Hausbautipps24 - Der Hausbau

Im Abschnitt Hausbau informieren wir Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau. Die Möglichkeiten zur Anforderung von Haus-Katalogen beschließen den Abschnitt Hausbau.


Baufertigstellungsversicherung

Der Bauherr geht davon aus, daß sein Baupartner, der Architekt, der Bauunternehmer, Bauübernehmer, Generalübernehmer, Baubetreuer, Fertighaushersteller und wer sonst noch als Baupartner in Frage kommt, seinen Hausbau bis zur Übergabe durchführen wird.


Ein Problem ergibt sich jedoch dann, wenn sein Baupartner insolvent wird, also Insolvenz anmelden muß und die Zahlungen und damit auch die Bauleistungen einstellt. Jeder Tag, der ohne Bauleistung auf der Baustelle vergeht, kostet den Bauherren Zinsen. Dies ist ein typischer Fall für die Baufertigstellungsversicherung.


Im Normalfall hat der Bauherr zwar nur die Zahlungen gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung, also dem Baufortschritt entsprechend, geleistet. Wenn der Hausbau jedoch ruht, und der Bauherr durch die Einstellung der Arbeiten gezwungen ist, einen neuen Unternehmer zu finden, kostet das Zeit. Es bedeutet auch, daß die mit dem in Insolvenz gegangenen Unternehmer ausgehandelten Preise durchaus für den neu zu beauftragenden Unternehmer nicht relevant sein müssen. In der Regel wird der die Situation ausnutzen und die Preise entsprechend festlegen.

 Bauherren, die knapp kalkuliert haben und keine Baufertigstellungsversicherung haben, können sich dann häufig solche zusätzlichen Kosten nicht leisten und müssen ihren Traum vom Eigenheim aufgeben. 

Dazu muß es nicht kommen

BaufertigstellungsversicherungDas Risiko der Folgen einer Insolvenz lässt sich durch den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung vermeiden. Die für den Hausbau abgeschlossene Baufertigstellungsversicherung übernimmt die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Bauunternehmen während der Bauphase zahlungsunfähig und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Die Berechnung der Mehrkosten für den Bauherrn ergibt sich aus der Beauftragung eines oder mehrerer anderer Unternehmen zur Fertigstellung des Bauobjektes.

Auch die Gewährleistung nach Ende der Bauzeit sollte unbedingt zu einer solchen Baufertigstellungsversicherung gehören. Was nützt dem Bauherren die Gewährleistung von einem Unternehmen, das in Insolvenz gegangen ist?

Die Versicherung wird meist von dem Baupartner abgeschlossen und der Versicherungsbeitrag wird indirekt vom Bauherren innerhalb des vereinbarten Festpreises für den Hausbau bezahlt.

Bevor die Versicherer Verträge für eine Baufertigstellungsversicherung mit dem Baupartner abschließen, überprüfen sie die Bilanzen und das Management dieser Firmen. Baupartner, die Bauherren eine Baufertigstellungsversicherung anbieten, gelten deshalb als finanziell gut angesehen. Für Bauherren kann die Tatsache, dass eine Baufirma diese Versicherung anbietet, also ein Indiz für eine solide Basis des Partners für seinen Hausbau sein.

Man unterscheidet drei Arten der Baufertigstellungsversicherung:

Ausführungsbürgschaft
Sie sichert den Bauherren während  der Bauausführung gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens ab.

Gewährleistungsbürgschaft
Sie sichert den Bauherren für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum nach Bauende gegen Gewährleistungsschäden des Bauunternehmens ab.

Vertragserfüllungsbürgschaft
Dies ist eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft und sollte als einzig sinnvolle Variante verlangt werden.

Diese Baufertigstellungsversicherung ist allerdings unnötig, wenn Ihr Baupartner Sicherheitsleistungen erbringt, also eine Vertragserfüllungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft einer Bank für Ihren Hausbau vorweisen kann.

Feuer-Rohbauversicherung

Für ein Gebäude, das sich im Rohbau befindet, ist eine Absicherung gegen Feuergefahr ebenso notwendig, wie für ein fertiges Gebäude. In der Regel zahlen die Finanzierungsinstitute keine Kredite aus, wenn das Bauvorhaben nicht durch eine Feuer- Rohbauversicherung versichert ist. Die Police der Feuer- Rohbauversicherung ist Bestandteil der notwendigen Finanzierungsunterlagen. Deshalb sollte der Bauherr eine entsprechende Feuer-Rohbauversicherung abschließen.

Gemäß den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" gilt im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ein nicht bezugsfertiges Gebäude für das Risiko Feuer als versichert, wenn es dem Versicherer rechtzeitig angezeigt worden ist. Die Feuer-Rohbauversicherung ist bei rechtzeitiger Anmeldung also automatisch mitversichert.

Auch der Rohbau braucht Versicherungsschutz

Rohbau und Feuerversicherung
In der Feuer- Rohbauversicherung kann sich der Bauherr gegen die Schäden versichern, die an fertiggestellten Gebäudeteilen oder an Baumaterialien durch Brand, Blitzschlag, Explosion und neuerdings auch durch Absturz oder Aufprall eines Flugzeugs oder seiner Ladung entstehen.


Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens aber für einen Zeitraum von 12 Monaten, beitragsfrei versichert, sofern der Versicherungsnehmer die Gebäudeversicherung im Anschluß bei dem gleichen Versicherer abschließt oder falls er eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat.

Der Versicherungsschutz gilt nur für die Feuer-Rohbauversicherung, für Schäden durch Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel und weitere Elementarereignisse ist während der Bauzeit nicht versichert, er tritt erst dann in Kraft, wenn das versicherte Gebäude fertiggestellt ist. Hier muß man im Rahmen anderer Versicherungssparten für Deckung sorgen.

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