Niedrigenergiehaus
Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man ein Haus, das einen geringeren Energieverbrauch hat, als das jeweilige gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau für den Hausbau vorschreibt. Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der EnEV, Energieeinsparverordnung nach der Novellierung vom September 2004.Beim Hausbau in der Schweiz bezeichnet man ein Niedrigenergiehaus als ein im Minergiestandard gebautes Haus.
Unter Niedrigenergiehaus ist zur Zeit also ein Wohnhaus zu verstehen, welches einen Jahresenergiebedarf von allerhöchstens 6 Liter Heizöl pro Quadratmeter pro Jahr (60 kWh/qm-a) hat.
Ein Niedrigenergie-Haus im Sinne der Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V. ist ein Hausbau, dessen baulicher Wärmeschutz rund um die gesamte Gebäudehülle darauf abgestimmt ist, gegenüber der heutigen Energieeinsparverordnung (EnEV) um 30 % geringere Wärmeverluste zu erreichen.
Durch die bei diesem Hausbau erforderlichen zusätzlichen Anforderungen an die Haustechnik wird darüber hinaus der Heizwärmebedarf noch weiter verringert. Für das Niedrigenergiehaus beinhaltet das nicht nur Anforderungen an die Wärmedämmung der Regelflächen und Sonderbauteile, sondern auch an die Vermeidung oder Minimierung von Wärmebrücken, an eine mehr als nur normgerechte Luftdichtheit des Hauses, sowie an eine angepasste Heizung und Lüftung. Die Maxime muß sein, man soll Energie sparen und sich Wohlfühlen.
Die wesentlichen Einzelanforderungen an das Niedrigenergiehaus sind dabei:
Baulicher Wärmeschutz beim gesamten Hausbau durch wirkungsvolle Wärmedämmung aller Außenbauteile und Minimierung der Wärmebrücken.Zur Wärmebrückenvermeidung wird eine ununterbrochene wärmedämmende Schicht rund um das Haus angestrebt, die nicht von Materialien mit Lambda-Werten über 0,22 W/mK durchstoßen wird.
Luftdichtheit: Die Luft-Undichtheit der Gebäudehülle muß um wenigstens ein Drittel niedriger sein, als es die DIN 4108/7 für Gebäude mit Lüftungsanlagen erlaubt, nur dann ist ein luftdichtes Bauen für mehr Energieeffizienz möglich.
Heizungsanlage: Bei Verwendung von Gas für den Hausbau sind Brennwertkessel mit RAL-Umweltzeichen Nr.61, bei Öl sind Kessel mit RAL-Umweltzeichen Nr. 46 einzubauen.
Bei der Warmwasser – Bereitung sind möglichst geringe Umwandlungs-, Bereitschafts-, Verteil- und Regelverluste anzustreben.
Bezüglich der Lüftung sind zur Sicherstellung der Lufthygiene und Energieeinsparung im Niedrigenergiehaus Abluftanlagen oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einzubauen.
Nur wer diese Bedingungen bei seinem Hausbau erfüllt, erhält das Gütesiegel
RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise.