verändert sich dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex.
Sie bauen Ihr eigenes Haus mit viel Eigenleistungen und mit der Hilfe Ihrer Freunde und Bekannten. Aber was ist, wenn einem Ihrer Bauhelfer beim Hausbau etwas passiert? Wenn einer Ihrer Freunde plötzlich vom Dach fällt oder sich Ihr Schwiegervater beim Sägen von Brettern ins Bein sägt? Dann muss eine Unfallversicherung her, um die finanziellen Folgen der missglückten Hilfsbereitschaft Ihrer Bauhelfer zu lindern.
Wir unterscheiden bei der Versicherung für die Bauhelfer die gesetzliche Pflichtversicherung bei der Bauberufsgenossenschaft (BauBG) und die private Bauhelfer-Unfallversicherung.
Bauhelfer- Versicherung bei der BauBG
Sie sind als Bauherr dazu verpflichtet, alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der BauBG anzumelden.
Bedenken Sie dabei, daß die BauBG über jedes Bauvorhaben informiert wird. Die Bauämter melden nämlich die Baubeginn-Anzeigen direkt an die BauBG weiter. Die BauBG holt dann Eigenbaunachweise ein, die auf Plausibilität überprüft werden. Wenn Sie die Bauhelfer nicht anmelden, droht Ihnen ein Bußgeld in nicht unbeträchtlicher Höhe.
Ordnungsgemäß ausgerüsteter Bauhelfer
Für die geleisteten Stunden erhebt die BauBG je nach Wohnort einen unterschiedlichen Beitragssatz für die Versicherung der Bauhelfer pro geleisteter Arbeitsstunde. Dieser beträgt z.B. in Hamburg derzeit 2,09 € je Arbeitsstunde. Wenn die Bauhelfer allerdings insgesamt weniger als 40 Stunden am Bau helfen, erfolgt keine Beitragsberechnung. Grundsätzlich sind der Bauherr und sein Ehepartner nicht über die BauBG versicherbar.
Allerdings sind die Leistungen der BauBG in der Höhe recht begrenzt. Dem steht gegenüber, daß das Unfall-Risiko auf einer Baustelle besonders groß ist. Allein im Jahre 2002 passierten nach Auskunft der BauBG mehr als 170.000 Unfälle.
Private Bauhelfer-Unfallversicherung
Durch Eigenleistung und die Hilfe von Bekannten lässt sich am Bau viel Geld sparen. Deshalb ist es unumgänglich, seine Helfer auch privat gegen Unfälle am Bau zu schützen. Neben der BauBG mit ihren eingeschränkten Leistungen steht auch die Versicherungswirtschaft mit geeigneten Policen zur Verfügung. Für den Bauherren selbst und den Ehepartner sollte eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
In der privaten Bauhelfer – Versicherung sind alle freiwilligen unentgeltlichen Helfer, Freunde, Verwandte und Bekannte, die im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf der im Versicherungsschein genannten Baustelle tätig sind, versichert. Die versicherten Personen werden nur mit ihrer Anzahl und nicht mit Namen genannt, womit eine hohe Flexibilität bei der Absicherung erreicht wird.
Versichert sind alle Unfälle im Tätigkeitsbereich der Bauarbeiten im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf dem im Versicherungsschein genannten Baugrundstück. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten des Baugrundstückes durch den Bauhelfer zur Verrichtung der Bauarbeiten und endet mit dem Verlassen des Baugrundstücks nach Beendigung der Bauarbeiten.
Wichtig ist, daß Unfälle auf den Wegen zu und von der versicherten Tätigkeit bei Ihrem Hausbau im Gegensatz zu der Bauhelfer – Versicherung der BauBG nicht mit eingeschlossen sind.
Wenn zur Zeit eines Unfalls mehr als die gemeldete Anzahl Bauhelfer im Auftrag des Versicherungsnehmers mit Bauarbeiten auf dem Baugrundstück beschäftigt ist, so reduzieren sich die Versicherungssummen im Verhältnis der tatsächlich beim Hausbau anwesenden zu den gemeldeten Bauhelfern.
Die Bauhelfer - Versicherung wird für die Dauer von maximal einem Jahr abgeschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Sollte das Bauvorhaben nach einem Jahr noch nicht beendet sein, muss eine Meldung an den Versicherer erfolgen, dass die Versicherung weiterhin benötigt wird. Dann verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Bei vorzeitiger Beendigung des Hausbaus wird der anteilige Beitrag zurückerstattet.
Wenn Sie mit Ihrem Hausbau beginnen, beginnt auch Ihre Haftung für Schäden an Personen und Sachen, die dadurch entstehen, daß Gefahren von Ihrem Hausbau ausgehen, die Bauherrenhaftpflicht.
Sie als Bauherr schaffen einen Gefahrenherd, für den Sie verantwortlich sind. Sie haben dafür eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese bedeutet, daß Sie verpflichtet sind, dafür zu sorgen, bei Ihrem Hausbau Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Da dies nicht immer gelingt, sollten Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu Hilfe nehmen.
Natürlich haften auch der Architekt und der Bauunternehmer, jeweils im Rahmen ihrer Tätigkeit, aber Sie haften daneben als Bauherr gewissermaßen solidarisch mit.
In der Rechtssprechung haben sich zwei wesentliche Pflichten für den Hausbau herauskristallisiert, nämlich
Sie haben die Pflicht, den Architekten, Bauunternehmer und auch die Bauhandwerker sorgfältig auszuwählen.
Sie haben die Pflicht, das Bauvorhaben zu überwachen und insbesondere auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu achten.
Sie haften als Bauherr unter anderem in folgenden Fällen:
Dieses Schild alleine reicht nicht aus
bei ungenügender Sicherung der Baustelle, für herunterstürzende Gerüste,für schadhafte Zäune, für mangelhafte Abdeckung von Gruben,
für nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes, bei Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus, für Schäden durch Staub und Schmutz bei Anliegern und für Straßenverunreinigungen.
Aufgabe der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es, in solchen Fällen Schadenersatz zu leisten oder nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren.
Im Regelfall ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk in die Bauherrenhaftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte daher auch schon für das unbebaute Grundstück abgeschlossen werden.
Um auch Ihren entgeltlichen oder unentgeltlichen Mitarbeitern beim Hausbau Versicherungsschutz für ihre Tätigkeiten zu gewähren, müssen Sie dem Versicherer die Höhe der Eigenleistungen mitteilen.
Wenn Sie die Planung für den Hausbau selbst erstellen und eventuell auch die Bauleitung selbst übernehmen, so ist das mit der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich zu vereinbaren. Im normalen Versicherungsangebot für die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind diese, das Risiko erhöhenden Tätigkeiten, nicht enthalten.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter. Damit ist der Bauherr vor möglichen finanziellen Forderungen abgesichert. Ein Verbotsschild oder ein Bauzaun reichen nämlich nicht immer aus, um mögliche Ansprüche Geschädigter abzuwehren. Eine entsprechende Absicherung durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vom Baubeginn bis hin zur Fertigstellung des Bauvorhabens.
Hier finden Sie die günstigste Bauherrenhaftpflichtversicherung durch einen Vergleich der Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen.
Die Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesenversicherung genannt, ist eine Versicherung, die einen rechtzeitigen Fertigstellungstermin für Ihren Hausbau gewährleistet.
Die Bauleistungsversicherung ist mit einer Kaskoversicherung für das im Bau befindliche Objekt zu vergleichen.
Die Bauleistungsversicherung versichert alle Schäden und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Bedeutend ist die Bezeichnung unvorhergesehen. Unvorhergesehen bedeutet nämlich, daß der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorhergesehen werden konnten.
Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion sind in der Regel in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das Glasbruch-Risiko ist nach dem endgültigen Einsatz der Scheiben in Türen und Fenster ebenfalls versichert.
Brand, Blitzschlag und Explosion können solche Schäden anrichten
Die häufigsten Schadensursachen sind außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen Dritter.
Natürlich nicht versichert sind reine Leistungsmängel. Auch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl von auf dem Baugrundstück lagernder Materialien, sowie Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muß, sind nicht versichert.
Die Versicherungssumme wird aufgrund der vertraglich vereinbarten Herstellungskosten einschließlich Eigenleistungen des Bauherrn festgelegt.
Nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker auch für das noch nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden erneuten finanziellen Anspruch auf Bezahlung für die erneute Ausführung der Arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn seine Bauleistungen durch höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden.
Die Bauleistungsversicherung schützt Sie also vor den finanziellen Folgen von Schäden, die an Ihrem Bauvorhaben durch folgende Ereignisse eintreten können:
- Glasbruch und Schäden an der Verglasung bis zur Fertigstellung des Gebäudes.
- Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Teile.
- Bewegungen von Baugrund- und Bodenmassen
- Schäden durch aggressives Grundwasser
- Undichtigkeit und Wasserdurchlässigkeit von Gebäudeteilen, sofern sie nicht auf eine unsachgemäße Ausführung zurückzuführen sind
- Gefahr des Aufschwimmens
- Elementarereignisse wie Sturm, Frost, Hagel und Regen. Hagelkörner verursachen erhebliche Schäden am Bau
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen/Auftragnehmer
- Außergewöhnliches Hochwasser
- Schäden an Fertigteilen, die auf der Baustelle oder Lagerplatz gelagert sind
- Versicherte Leistungen sind auch Schadensgutachterkosten, Aufräumungskosten, Kosten, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung entstehen, sowie Schäden durch Leitungswasser und Sturm an fertig gestellten Bauteilen.
Sie als Versicherungsnehmer erhalten die Kosten erstattet, die notwendig sind, um die Baustelle aufzuräumen und den Zustand so wiederherzustellen, wie er unmittelbar vor Eintritt des Schadens war.
Ähnlich wie in der Auto-Kasko-Versicherung gibt es eine Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung in der Bauleistungsversicherung beträgt in der Regel mindestens 250,00 Euro je Schaden
In der Praxis zeigt es sich, dass vielfach nicht festzustellen ist, in wessen Verantwortungsbereich ein Schaden fällt. Langwierige und unerfreuliche Auseinandersetzungen sind die Folge.
Durch die Bauleistungsversicherung besteht Versicherungsschutz, gleichgültig ob Schäden an den versicherten Bauleistungen oder Sachen zu Lasten des Bauherren oder des Bauunternehmers sowie des Handwerkers gehen.
Die Versicherungssumme setzt sich aus der Bausumme aller Bauleistungen (Handwerkerleistung, Baustoffe und Bauteile) zusammen. Dazu zählen auch Außenanlagen (Wege, Befestigungen nicht jedoch Pflanzen und Sträucher), als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände (Einbauküche) und der Wert aller Lieferungen von Bauleistungen (auch Eigenleistungen). Nicht berücksichtigt werden Baunebenkosten (z. B. Architektenhonorare, Statiker, Ingenieurleistungen) und Grundstücks- sowie Erschließungskosten beim Grundstückskauf.