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Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesenversicherung genannt, ist eine Versicherung, die einen rechtzeitigen Fertigstellungstermin für Ihren Hausbau gewährleistet.

Die Bauleistungsversicherung ist mit einer Kaskoversicherung für das im Bau befindliche Objekt zu vergleichen.


Die Bauleistungsversicherung versichert alle Schäden und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.


Bedeutend ist die Bezeichnung unvorhergesehen. Unvorhergesehen bedeutet nämlich, daß der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorhergesehen werden konnten.

Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion sind in der Regel in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das Glasbruch-Risiko ist nach dem endgültigen Einsatz der Scheiben in Türen und Fenster ebenfalls versichert.

Brand, Blitzschlag und Explosion können solche Schäden anrichten

Bauleistungsversicherung-Brand-BlitzschlagDie häufigsten Schadensursachen sind außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen Dritter.

Natürlich nicht versichert sind reine Leistungsmängel. Auch  Diebstahl oder Einbruchdiebstahl von auf dem Baugrundstück lagernder Materialien, sowie Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muß, sind nicht versichert.

Die Versicherungssumme wird aufgrund der vertraglich vereinbarten Herstellungskosten einschließlich Eigenleistungen des Bauherrn festgelegt.
 
Nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker auch für das noch nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden erneuten finanziellen Anspruch auf Bezahlung für die erneute Ausführung der Arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn seine Bauleistungen durch höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden.

Die Bauleistungsversicherung schützt Sie also vor den finanziellen Folgen von Schäden, die an Ihrem Bauvorhaben durch folgende Ereignisse eintreten können:
  • Glasbruch und Schäden an der Verglasung bis zur Fertigstellung des Gebäudes.
  • Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Teile.
  • Bewegungen von Baugrund- und Bodenmassen
  • Schäden durch aggressives Grundwasser
  • Undichtigkeit und Wasserdurchlässigkeit von Gebäudeteilen, sofern sie nicht auf eine unsachgemäße Ausführung zurückzuführen sind
  • Gefahr des Aufschwimmens
  • Elementarereignisse wie Sturm, Frost, Hagel und Regen. Hagelkörner verursachen erhebliche Schäden am Bau
  • Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen/Auftragnehmer
  • Außergewöhnliches Hochwasser
  • Schäden an Fertigteilen, die auf der Baustelle oder Lagerplatz gelagert sind
  • Versicherte Leistungen sind auch Schadensgutachterkosten, Aufräumungskosten, Kosten, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung entstehen, sowie Schäden durch Leitungswasser und Sturm an fertig gestellten Bauteilen.
Sie als Versicherungsnehmer erhalten die Kosten erstattet, die notwendig sind, um die Baustelle aufzuräumen und den Zustand so wiederherzustellen, wie er unmittelbar vor Eintritt des Schadens war.

Ähnlich wie in der Auto-Kasko-Versicherung gibt es eine Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung in der Bauleistungsversicherung beträgt in der Regel mindestens 250,00 Euro je Schaden

In der Praxis zeigt es sich, dass vielfach nicht festzustellen ist, in wessen Verantwortungsbereich ein Schaden fällt. Langwierige und unerfreuliche Auseinandersetzungen sind die Folge.

Durch die Bauleistungsversicherung besteht Versicherungsschutz, gleichgültig ob Schäden an den versicherten Bauleistungen oder Sachen zu Lasten des Bauherren oder des Bauunternehmers sowie des Handwerkers gehen.

Die Versicherungssumme setzt sich aus der Bausumme aller Bauleistungen (Handwerkerleistung,  Baustoffe und Bauteile) zusammen. Dazu zählen auch Außenanlagen (Wege, Befestigungen nicht jedoch Pflanzen und Sträucher), als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände (Einbauküche) und der Wert aller Lieferungen von Bauleistungen (auch Eigenleistungen). Nicht berücksichtigt werden Baunebenkosten (z. B. Architektenhonorare, Statiker, Ingenieurleistungen) und Grundstücks- sowie Erschließungskosten beim Grundstückskauf.