Öffentliche Mittel für den Hausbau
Die staatliche Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland ist nach der Abschaffung der Eigenheimzulage noch nicht komplett eingestellt worden. Das System der direkten Förderung ist den Bundesländern überlassen worden, sodaß es keine einheitlichen Maßstäbe für die Anspruchsgrundlage und die Vergaberichtlinien mehr gibt. Neben der öffentlichen Förderung in den Bundesländern kann man für seine Baufinanzierung Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von Bundesinstitutionen für besondere Maßnahmen beim Wohnungsbau erhalten.
Bundesmittel für den Hausbau
Für den Hausbau gibt es in Deutschland verschiedene öffentliche Mittel und Förderprogramme, die private Bauherren finanziell unterstützen sollen. Diese Mittel stammen in der Regel von der Bundesregierung, den Ländern, den Kommunen oder von speziellen Institutionen wie der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sie dienen dazu, den Bau von Eigenheimen zu erleichtern, energetische Standards zu verbessern und den Wohnungsbau zu fördern.
Zuständig dafür sind die staatlichen Institute KfW-Bank und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), die für eine Vergabe zinsgünstiger Kredite und Zuschüsse im Rahmen des Haus- und Wohnungsbaus mit dem Schwerpunkt auf energieeffiziente Maßnahmen besondere Programme aufgelegt haben. Als weitere Möglichkeiten der Förderung des Haus- und Wohnungsbaus durch öffentliche Mittel im Rahmen einer Baufinanzierung sind dann noch die Wohnungsbauprämie und die Eigenheimrente, der „Wohn-Riester“ zu nennen.
Öffentliche Mittel für den Haus- und Wohnungsbau in den Bundesländern
Für alle öffentlichen Fördermitteln der Bundesländer sind bestimmte Einkommensobergrenzen festgelegt worden, die nicht überschritten werden dürfen. In fast allen Bundesländern werden diese Einkommensobergrenzen nach den Berechnungsmethoden des Wohnraumförderungsgesetzes berechnet. Allerdings gibt es auch wiederum in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen, die eine Erhöhung der Obergrenzen um bis zu 30% tolerieren. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es keine öffentlichen Mittel für den privaten Haus- und Wohnungsbau mehr.
Die Anschriften der zuständigen Behörden für die Antragstellung sowie Hinweise auf die Vergaberichtlinien und –voraussetzungen für öffentliche Mittel können Sie der nachfolgenden Seite „Förderung der Länder“ entnehmen.
KfW-Förderprogramme
Die KfW Bankengruppe ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Eigner sind der Bund (80 %) und die Länder (20 %) Für die Vergabe zinsgünstiger Kredite für den privaten Wohnungsbau ist innerhalb der KfW- Bankengruppe die KfW Förderbank zuständig.
Die KfW Förderbank stellt für eine Baufinanzierung im privaten Hausbau zinsgünstige Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung.
Für diesen Zweck hat die KfW-Bank verschiedene Programme aufgelegt.
Die KfW bietet eine Reihe von Krediten und Zuschüssen für den Bau, Kauf oder die energetische Sanierung von Immobilien. Besonders im Fokus stehen dabei energieeffiziente Gebäude. Man unterscheidet dabei zwischen Kreditprogrammen für Kauf und Neubauten und bestehende Gebäude.
Kredite für Immobilienkauf und Neubau
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Förderung von Bau oder Kauf einer neuen, selbst genutzten Immobilie für alle Privatpersonen. Hier können Bauherren oder Käufer zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 Euro für den Bau oder Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims erhalten.
Das Programm richtet sich an Familien und Einzelpersonen, die Wohneigentum schaffen wollen und ist kombinierbar mit den Programmen Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) oder Wohneigentum für Familien (300).
Hier geht es zum Förderprogramm 124 der KfW-Bank
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
Förderung von Bau oder Kauf einer neuen Immobilie für alle Privatpersonen.
Gefördert werden besonders klimafreundliche und flächeneffiziente Immobilien. Das Gebäude muss eine Mindestanzahl von Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche aufweisen und muss den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreiten und darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse haben.
Hier geht es zum Förderprogramm 296 der KfW-Bank.
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
Förderung von Bau oder Kauf einer neuen, besonders klimafreundlichen selbst genutzten Immobilie für alle Privatpersonen.
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Hier geht es zum Förderprogramm 297,298 der KfW-Bank
Wohneigentum für Familien (300)
Förderung von Bau oder Kauf einer neuen, besonders klimafreundlichen selbst genutzten Immobilie für Familien und Alleinerziehende. Eine besonders klimafreundliche Immobilie ist ein Wohngebäude wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht, in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und sie nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Hier geht es zum Förderprogramm 300 der KfW-Bank
Kredite für bestehende Gebäude
Die Unterscheidung erfolgt hier nach den Themen:
- Energieeffizient sanieren
- Bestehende Immobilie kaufen und sanieren
- Barrieren reduzieren
- Vor Einbruch schützen
- Smart Home einrichten
- Wohnraum erweitern
Energieeffizient sanieren (261)
Die KfW-Bank fördert die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Es werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen gefördert. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Er setzt sich aus 2 Kriterien zusammen: Wie hoch ist der Gesamtenergiebedarf der Immobilie? Und wie gut ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle? Das wird mit den Werten Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust angegeben.
Es gibt die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70 und 85. Die Effizienzhaus-Stufe gibt die Klasse der Energieeffizienz an. Die Werte 40 bis 85 definieren die unterschiedlichen Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl ist, desto geringer ist der Energiebedarf der Immobilie. Als Vergleich dient ein Referenzgebäude, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht.
Hier geht es zum Förderprogramm 261 der KfW-Bank
Bestehende Immobilie kaufen und sanieren (308)
Förderung von Wohneigentum für Familien als Bestandserwerb, für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und diese energieeffizient sanieren. Das Programm ist für Familien mit Kindern und Alleinerziehende gedacht. Die Förderung hängt von der Einkommenshöhe ab. Gefördert wird der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
Für das bestehende Wohngebäude bzw. die bestehende Eigentumswohnung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage mindestens zum „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ energieeffizient saniert werden.
Hier geht es zum Förderprogramm 308 der KfW-Bank
Weitere Förderungen gibt es
- für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (458) durch einen Zuschuss bis zu 70% der Kosten,
- für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher, Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr (270)
Hier geht es zum Förderprogramm 458 der KfW-Bank
Hier geht es zum Förderprogramm 270 der KfW-Bank
Barrieren reduzieren
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz, für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen ohne Altersbeschränkung.
Der Kredit wird auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum gewährt. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Hier geht es zum Förderprogramm 159 der KfW-Bank
Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)
Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort kann für Einzelmaßnahmen ein Zuschuss bis zu 2.500 Euro gewährt werden.
Für den Standard Altersgerechtes Haus gibt es einen Zuschuss bis zu 6.250 Euro, unabhängig vom Alter.
Hier geht es zum Förderprogramm 455-B der KfW-Bank
Vor Einbruch schützen (159)
Es werden nachstehende Maßnahmen für den Einbruchschutz gefördert:
Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren
Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
Alarmanlagen
Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Hier geht es zum Förderprogramm 159 der KfW-Bank
Smart Home einrichten (159 und 261)
Die KfW unterstützt Sie bei diesem smarten Vorhaben mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 €. Gefördert werden folgende Maßnahmen:
Fenster- und Türsensoren
Lichtsteuerung
Smarte Heizung
Intelligente Rollladensteuerung
Türkommunikations-System
Wassermelder
Überwachungskameras
Notruf- und Unterstützungssysteme
Hier geht es zum Förderprogramm 261 der KfW-Bank
Wohnraum erweitern
Die Erweiterung des Wohnraums kann durch einen Anbau, den Dachgeschoss-Ausbau und die Umwidmung von Nichtwohnfläche realisiert werden.
Für derartige Maßnahmen können verschiedene Programme kombiniert werden. Die Förderung kann durch Zuschüsse (455-B und 458) oder durch Kredite (159, 261, 358 und 359) erfolgen.
Hier geht es zu den Förderprogrammen der KfW-Bank
Antragstellung bei der KfW-Bank
Die Beantragung der Mittel erfolgt in der Regel durch das Finanzierungsinstitut, das auch die Gesamtfinanzierung darstellt, bzw. die Hausbank. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Antragsteller können alle Privatpersonen sein, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen. Förderfähig ist der Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Finanziert werden bei einem Neubau die Kosten des Baugrundstücks, die Außenanlagen, die Bau- und die Baunebenkosten.
Öffentliche Mittel vom BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit dem Sitz in Eschborn im Taunus. In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.
Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung gegenwärtig für den privaten Haus- und Wohnungsbau durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch. Sie erhalten Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung durch öffentliche Mittel ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Beim BAFA kann weiterhin die Förderung von effizienten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden. Nachstehend die Eckpunkte der neuen Förderung für den Heizungstausch und der Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen.
Förderfähige Maßnahmen beim BAFA:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle;
Anlagentechnik (außer Heizung);
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Heizungsoptimierung;
Fachplanung und Baubegleitung.
Wohn-Riester
Wer bisher mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Riester-Bank- oder -Fondssparplan für sein Alter Sparbeiträge erbringt, kann das angesparte Kapital auch für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung einsetzen können. Für die Bauherren bedeutet das, dass Sie mehr Eigenkapital vorweisen können und die Fremdmittel in entsprechend geringerer Höhe aufgenommen werden müssen. Für Hausbesitzer ist es möglich, die für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommenen Finanzierungsmittel zurück zu zahlen. Der Staat beteiligt sich mit öffentlichen Mitteln in Form der Riester-Zulage.
Kauf oder Bau
Wenn Sie Ihr Riester-Guthaben einsetzen wollen, um ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen, ist das möglich. Dadurch, dass Sie selbst in der Wohnung oder dem Haus leben werden, sichern Sie sich eine Altersvorsorge in Form von mietfreiem Wohnen und das unterstützt der Staat.
Folgende Voraussetzungen müssen neben den allgemeinen hierfür erfüllt sein:
Ihnen sind für den Kauf oder Bau Ihrer Immobilie nachweislich Kosten entstanden.
Die Mindestentnahmesumme beträgt 3.000 Euro.
Tilgung eines Darlehens
Haben Sie ein Darlehen für den Kauf oder Bau Ihrer Wohnimmobilie aufgenommen? Auch hierfür können Sie Wohn-Riester nutzen. So können Sie zum Beispiel Geld für die jährliche Sondertilgung entnehmen, wenn Ihr Darlehensvertrag dies zulässt. Auch zum Ende der Zinsbindung Ihres Darlehens können Sie das Kapital nutzen, um einen Teil des Darlehens abzulösen.
Altersgerechter Umbau
Planen Sie den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses, damit Sie auch im Alter eigenständig wohnen können? Auch hierfür können Sie Geld aus Ihrem Riester-Vertrag entnehmen. Sie haben Ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren erworben oder gebaut? Dann beträgt die Mindestentnahmesumme 6.000 Euro. In allen anderen Fällen, zum Beispiel bei einer Schenkung der Immobilie, liegt sie bei 20.000 Euro.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie hat zwar im Laufe der Jahre immer mehr Einschränkungen erfahren müssen, aber es gibt sie noch als Förderungsinstrument für den Haus- und Wohnungsbau. Wer seine Baufinanzierung langfristig plant, kann dieses Finanzierungsinstrument also durchaus noch einsetzen. Nach dem heutigen Stand der Dinge gelten die nachfolgenden Voraussetzungen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten.
Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sparer, die langfristig Geld für den Bau oder Kauf einer Immobilie ansparen. Sie beträgt 10 % der geleisteten Sparbeträge und ist bis zu einer Sparsumme von 700 Euro jährlich (Alleinstehende) oder 1.400 Euro (Verheiratete) verfügbar. Diese Förderung richtet sich an Bausparer mit niedrigem bis mittlerem Einkommen.
Öffentliche Mittel von Bundesländern und Kommunen
Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Förderprogramme für den Hausbau an. Diese können von Region zu Region sehr unterschiedlich sein, umfassen aber oft zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für bestimmte Bevölkerungsgruppen, z. B. Familien mit Kindern.
Baukindergeld (früheres Programm, 2018-2022)
Ein Förderprogramm, das es Familien mit Kindern ermöglichte, beim Kauf oder Bau eines Eigenheims 12.000 Euro pro Kind in Form eines Zuschusses zu erhalten. Obwohl das Baukindergeld 2022 ausgelaufen ist, gibt es in manchen Bundesländern weiterhin ähnliche Programme.
Zuschüsse und Förderdarlehen für Familien
Einige Länder, wie Bayern, NRW oder Hessen, bieten spezielle Förderprogramme für Familien mit Kindern an, um die Finanzierung eines Eigenheims zu unterstützen.
Zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse von Kommunen
In ländlichen Gebieten oder strukturschwachen Regionen bieten Städte oder Gemeinden Fördermittel an, um Familien für den Hausbau zu gewinnen. Diese Unterstützung kann in Form von vergünstigten Bauplätzen, Darlehen oder Zuschüssen erfolgen.
Der Hausbau in Deutschland kann durch eine Vielzahl öffentlicher Mittel gefördert werden. Von zinsgünstigen KfW-Krediten über Zuschüsse des BAFA für nachhaltige Heizsysteme bis hin zu länderspezifischen Förderprogrammen – Bauherren sollten sich gründlich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren und ihre Baupläne entsprechend gestalten. Es lohnt sich, die lokalen und regionalen Programme zu prüfen, da oft zusätzliche Unterstützung von Kommunen und Ländern angeboten wird.