Energieausweis

Der Energieausweis wird zu selten vom Mieter verlangt

Immobilien / Energieausweis:  Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) und der Deutsche Mieterbund (DMB) empfehlen allen Mietern, sich vor Abschluss eines Mietvertrags den Energieausweis zeigen zu lassen. Bisher erkundigen sich Mietinteressenten nur selten nach diesem Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie dokumentiert und das Eigentümer bei Vermietung von Wohnungen und Häusern vorlegen müssen. 

 

Mit dem Energieausweis ist der Mieter vor Überraschungen bei der Heizkostenabrechnung geschützt

Ohne Energieausweis lassen sich die Kosten für Heizung und Warmwasser im Voraus nur schwer abschätzen. Bei vermeintlich günstigen Angeboten kommt die böse Überraschung dann mit der ersten Heizkostenabrechnung. Ungedämmte Altbauten mit veralteter Heiztechnik können im Vergleich zu Neubauten oder umfassend energetisch sanierten Häusern ein Vielfaches an Energie schlucken. Der Energieausweis hilft dagegen vor Vertragsabschluss mit Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes.

Unterscheidungen beim Energieausweis: Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Flyer gibt unter anderem Antworten auf die Fragen, woran man den Unterschied zwischen den beiden Energieausweisvarianten - Bedarfs- und Verbrauchsausweis - erkennt, wie man aus den Angaben des Energieausweises die ungefähren Heiz- und Warmwasserkosten abschätzen kann und wer die Kosten des Energieausweises trägt. Der Informationsflyer kann kostenlos auf den Internetseiten der dena oder des Mieterbundes heruntergeladen werden: www.zukunft-haus.info/publikationen oder www.mieterbund.de/klimaprojekt.html. Er ist auch bei den örtlichen DMB-Mietervereinen erhältlich.

Zum Energieausweis Eigentümer müssen bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern vorlegen. Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Modernisierungsempfehlungen. Das sind konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, mit denen man den Energiebedarf eines Gebäudes deutlich senken kann.

Quelle: Presseportal / Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)