1A-Immobilienmarkt.de informiert über Fördergelder für die Modernisierung des Eigenheims

Der Kauf, Verkauf und Besitz von Immobilien ist mit vielen Vorschriften, Eigenheiten und Risiken behaftet. Wir bieten Ihnen auf diesen Seiten ausführliche Informationen über alles, was mit Immobiliengeschäften und Immobilienbesitz wissenswert ist. Neben einem Überblick über den Immobilienmarkt erhalten Sie im Bereich Immobilien-Nachrichten neueste Informationen über Trends und Tendenzen am Immobilienmarkt, wesentliche Vorschriften und Angebote im Bereich Umzug und aktuelle Infos über den Energieausweis. Den Sinn und das Verfahren einer Immobilienbewertung für Kauf oder Verkauf von Immobilien erfahren Sie hier ebenso wie die Möglichkeit, Angebote für den Kauf, die Vermietung und den Verkauf von Immobilien aller Art im In- und Ausland zu erstellen und anzufordern.
Immobilien / Energieausweis: Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und der Deutsche Mieterbund (DMB) empfehlen allen Mietern, sich vor Abschluss eines Mietvertrags den Energieausweis zeigen zu lassen. Bisher erkundigen sich Mietinteressenten nur selten nach diesem Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie dokumentiert und das Eigentümer bei Vermietung von Wohnungen und Häusern vorlegen müssen.
Immobilien / Energieausweis: Seit dem 1.Januar 2009 gibt es keine Ausnahmen mehr, jeder Vermieter, Verkäufer oder Verpächter ist verpflichtet, auf Verlangen seines Vertragspartners einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis wirkt auf dreierlei Art. Er kann und soll zu allererst dem Hausbesitzer Tipps zur Modernisierung seiner Immobilie geben, damit er Energie sparen kann. Die Energie- Einsparpotenziale müssen für Mieter, Pächter und Käufer direkt ersichtlich sein.
Immobilien / Energieausweis: Nachdem im Juli des vergangenen Jahres der erste Teil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft trat, der für die Gebäude, die vor dem 1.Januar 1965 gebaut wurden bindend war, tritt nun ab dem 1.Januar 2009 diese Regelung auch für alle anderen Wohngebäude in Kraft. Das bedeutet, das keine Wohnungsvermietung, kein Verkauf und keine Verpachtung mehr ohne die Vorlage des Energieausweises möglich ist.
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