Restschuldversicherung
Das Restschuldrisiko, gerade bei einer hohen Finanzierungsquote, ab einer Beleihungshöhe von 80 % der Herstellungskosten für den Hausbau, kann für den Kreditnehmer oder seine Angehörigen zu einer ernsthaften Belastung führen, wenn es dem Hauptverdiener durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr möglich ist, die Kreditraten zu bezahlen. Er kann unter Umständen sein Haus verlieren und zusätzlich noch erhebliche Schulden übrig behalten. Dann war sein Hausbau mit all den Anstrengungen umsonst.
Baufinanzierungen kann man nicht vom Taschengeld bezahlen
Der Kreditnehmer kann daher im Zusammenhang mit der Aufnahme der Baufinanzierung für seinen Hausbau eine Risiko- Lebensversicherung gegen sein Ableben, sowie eine zusätzliche Versicherung gegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit abschließen.
Im Todesfall wird die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens durch die Leistung getilgt bzw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit werden die Raten, zumindest für einen bestimmten Zeitraum, weiter gezahlt.
In seiner ursprünglichen Form wird die Restschuldversicherung gegen Zahlung eines Einmalbeitrages mit einer fallenden Versicherungssumme (in etwa in Höhe des jeweiligen Restdarlehens) gegen das Risiko des Ablebens für die gesamte Dauer des Darlehens versichert.
Mittlerweile ist die Vertragsgestaltung sehr vielfältig geworden.
Für die Absicherung der Finanzierung für Ihren Hausbau bietet eine Restschuldversicherung in Form einer Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme und Beiträge entsprechend der Tilgung abnehmen den vernünftigsten Ansatz.
Aufgrund der sinkenden Versicherungsleistung ist diese Risikoversicherung günstiger als eine reguläre Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Achten Sie auf diesen Unterschied bei einem eventuellen Abschluss einer Restschuldversicherung für Ihre Baufinanzierung.