Energiesparen beim Hausbau durch Energiepass und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Immobilien / Energieausweis: Nachdem im Juli des vergangenen Jahres der erste Teil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft trat, der für die Gebäude, die vor dem 1.Januar 1965 gebaut wurden bindend war, tritt nun ab dem 1.Januar 2009 diese Regelung auch für alle anderen Wohngebäude in Kraft. Das bedeutet, das keine Wohnungsvermietung, kein Verkauf und keine Verpachtung mehr ohne die Vorlage des Energieausweises möglich ist.
Der Verbraucher wird zum Energiesparen gezwungen
Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung den Verbraucher zum Energie einsparen zwingen. Dabei ist zwischen den bereichen Verkauf, Vermietung und Verpachtung und dem Bereich Neubau zu unterscheiden. Hausbesitzer müssen beim Hausbau zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien, wie Solarenergie, Biomasse oder Wärmepumpen, gewinnen. Für bestehende Gebäude muss der Energieausweis zwingend vorgelegt werden. Welche Ressourcen zur Energiegewinnung und zum Energiesparen im Sinne der Energieeinsparverordnung genutzt werden können ist in unserem Artikel „Die Energie beim Hausbau“ ausführlich erläutert.
Bei der Wärmeerzeugung kann man am meisten Energie sparen
Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen", sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (Dena). "Rund 87 Prozent der von Haushalten insgesamt benötigten Endenergie entfallen auf die Erzeugung von Wärme. Hier kann man am meisten Energiesparen."
Energiesparen vor Vermietung, Verkauf und Verpachtung durch den Energieausweis für Wohngebäude
Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Aber Achtung, es gibt auch unter den Ausstellern für den Energieausweis schwarze Schafe, wie der VPB in seiner Untersuchung zum Energieausweis warnt. Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft.
Energiesparen beim Hausbau durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Hausbesitzer müssen in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu zählen unter anderem Solarthermie- Anlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vom 1. Januar 2009 an neu errichtet werden. Maßgeblich ist das Datum des Einreichens des Bauantrags.
Quelle: Dena.de