Energieausweis

Energie sparen mit dem Energieausweis und mit dem Vergleich von Strompreis und Gaspreis!


Immobilien / Energieausweis: Seit dem 1.Januar 2009 gibt es keine Ausnahmen mehr, jeder Vermieter, Verkäufer oder Verpächter ist verpflichtet, auf Verlangen seines Vertragspartners einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis wirkt auf dreierlei Art. Er kann und soll zu allererst dem Hausbesitzer Tipps zur Modernisierung seiner Immobilie geben, damit er Energie sparen kann. Die Energie- Einsparpotenziale müssen für Mieter, Pächter und Käufer direkt ersichtlich sein. Der Energieausweis kann mit zwei Varianten ausgestellt werden, einmal als Bedarfsausweis, der rechnerisch ermittelt, welchen Energiebedarf das Gebäude hat und als Verbrauchsausweis, der den Energieverbrauch der letzten drei Jahre dokumentiert.

 


Neben der Möglichkeit, durch die Umsetzung der Expertenempfehlungen im Rahmen des Energieausweises kann man natürlich Energie sparen, bzw. Geld sparen, indem man sich den günstigsten Anbieter für Strom und Gas sucht. Nachstehend haben wir Ihnen die wichtigsten Vergleichsportale aufgelistet. Vergleichen Sie die Tarife und wechseln Sie, um Geld und Energie zu sparen.

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Der Energieausweis gibt Tipps zur Modernisierung für Hausbesitzer

Strom- und Heizkosten lassen heutzutage die Nebenkosten in die Höhe schnellen. Um nach dem Einzug oder Hauskauf keine böse Überraschung zu erleben, sollten sich Miet- oder Kaufinteressenten deshalb im Vorfeld schon über den energetischen Zustand der Immobilie informieren. "Dazu können sie sich vom Vermieter oder Verkäufer den Energieausweis vorlegen lassen", rät der Experte Kai Zitzmann von TÜV Rheinland, der Gebäude entsprechend unter die Lupe nimmt und bewertet.

Seit Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohnhäuser Pflicht, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Das Formular zeigt auf einer Skala von Grün nach Rot die energetische Bewertung des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs des Gebäudes und kann dadurch Rückschlüsse über den künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserverbrauch zulassen.

Mit dem Bedarfsausweis ermitteln Experten den tatsächlichen und rechnerischen Energiebedarf

Grundsätzlich können Eigentümer zwischen zwei Varianten des Energieausweises wählen. Beim Bedarfsausweis, der allerdings für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten sowie zur Erlangung von Fördergeldern Pflicht ist, ermitteln Experten den tatsächlichen und rechnerischen Energiebedarf und dokumentieren den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei wird gecheckt, ob die Wände, Dach und Keller gut gedämmt und Undichtigkeiten vorhanden sind, sowie ob die Fenster dem aktuellen Standard entsprechen. Außerdem werden bei der Analyse auch noch die Heizungsanlage und der Heizenergiebedarf der beheizten Gebäudeflächen sowie die Warmwasserbereitung berücksichtigt.

Der Verbrauchsausweis dokumentiert den Energieverbrauch der letzten drei Jahre

Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem reinen Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt also stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher weniger aussagekräftig.

Egal ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss in jedem Fall individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten, wie sich die Energiebilanz der Immobilie verbessern lässt. Für den Hauseigentümer können sich diese Tipps durchaus rechnen. Denn je nach Gebäudeart kann der Energiebedarf durch geeignete Sanierungsmaßnahmen deutlich verringert werden - und das ohne auf den gewohnten Komfort verzichten zu müssen. Das Beste daran ist, dass der Bund bietet für solche energiesparenden Umbaumaßnahmen zahlreiche öffentliche Mittel anbietet. Somit ist der bedarfsbasierende Energieausweis mit Sicherheit eine lohnende Investition.


Quelle: TÜV Rheinland