Physikalisch gesehen wird die Lichtdurchlässigkeit auch als Transparenz bezeichnet, es ist damit die Fähigkeit von Materie gemeint, dass elektromagnetische Wellen durch eben diese Materie hindurchgelassen werden. In der Regel wird der Begriff meist für Licht, den für Menschen sichtbaren Bereich elektromagnetischer Strahlung, verwendet.
Mit dem Begriff Lichtdurchlässigkeit werden in der Fenstertechnik die direkt durchgelassenen, sichtbaren Strahlungsmengen im Bereich der Wellenlänge des sichtbaren Lichts (380nm bis 780 nm), gewichtet nach der Helligkeitsempfindung des menschlichen Auges, bezeichnet. Die Lichtdurchlässigkeit wird in Prozent angegeben. Mit der absoluten Bezugsgröße von 100% ist z.B. eine nicht verglaste Maueröffnung gemeint.
Die Lichtdurchlässigkeit wird beim Fenster auch von der Glasdicke und von den unterschiedlichen Bestandteilen und Zusätzen in der Verglasung (Eisenoxyd) beeinflusst. Das heute hauptsächlich verwendete Floatglas verfügt über eine Lichtdurchlässigkeit von 90%. Verwendet man dieses Floatglas zur Herstellung einer Fensterscheibe aus Isolierglas, so werden zwei Floatglas-Scheiben benutzt. Die so entstandene Isolierglasscheibe hat dann nur noch eine Lichtdurchlässigkeit von 80%.
Weitere Informationen über die Lichtdurchlässigkeit bei Fenstern finden Sie auch hier:
Eine Verglasung des Hauses mit dem Superwarmglas iplus 3CL von Interpane spart Energiekosten
Mit einem sehr guten Wärmedämmwert (U Wert) von 0,5 W/m²K, einem Gesamtenergiedurchlassgrad von 55 Prozent und einer Lichtdurchlässigkeit von 72 Prozent entspricht die Verglasung der neuesten Technik. Das heißt: Der hohe G Wert (Gesamtenergiedurchlass) bewirkt, das einfallendes Sonnenlicht das Glas weitgehend ungehindert passiert und den Innenraum erwärmt.
Lichtdurchlässigkeit von Sonnenschutzgläsern
Sonnenschutzgläser besitzen, je nach Wirkungsgrad, eine Lichtdurchlässigkeit zwischen 50 und 70 % (zum Vergleich: Wärmeschutzgläser haben eine Lichtdurchlässigkeit von ca. 80 %). Diese Werte reichen je nach Fensteranteil völlig aus, um das Rauminnere durch Tageslicht zu erhellen. Einen Blendschutz bieten Sonnenschutzgläser nicht, dieser kann durch zusätzliche Verschattungssysteme wie Jalousien oder Rollos erreicht werden.
Diesen Begriff gibt es in der Fachsprache gar nicht mehr, trotzdem wird er noch häufig benutzt um die Qualität hinsichtlich der Wärmedämmung eines Fensters zu bezeichnen. K-Wert ist eine früher übliche Bezeichnung für den Wärmedämmwert von Fenstern und anderen Bauteilen. Der K-Wert war der Wärmekoeffizient für ein komplettes, fertiges Produkt, wie Mauerstein oder komplettes Fenster, bezog sich also auf das fertige Bauteil, nicht auf einen der zur Herstellung verwendeten Rohstoffe. Der K-Wert war bis zur Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahre 2002 die meist verwendete Abkürzung für den Wärmekoeffizienten. Bereits im Oktober 2000 veröffentlichte das Deutsche Institut für Bautechnik in der Bauregelliste, dass die Bezeichnung K-Wert abgeschafft wird. Die Bezeichnung ist abgelöst worden durch den bis heute gebräuchlichen Begriff U-Wert.
Für weitergehende Informationen über den U-Wert finden Sie folgenden Artikel bei Fenster-Tipps24:
Die gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Fenster vorgeschriebenen U-Werte
Sehr häufig wird mit den U Werten von Fenstern geworben, ohne dass man genau weiß, welche U Werte im Rahmen der Energieeinsparverordnung überhaupt vorgeschrieben sind. Im wesentlichen sind für die Energieeffizienz im Hausbau die U Werte für das normale Fenster an sich, die Verglasung des normalen Fensters und die Fenster mit Sonderverglasungen für Schallschutz, Brandschutz und eventuell Durchschusshemmung von Bedeutung.
Artikel, die den Begriff K-Wert verwenden finden Sie bei Hausbautipps24 unter nachfolgenden Links:
Badespass - auch für Portemonnaie und Umwelt
So haben die meisten Pools nur unzureichende Dämmung an den Wänden. Die Erde aber erwärmt sich schon in 145 cm Tiefe selbst im Hochsommer kaum über zehn Grad, so dass im ungedämmten Becken rundum erheblicher Energieverlust entsteht. Eine doppelwandige Isolierung etwa mit Styropool-Isoliersteinen vom Hersteller D&W-Pool erzielt mit einem K-Wert von 0,29 eine extrem geringe Wärmedurchlässigkeit, das Becken verbraucht deutlich weniger Heizenergie.
Anbau Wintergarten
Ein Wintergarten wird aufgrund seines hohen Glasanteils sehr schnell warm und kühlt auch schnell wieder ab. Das ist einerseits (schnell warm werden) im Winter gut, im Sommer ist aber das Gegenteil erforderlich, um ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen. Hier spielen U-Wert, G-Wert und K-Wert die entscheidende Rolle.
Die Fugendurchlässigkeit gibt die Dichtigkeit eines Fensters an, besser gesagt, die Undichtigkeit. Bei der Fugendurchlässigkeit handelt es sich nämlich um Undichtigkeiten von Fenstern in den Fugen zwischen dem Flügelrahmen und dem Blendrahmen. Die Fugendurchlässigkeit trägt zwar zur erforderlichen Lufterneuerung eines Raumes bei, führt aber auch zu erheblichen Wärmeverlusten.
Moderne Fenster haben bei einer sehr geringen Fugendurchlässigkeit daher besondere Lüftungsmechanismen, um die Luft im Raum zu erneuern. Es besteht auch ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Fugendurchlässigkeit und der Durchlässigkeit des Schalls. Je mehr Luft durch die Fugen in den dahinter liegenden Raum dringt, desto größer wird auch die Schallbelastung durch das Fenster. Die gesetzlichen Normen für die Fugendurchlässigkeit finden sich in der DIN EN 12207. Das Maß für den Grad der Fugendurchlässigkeit ist der A Wert, auch Fugendurchlasskoeffizient genannt.
Für weitergehende technische Informationen ist der Beitrag „Die Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit und die Schlagregendichtheit und Windlastbewertung von Fenstern nach den europäischen Normen DIN EN 12207, 12208, und 12210 “ der Heinzmann GmbH, Kitzingen empfehlenswert.
A Wert
Der A-Wert ist der Fugendurchlasskoeffizient eines Fensters. Er bezeichnet ein Maß für die Güte der Dichtheit von Fenstern und Türen. Der Fugendurchlasskoeffizient (A-Wert) gibt an, welche Menge Luft (in m³) pro Meter Fugenlänge des Fensters bei der Druckdifferenz von 1kp/m² pro Stunde über Fugen zwischen dem Flügelrahmen und dem Blendrahmen durch das Fenster entweicht. Je kleiner der A-Wert ist, desto dichter schließt das Fenster. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Wärmeschutz und der Schallschutz besser sind, je niedriger der A-Wert eines Fensters ist. Der A-Wert ist also das Maß für die Fugendurchlässigkeit. Die für den A-Wert von Fenstern zuständige Europäische Norm hat die Bezeichnung DIN EN 12207.
Der Energiedurchlassgrad wird auch als G Wert bezeichnet, er gibt an, wie viel Energie aus der Sonnenstrahlung, die auf das Fenster trifft, in den hinter dem Fenster liegende Raum gelangt. Die Sonnenstrahlung, die auf ein Fenster trifft, wird zu einem Teil von der Fensterscheibe reflektiert, zu einem anderen Teil von der Scheibe absorbiert. Der Rest gelangt in den Raum hinter dem Fenster. Der erfasste Energiedurchlass liegt im Wellenlängenbereich von 320 bis 2500 mm.
Der Wert, mit dem der Energiedurchlassgrad (G Wert) bezeichnet wird, ist ein Prozentwert, der jedoch dezimal ausgedrückt wird. Ein Energiedurchlassgrad (G Wert) von 0,60 bedeutet, dass 60% der auftreffenden Sonnenenergie durch das Fenster gelangen.
Ein hoher Gesamtenergiedurchlassgrad führt aber auch zu einer hohen Wärmebelastung des Innenraumes. Energetisch nutzbar bleibt dieser Effekt im Winter, während er sich im Sommer durchaus als extrem belastend erweisen kann. Daher ist bei großen Fensterflächen für die warme Jahreszeit ein Sonnenschutz ( Markisen, Rollladen, Jalousien) dringend erforderlich.
Moderne Fenster haben einen Energiedurchlassgrad (G Wert) von 0,60. Der Fensterkonstrukteur muss die einstrahlende Sonnenenergie so optimieren, dass die vom Fenster verursachten Wärmeverluste möglichst gering sind, andererseits aber eine Überhitzung der Räume vermieden wird.
In Passivhäusern wird ein hoher Energiedurchlassgrad der Fenster dazu verwendet, um passiv Solarenergie zu nutzen.
Richtwerte für den Energiedurchlassgrad bei verschiedenen Fensterverglasungen
Einfachverglasung: |
g=0,75 |
2-Scheiben-Isolierverglasung: |
g=0,65 |
2-Scheiben-Isolierverglasung mit Metallbedampfung: |
g=0,60 |
3-Scheiben-Isolierverglasung: |
g=0,60 |
Glasbausteine oder Drahtglas: |
g=0,60 |
3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Krypton-Gasfüllung |
g=0,50 |
3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Xenon-Gasfüllung |
g=0,40 |
In unserem Beitrag Schaltbares Sonnenschutzglas hilft beim Energiesparen kommt die Bedeutung des G-Wertes besonders zum Ausdruck, wenn es heißt, dass der Gesamtenergiedurchlass (g) zwischen 12 und 36 Prozent nach EN 410 variiert und der Wärmedämmwert (Ug) mit 1,1 W/m²K dem Standard heutiger Wärmeschutzverglasungen entspricht. Mit Dreifach-Isolierglas sind Ug-Werte bis 0,5 und g-Werte zwischen 10 und 35 Prozent möglich.
Das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden vom 1. September 2005 veröffentlicht im BGBl. I Nr. 56 vom 7.9.2005 S. 2684 ist die Umsetzung einer Richtlinie der EU-Kommission und bietet gleichzeitig auch die Grundlage für die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Grundgedanke des Gesetzes lautet:
Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat, um Energie zu sparen, den Wärmeschutz nach Maßgabe der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung so zu entwerfen und auszuführen, dass beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste unterbleiben.
Das Energieeinspargesetz beschreibt damit detailliert die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Einsparung von Energie in Gebäuden. Es beinhaltet die Verpflichtung der Planer und Bauherren, bereits bei der Bauplanung und dann beim Bau von Häusern und anderen Gebäuden für eine möglichst effektive Nutzung von Heiz- und Kühlenergie zu sorgen. Das Gesetz bestimmt die Einführung des Energieausweises, der Informationen zum spezifischen Energieverbrauch von einzelnen Bauwerken zum Inhalt hat. Das Energieeinspargesetz wird ergänzt durch die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV fasst seit 2002 die frühere Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammen. Bereits im Sommer 2007 wurden mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) 29 Eckpunkte festgelegt, um den Klimaschutz in Deutschland weiter zu stärken. Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung sollen 2009 und 2012 die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um jeweils 30 % erhöht werden.
Die Energieeinsparverordnung gilt für Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung in den oben genannten Gebäuden.
Die heutige Energieeinsparverordnung ist durch die Zusammenführung der Heizungsanlagenverordnung und der Wärmeschutzverordnung entstanden und erweitert worden.
Durch die Einbeziehung der Anlagentechnik in die Energiebilanz werden erstmals auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie ausschlaggebend. Der Energiebedarf wird erstmals auch primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes ihren Niederschlag finden. Dadurch ist es möglich, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz miteinander zu verrechnen. Es kann z.B. eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage ausgeglichen werden und umgekehrt. Die Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der Energieeinsparverordnung der Jahresbedarf an Primärenergie in Abhängigkeit von der Kompaktheit des Gebäudes. Neu ist in der EnEV auch. dass Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gestellt werden und die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne möglich ist.
Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2009 auf einen Blick:
Die energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung energetisch relevanter Außenbauteile werden um jeweils rund 30 % erhöht.
Oberste Geschossdecken, soweit begehbar, müssen unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden.
Für Klimaanlagen wird die Nachrüstung mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung Pflicht.
Einführung der DIN V 18599 als alternative Nachweismethode für Wohngebäude
Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude
Pflicht zur Prüfung des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme bei Neubauten ab einer Fläche von 50 m² (bisher: ab 1.000 m²)
Elektrische Speicherheizsysteme dürfen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten nicht mehr eingebaut werden. Vorhandene elektrische Speicherheizsysteme, die älter als 30 Jahre sind, müssen durch andere Heizsysteme ausgetauscht werden.
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden hat der Unternehmer dem Eigentümer eine Unternehmererklärung über die Einhaltung der Vorschriften der EnEV auszuhändigen.
Der Energieausweis ist ein Dokument oder Zertifikat, das im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) verbindlich vorgeschrieben wurde. Mit diesem Zertifikat wird ein Gebäude energetisch bewertet, dabei unterscheidet man die Bewertung auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder die Bewertung nach dem gemessenen Energieverbrauch.
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Energieausweise sind seit dem 1. Juli 2008 Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing für eine Wohnung, ein Wohnhaus oder ein Wohngebäude mit dem Baujahr 1965 oder älter. Als Wohnungssuchender kann man gemäß Energieeinsparverordnung die Vorlage des Energieausweises verlangen. Als Verkäufer oder Vermieter muss dem potenziellen Käufer oder Mieter der Energieausweis unverzüglich zugänglich gemacht werden, wenn er verlangt wird. Lediglich für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ist ein Energieausweis nicht erforderlich. Bei Verkauf und Neuvermietung von Wohngebäuden ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Ab 1. Januar 2009 gilt diese Energieausweis- Pflicht auch für neuere Wohnhäuser oder Wohngebäude. Bei jeder Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes ist generell ein Energieausweis auszustellen.
Welche Berechnungsgrundlage ist für den Energieausweis anzuwenden?
Bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist der Energieausweis auf der Grundlage des rechnerischen Energiebedarfs auszustellen, soweit ein Bau- Antragsverfahren notwendig ist. Die wesentlichen Ergebnisse der nach § 3 und § 4 der EnEV 2007 erforderlichen Berechnungen sind darin anzugeben.
Wie werden die Werte für den Energieausweis errechnet?
Beim Energieausweis zur Vorlage bei Eigentümer- oder Mieterwechsel kann die Erfassung der erforderlichen Gebäudedaten durch den Eigentümer erfolgen, die dieser dann dem Energieausweis- Aussteller zur Verfügung stellt. Die Daten müssen dann vom Aussteller auf ihre Plausibilität geprüft werden. Mit dieser Regelung soll zur Kostenminimierung und Vereinfachung des Verfahrens beigetragen werden.
Wer kann einen Energieausweis ausstellen?
Berechtigt sind eine große Anzahl Angehöriger entsprechend vorgebildeter Berufe. Die nachstehende Aufzählung ist nicht vollständig, ergibt aber in etwa einen Überblick über den Personenkreis, der zur Ausstellung des Energieausweises berechtigt ist.
Hochschulabsolventen der Bereiche Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Innenarchitektur.
Staatlich geprüfte Techniker der Bereiche Hochbau, Gebäudetechnik und Bauingenieurswesen.
Handwerksmeister mit wesentlicher Tätigkeit in den Bereichen Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen. Handwerker mit Berechtigung zur Ausübung solcher Tätigkeiten ohne Meistertitel.
Zusätzlich müssen sie noch mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens. Zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagetechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus nach dem Studium. Eine erfolgreiche, den festgelegten Anforderungen entsprechende, Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. Eine nicht auf bestimmte Bauten beschränkte Bauvorlageberechtigung.
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