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Feuer-Rohbauversicherung

Für ein Gebäude, das sich im Rohbau befindet, ist eine Absicherung gegen Feuergefahr ebenso notwendig, wie für ein fertiges Gebäude. In der Regel zahlen die Finanzierungsinstitute keine Kredite aus, wenn das Bauvorhaben nicht durch eine Feuer- Rohbauversicherung versichert ist. Die Police der Feuer- Rohbauversicherung ist Bestandteil der notwendigen Finanzierungsunterlagen. Deshalb sollte der Bauherr eine entsprechende Feuer-Rohbauversicherung abschließen.

Gemäß den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" gilt im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ein nicht bezugsfertiges Gebäude für das Risiko Feuer als versichert, wenn es dem Versicherer rechtzeitig angezeigt worden ist. Die Feuer-Rohbauversicherung ist bei rechtzeitiger Anmeldung also automatisch mitversichert.

Auch der Rohbau braucht Versicherungsschutz

Rohbau und Feuerversicherung
In der Feuer- Rohbauversicherung kann sich der Bauherr gegen die Schäden versichern, die an fertiggestellten Gebäudeteilen oder an Baumaterialien durch Brand, Blitzschlag, Explosion und neuerdings auch durch Absturz oder Aufprall eines Flugzeugs oder seiner Ladung entstehen.


Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens aber für einen Zeitraum von 12 Monaten, beitragsfrei versichert, sofern der Versicherungsnehmer die Gebäudeversicherung im Anschluß bei dem gleichen Versicherer abschließt oder falls er eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat.

Der Versicherungsschutz gilt nur für die Feuer-Rohbauversicherung, für Schäden durch Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel und weitere Elementarereignisse ist während der Bauzeit nicht versichert, er tritt erst dann in Kraft, wenn das versicherte Gebäude fertiggestellt ist. Hier muß man im Rahmen anderer Versicherungssparten für Deckung sorgen.