Flächen

Grundfläche, Wohnfläche, Nutzfläche

Gemäß den Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser der Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen sind auch die Flächenangaben für das Gebäude beim Hausbau detailliert anzugeben.



Für die Grundfläche eines Hauses, die ja auch bei der Berechnung der dem Hausbau zugrunde zu legenden GRZ (Grundflächenzahl) von Bedeutung ist, wird die Brutto-Grundfläche errechnet. Die GRZ ist im Bebauungsplan festgelegt. Ob Ihr geplanter Hausbau den Anforderungen bezüglich der GRZ genügt, entnehmen Sie unserer Checkliste Bebauungsplan.


Für die Berechnung der Brutto-Grundfläche nach DIN 277-1 sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Verkleidung, z. B. Putz, in Fußbodenhöhe anzusetzen. Die beim Hausbau üblichen konstruktiven und gestalterischen Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen bleiben unberücksichtigt.

Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller zu Wohnzwecken nutzbaren Grundrissebenen (Keller, Erdgeschoss, Dachgeschoss) eines Wohnhauses. Nicht mitberechnet werden die Grundflächen von nicht nutzbaren Dachflächen und von konstruktiv bedingten Hohlräumen, z. B. in belüfteten Dächern oder über einer abgehängten Decke.

Die Berechnung der Wohnfläche geschieht beim Hausbau in Deutschland nach den Erfordernissen der II. Berechnungsverordnung (II.BV). Bei der Berechnung der Wohnfläche sind die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen unter Schrägen mit lichten Raumhöhen von 1,5 m und mehr, sowie unter 1,5 m stets getrennt zu ermitteln.

Für die Ermittlung der Netto-Grundfläche (Wohnfläche) sind die lichten Maße der Räume in Fußbodenhöhe ohne Berücksichtigung von Fuß- oder Sockelleisten anzusetzen.

Die Nutzfläche des Wohnhauses ist derjenige Teil der Netto-Grundfläche, der für die Nutzung des Hauses aufgrund seiner Zweckbestimmung geschaffen wurde. Die Nutzfläche gliedert sich in die Hauptnutzfläche und die Nebennutzfläche.

Die Netto-Grundfläche bezeichnet beim Hausbau die Summe der nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes. Zur Netto-Grundfläche gehören auch die Grundflächen von fest eingebauten Gegenständen, wie Kamine, Öfen, Heizkörper oder Tischplatten.

Die Netto-Grundfläche gliedert sich in Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche.