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1A-Immobilienmarkt.de informiert über Fördergelder für die Modernisierung des Eigenheims

Das Online-Portal 1A-Immobilienmarkt.de informiert über  Fördergelder für die Modernisierung des EigeImmobilienmarkt / Immobilien-Nachrichten:  Ob ein neues Dach oder eine neue Heizung, viele Eigenheimbesitzer können Ihre Immobilie renovieren lassen und dabei hohe Fördergelder kassieren. Hierüber berichtet das Online-Portal 1A-Immobilienmarkt.de in der Rubrik Um- und Ausbau. Die Fördermittel werden in der Regel gewährt, wenn Immobilienbesitzer wärmeisolierende Maßnahmen an ihrem Eigenheim vornehmen, die nachhaltig den Ausstoß von CO2 verringern. Doch es gibt noch mehr Möglichkeiten an die begehrten Fördermittel zu kommen, als lediglich den Heizkessel auszutauschen oder das Dach neu zu decken.

Der 1A-Immobilienmarkt.de hat viele interessante Fördermöglichkeiten in einer Rubrik zusammengefasst. Angefangen vom Außenausbau wie Dach, Fenster, Türen, über den Innenausbau (Keller, Küche, Boden), bis Haustechnik (Solaranlagen, Heizung und Energiepass), informiert das Online-Portal über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Voraussetzung für die Fördermittelgewährung für die ÖKO-PLUS-Maßnahmen der KfW ist die Durchführung der Arbeiten durch eine Fachfirma. Alle Maßnahmen haben die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung sowie den Richtlinien der KfW einzuhalten.

Private Kreditnehmer haben innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens den programmgemäßen und zeitgerechten Einsatz der KfW-Fördermittel durch Vorlage der Rechnungen der Fachfirma/Firmen nachzuweisen. Dabei gelten strenge Richtlinien hinsichtlich der Rechnungslegung.

In der Regel wird der Kredit über die Hausbank beantragt. Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Eigenheimbesitzer sollten also so früh wie möglich mit ihrer Bank über den KfW-Kredit sprechen. Das Antragsformular erhalten die Antragssteller bei Ihrer Bank, die ihnen auch beim Ausfüllen behilflich sein wird.

Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, wie z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Kreise, und auch Gemeindeverbände sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können Anträge stellen.

Mehr Informationen gibt es auf 1A-Immobilienmarkt.de

Quelle: 1A-Immobilienmarkt.de