Öffentliche Kosten für Immobilienbesitzer: Das kann von kommunaler Seite auf Sie zukommen
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Die Haus- oder Baufinanzierung ist der eine finanzielle Part, den Häuslebauer stemmen müssen, um ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Dass es damit allerdings in der Zukunft nicht getan sein wird, soll dieser Beitrag erklären. Neben den kontinuierlich anfallenden Renovierungs- und Modernisierungskosten (wenn es sich nicht gerade um einen Neubau handelt), kommen eben manchmal auch unvorhergesehene Kosten auf den Hausbesitzer zu – und zwar von kommunaler Seite. Woher diese rühren und wie sie zu verstehen sind, ist Thema dieses Beitrags.
Privatpersonen trifft die Erhöhung der Grundsteuer B
Die Grundsteuer B müssen all diejenigen bezahlen, die im Besitz von Grund und Boden sind, diesen bebauen und nicht landwirtschaftlich nutzen. Die Grundsteuer B wird meist dann erhöht, wenn die Kommune in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Gerade zum Jahresanfang sollte man daher mit wachsamen Auge die Zeitung studieren, denn zu diesem Zeitpunkt geht es an die Haushaltsberatungen. Kommt dabei heraus, dass die Kommune, in der man lebt, zu wenige Einnahmen für die geplanten Ausgaben hat, dann könnte eine Erhöhung der Grundsteuer B drohen. Zwar wird der Rotstift meist erst bei den Ausgaben gezückt, doch wenn das nicht reicht, müssen die Einnahmen steigen.
Straßen- und Kanalsanierung müssen nicht zum Kostenfaktor werden
Wer diese Szene im Ort beobachtet, der muss wissen:
Die Kanalreinigung und -sanierung obliegt im öffentlichen Bereich der Kommune. Foto: www.rohrexperten.de.
Wer die Rohrexperten bei der Arbeit im Ort beobachtet, der bekommt schnell ein mulmiges Gefühl im Bauch und fürchtet: Jetzt drohen hohe Kosten für die Kanalsanierung. In der Praxis sollte dann allerdings ein Blick in die kommunale Satzung folgen, denn nur weil die Stadt den Kanal saniert, sind die Kosten dafür nicht zwingend auf die Hausbesitzer umzulegen.
Unter anwalt24.de gibt es hierzu diese Rechtsbelehrung: „Grundsätzlich muss die Gemeinde kostenmäßig für die Erneuerung und Unterhaltung des öffentlichen Kanalnetzes aufkommen. (…) Eine Kostenerstattung seitens der Anlieger (für den Aufriss der Straße und die Sanierung des Kanals) kommt allerdings oftmals nicht in Betracht, da die maßgeblichen Satzungen der Gemeinden in aller Regel vorsehen, dass die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für erneuerte Straßen nur dann zulässig ist, wenn die erneuerte Straße tatsächlich einen Renovierungsbedarf aufwies.“
Damit muss der Einsatz der Rohrexperten folglich nicht zwingend zu einer hohen Rechnung führen. Eine Ausnahme gibt es allerdings dann, wenn das Teilstück vom Anschluss bis zum öffentlichen Kanal marode ist. Dieses Stück fällt in die Rubrik der Kanäle auf Privatgrund – dafür wird der Hausbesitzer also zur Kasse gebeten. Bei den Kanalgebühren gilt: Hier muss die Kommune wirtschaftlich arbeiten und darf die Kosten auf die Hausbesitzer umlegen.
Den Straßenausbaubeitrag regelt nur ansatzweise das Kommunalabgabengesetz
Das Kommunalabgabengesetz regelt, dass die Kosten für den Straßenausbau an die Bewohner im Ort weitergegeben werden dürfen. Wie hoch die Gebühren ausfallen, ist in der Praxis allerdings nicht einheitlich geregelt, denn es gibt zwei Varianten der Straßenausbaubeitragssatzung:
Variante (1) gibt Kommunen die Möglichkeit, pauschal einen Beitrag X zu verlangen, der regelmäßig eingezogen wird, um dann für die Straßensanierung verwendet werden zu können.
Variante (2) sieht vor, dass immer dann, wenn eine Straße zur Sanierung ansteht, die Kosten auf die Anlieger entsprechend umgelegt werden.
Im Bundesland Bayern tobt aktuell beispielsweise in vielen Kommunen der Streit darüber, welche Abrechnungsvariante denn nun die Bessere sei. Aus dem hohen Norden, nämlich aus Stade in Niedersachsen, wurde im Sommer 2016 dieser Fall bekannt, über den unter ndr.de berichtet wurde. Ein Ehepaar soll in diesem Fall 130.000 bis 140.000 Euro zur Sanierung der Straße zuschießen. Dass die Ehefrau bereits 60 Jahre alt ist, sich verschulden müsste und vermutlich gar keine Chance auf einen Kredit hätte, interessierte an dieser Stelle niemanden. Zur Kasse gebeten wurde die Familie im Übrigen für buchstäblich ungelegte Eier. Nur weil ein Gebäude geplant war (und bis dato nicht errichtet worden ist), wurde die Geschossfläche des geplanten Baus mitberechnet. So kam die horrende Summe zustande.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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