Schlüsselfertiges Haus
Schlüsselfertiges Bauen
Der Begriff schlüsselfertiges Bauen bezeichnet beim Hausbau den Lieferzustand eines Wohnhauses, wie er bei „Schlüsselübergabe“ an den Bauherren vorhanden sein soll.
Dieser Begriff schlüsselfertig Bauen ist nicht klar definiert.
Er wird oft mit dem Begriff „bezugsfertig“ verwechselt. Entscheidend ist der im Bauvertrag festgelegte Übergabezustand bzw. Lieferzustand des Hauses.
Jeder Bauunternehmer versteht etwas anderes unter schlüsselfertig. Eines muß gewährleistet sein, nämlich der Bauzustand, zu dem das Haus abschließbar und sicher bewohnbar ist. Dazu müssen zumindest sämtliche Rohbauarbeiten abgeschlossen und die Fenster und Türen eingebaut sein, der Innenausbau muss nicht komplett fertig sein!
Grundsätzlich sollten alle an die Bauhandwerker vergebenen Gewerke vollendet sein. In der Hausbau- Praxis werden meist die Gewerke Maler- und Tapezierarbeiten, Bodenbeläge, Küche, Garten- und Außenanlagen beim Lieferzustand schlüsselfertig Bauen nicht mit eingeschlossen.
Auch die Anschlüsse an die Einrichtungen der Versorgungsunternehmen, wie Strom, Gas und Wasser ist in der Regel beim Fertigstellungszustand schlüsselfertig Bauen nicht enthalten. Hier muß der Bauherr selbst tätig werden.
Mit der termin- und vertragsgerechten Erfüllung des Bauvorhabens kann der Bauunternehmer alle Rechte und Pflichten auf den Bauherren übertragen. Der Auftraggeber erhält dann bei der Übergabe meist symbolisch den Schlüssel. Typisch ist das schlüsselfertige Bauen für Bauträger oder Fertighaushersteller.
Ob Sie ein Typenhaus, ein individuelles Architektenhaus oder ein schlüsselfertiges Fertighaus bauen, jeden dieser Haustypen können Sie schlüsselfertig Bauen lassen.
Der Vorteil des schlüsselfertigen Bauens liegt darin, dass Sie einen Pauschalpreis als Festpreis vertraglich vereinbaren und sich damit Zeitaufwand und Ärger ersparen können.
Das ist jedoch keine Garantie dafür, daß der Hausbau reibungslos abläuft. Denken Sie daran, dass Sie bei der Qualitätskontrolle, der Bauüberwachung und auch bezüglich der Beseitigung von Baumängeln auf sich allein gestellt sind, da Sie beim schlüsselfertigen Bauen nur einen Unternehmer als Vertragspartner haben.
Ein sehr positiver Aspekt beim schlüsselfertig Bauen ist die Festpreisgarantie. Hierbei ist darauf zu achten, daß diese Garantie auch bis zur geplanten Baufertigstellung gültig ist und daß Terminüberschreitungen beim Hausbau nicht zu Ihren Lasten gehen. Gegebenenfalls sollten Sie eine Baufertigstellungsversicherung abschließen.
Beim schlüsselfertig Bauen kann eine Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden.
Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel am Bauwerk 5 Jahre, während die entsprechende Frist nach der VOB nur 4 Jahre beträgt. Allerdings ist es möglich, auch bei einem VOB-Vertrag eine Gewährleistungsdauer von 5 Jahren zu vereinbaren.
Obwohl die meisten Mängel in der Praxis in den ersten 2 Jahren nach Beendigung des Hausbaus auftreten, sollten Sie auf einer 5 Jahres-Frist bestehen. Denn gerade die Mängel, die sich erst nach 2 Jahren bemerkbar machen, haben es meistens in sich.
Besonders häufig ergeben sich später bemerkbare Mängel, wie Durchfeuchtungen des Kellers, Schäden an der Dachkonstruktion, an Balkonen, an Loggias und Terrassen usw. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist die Mängel anzuzeigen, wenn es nötig ist, sogar mit einem Beweissicherungsverfahren.