Bauhelferversicherung
Sie bauen Ihr eigenes Haus mit viel Eigenleistungen und mit der Hilfe Ihrer Freunde und Bekannten. Aber was ist, wenn einem Ihrer Bauhelfer beim Hausbau etwas passiert? Wenn einer Ihrer Freunde plötzlich vom Dach fällt oder sich Ihr Schwiegervater beim Sägen von Brettern ins Bein sägt? Dann muss eine Unfallversicherung her, um die finanziellen Folgen der missglückten Hilfsbereitschaft Ihrer Bauhelfer zu lindern.
Wir unterscheiden bei der Versicherung für die Bauhelfer die gesetzliche Pflichtversicherung bei der Bauberufsgenossenschaft (BauBG) und die private Bauhelfer-Unfallversicherung.
Bauhelfer- Versicherung bei der BauBG
Sie sind als Bauherr dazu verpflichtet, alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der BauBG anzumelden.Bedenken Sie dabei, daß die BauBG über jedes Bauvorhaben informiert wird. Die Bauämter melden nämlich die Baubeginn-Anzeigen direkt an die BauBG weiter. Die BauBG holt dann Eigenbaunachweise ein, die auf Plausibilität überprüft werden. Wenn Sie die Bauhelfer nicht anmelden, droht Ihnen ein Bußgeld in nicht unbeträchtlicher Höhe.
Ordnungsgemäß ausgerüsteter Bauhelfer
Für die geleisteten Stunden erhebt die BauBG je nach Wohnort einen unterschiedlichen Beitragssatz für die Versicherung der Bauhelfer pro geleisteter Arbeitsstunde. Dieser beträgt z.B. in Hamburg derzeit 2,09 € je Arbeitsstunde. Wenn die Bauhelfer allerdings insgesamt weniger als 40 Stunden am Bau helfen, erfolgt keine Beitragsberechnung. Grundsätzlich sind der Bauherr und sein Ehepartner nicht über die BauBG versicherbar.
Allerdings sind die Leistungen der BauBG in der Höhe recht begrenzt. Dem steht gegenüber, daß das Unfall-Risiko auf einer Baustelle besonders groß ist. Allein im Jahre 2002 passierten nach Auskunft der BauBG mehr als 170.000 Unfälle.
Private Bauhelfer-Unfallversicherung
Durch Eigenleistung und die Hilfe von Bekannten lässt sich am Bau viel Geld sparen. Deshalb ist es unumgänglich, seine Helfer auch privat gegen Unfälle am Bau zu schützen. Neben der BauBG mit ihren eingeschränkten Leistungen steht auch die Versicherungswirtschaft mit geeigneten Policen zur Verfügung. Für den Bauherren selbst und den Ehepartner sollte eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.In der privaten Bauhelfer – Versicherung sind alle freiwilligen unentgeltlichen Helfer, Freunde, Verwandte und Bekannte, die im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf der im Versicherungsschein genannten Baustelle tätig sind, versichert. Die versicherten Personen werden nur mit ihrer Anzahl und nicht mit Namen genannt, womit eine hohe Flexibilität bei der Absicherung erreicht wird.
Versichert sind alle Unfälle im Tätigkeitsbereich der Bauarbeiten im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf dem im Versicherungsschein genannten Baugrundstück. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten des Baugrundstückes durch den Bauhelfer zur Verrichtung der Bauarbeiten und endet mit dem Verlassen des Baugrundstücks nach Beendigung der Bauarbeiten.
Wichtig ist, daß Unfälle auf den Wegen zu und von der versicherten Tätigkeit bei Ihrem Hausbau im Gegensatz zu der Bauhelfer – Versicherung der BauBG nicht mit eingeschlossen sind.
Wenn zur Zeit eines Unfalls mehr als die gemeldete Anzahl Bauhelfer im Auftrag des Versicherungsnehmers mit Bauarbeiten auf dem Baugrundstück beschäftigt ist, so reduzieren sich die Versicherungssummen im Verhältnis der tatsächlich beim Hausbau anwesenden zu den gemeldeten Bauhelfern.
Die Bauhelfer - Versicherung wird für die Dauer von maximal einem Jahr abgeschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Sollte das Bauvorhaben nach einem Jahr noch nicht beendet sein, muss eine Meldung an den Versicherer erfolgen, dass die Versicherung weiterhin benötigt wird. Dann verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Bei vorzeitiger Beendigung des Hausbaus wird der anteilige Beitrag zurückerstattet.