Hausbautipps24 - Der Hausbau

Im Abschnitt Hausbau informieren wir Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau. Die Möglichkeiten zur Anforderung von Haus-Katalogen beschließen den Abschnitt Hausbau.


Die beliebteste Einfriedung ist der Zaun

Beim Bau von Zäunen gibt es in Deutschland verschiedene rechtliche Vorschriften und Regelungen, die beachtet werden müssen. Diese Vorschriften können je nach Bundesland, Gemeinde und Art des Zauns variieren. Im Allgemeinen sollten Grundstückseigentümer und Bauherren die nachstehenden Aspekte des Baurechtes berücksichtigen.

 

 
 
 

Baugenehmigungspflicht

Hinsichtlich der Höhe und Art des Zaunes ist in vielen Bundesländern für Zäune bis zu einer bestimmten Höhe (meist 1,20 bis 2 Meter) keine Baugenehmigung erforderlich. Überschreitet ein Zaun diese Höhe, kann allerdings eine Baugenehmigung notwendig werden.

Ausnahmen sind von Lage und Zweck abhängig. Ein Zaun. der an öffentlichen Straßen oder in der Nähe von Denkmälern oder Naturschutzgebieten errichtet wird, unterliegt möglicherweise strengeren Vorschriften und erfordert eine grundsätzliche Genehmigung.

In manchen Fällen besteht eine gesetzliche Einfriedungspflicht, die vorschreibt, dass Grundstücke einzuzäunen sind, um bestimmte Schutzzwecke zu erfüllen (z.B. Schutz von Kindern vor Gefahrenzonen).

Nachbarrechtliche Regelungen

Abstand zum Nachbargrundstück

Zäune sollten einen bestimmten Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten. Dieser Abstand variiert je nach Bundesland und Art des Zauns. In der Regel wird ein Abstand von 0,5 Meter oder mehr gefordert.

Gemeinschaftliche Zäune

Wenn ein Zaun direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken errichtet wird, spricht man von einem Grenzzaun. Die Errichtung und Instandhaltung solcher Zäune erfolgt meist gemeinsam durch beide Nachbarn, und die Kosten werden geteilt.

Einsichtnahme und Lichtverhältnisse

Zäune dürfen nicht so hoch und dicht sein, dass sie dem Nachbarn das Licht oder die Sicht vollständig nehmen. Dies kann zu Streitigkeiten führen und rechtliche Konsequenzen haben.

Rücksichtnahme auf bestehende Bebauung

Beim Errichten eines Zauns sollte auf vorhandene Bebauungen, wie Garagen oder Carports des Nachbarn, Rücksicht genommen werden.

Orts- und Gemeindesatzungen

Viele Gemeinden haben spezielle Satzungen oder Bebauungspläne, die Details zur Gestaltung und Höhe von Zäunen regeln. Diese Vorschriften können von Ort zu Ort unterschiedlich sein und sind oft auf die Erhaltung des Ortsbildes ausgerichtet. Vorschriften zur Gestaltung von Vorgärten und Grundstückseinfriedungen (z.B. Materialwahl, Farbe, Form) können ebenfalls in den Gemeindesatzungen festgelegt sein.

Einfriedungspflicht

In einigen Bundesländern oder Gemeinden gibt es eine Einfriedungspflicht, die besagt, dass Grundstücke eingefriedet werden müssen. Diese Pflicht dient oft der Sicherheit, dem Schutz von Eigentum oder der Wahrung der Privatsphäre.
Die Art und Weise der Einfriedung kann von den Behörden vorgeschrieben werden, insbesondere in Gebieten mit erhöhtem Sicherheitsbedarf oder besonderen ästhetischen Anforderungen.

Denkmalschutz und Naturschutz

Wenn ein Zaun in der Nähe eines denkmalgeschützten Gebäudes oder in einem Naturschutzgebiet errichtet werden soll, sind spezielle Genehmigungen erforderlich. Hier gelten besondere Anforderungen an das Design und die Materialien, um den Charakter der Umgebung zu bewahren.

Zäune dürfen keine negativen Auswirkungen auf geschützte Pflanzen- oder Tierarten haben. Es kann erforderlich sein, spezielle Maßnahmen zu ergreifen, um den Lebensraum von Tieren zu schützen.

Sicherheits- und Verkehrsvorschriften

An Grundstücken, die an öffentliche Straßen grenzen, gelten besondere Vorschriften. Zäune dürfen die Sicht für Autofahrer nicht behindern und dürfen keine Gefahr für den Verkehr darstellen.
Bestimmte Arten von Zäunen, wie elektrische Zäune, unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften, um Verletzungen von Menschen und Tieren zu verhindern.

Ästhetische Vorgaben

In einigen Wohngebieten oder Neubausiedlungen gibt es Vorgaben, die das äußere Erscheinungsbild der Zäune regulieren. Diese können die Farbe, das Material und die Höhe des Zauns betreffen, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten.
Diese Vorschriften werden oft durch den Bebauungsplan oder spezielle Gestaltungssatzungen der Gemeinde festgelegt.

Lärmschutz

In Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen oder Lärmquellen kann es Vorschriften geben, die den Bau von Lärmschutzwänden oder speziellen Zäunen vorschreiben. Diese Zäune müssen bestimmte Anforderungen an Material und Höhe erfüllen, um den Lärmschutz zu gewährleisten.

Vorschriften bei speziellen Zaunarten

Elektrische Zäune

Elektrische Zäune dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden, zum Beispiel in der Landwirtschaft, und müssen entsprechend gekennzeichnet sein, um Menschen und Tiere zu warnen.

Stacheldrahtzäune

Stacheldrahtzäune sind in Wohngebieten und städtischen Umgebungen in der Regel verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, um Verletzungen zu vermeiden.

Die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften beim Bau von Zäunen ist entscheidend, um Konflikte mit Nachbarn, Gemeinden oder anderen Behörden zu vermeiden. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Bauarbeiten über die geltenden Regelungen zu informieren, indem man die örtlichen Bauämter oder Ordnungsämter kontaktiert oder sich in den Bebauungsplänen und Satzungen der Gemeinde informiert. Im Zweifelsfall kann auch eine Beratung durch einen Fachanwalt für Baurecht sinnvoll sein.

Zaunarten

Wenn Sie sich für die Errichtung eines Zaunes als Einfriedung für Ihren Hausbau entschieden haben, stellt sich die Frage, aus welchem Material der Zaun beschaffen sein soll und welchem Zweck er dient.

Hauptsächlich werden für einen Zaun Draht, Holz, Kunststoff oder Metall verwendet. Die wichtigsten Zaunarten werden nachstehend aufgezeigt. Für weitere Informationen über die möglichen Zaunarten steht Ihnen unser Artikel „Übersicht über die verschiedenen Zäune“ zur Verfügung.

Drahtzaun

Der Drahtzaun gehört zu den günstigen Zäunen. Drahtzäune sind meist Maschendrahtzäune. Die Pfosten der Maschendrahtzäune werden aus rostgeschützten Stahlrohren gefertigt und in unterschiedlichen Höhen angebracht. Das Maschendrahtgeflecht wird heute hauptsächlich aus kunststoffummantelten Drahtgeflecht oder als verzinktes Drahtgeflecht hergestellt.

Die Pfosten des Maschendrahtzaunes werden mit fest montierten Spanndrahthaltern und einer Abschlusskappe versehen. Die Spannstreben werden mit Spann- oder Bindedraht und Schellen befestigt. Betonsäulen, Eisenrohre oder T-Eisen, die in den Boden einbetoniert werden, sorgen für eine ausreichende Stütze der Pfosten des Maschendrahtzaunes.

Holzzaun

Holzzäune gibt es in außerordentlich vielen Variationen. Wir kennen Flechtzäune, Lattenzäune, Spalierzäune, Jägerzäune, Staketenzäune, Bohlenzäune, Weidezäune, Palisadenzäune, Lamellenzäune und noch einige andere. Die wichtigsten Holzzäune sollen hier kurz beschrieben werden.

Lattenzäune

Lattenzäune stehen für eine attraktive Einfriedung Ihres Hauses. Ein Lattenzaun besteht aus geschnittenen und gehobelten, senkrecht angeordneten Holzlatten, die zwischen Pfosten angeordnet werden. Pfosten und Latten können am oberen Ende gerundet oder angespitzt auslaufen. Die einzelnen Latten, zwischen denen sich freie Zwischenräume befinden, werden von hinten angenagelt und zu Zaunfeldern verbunden.

Staketenzäune

Der Staketenzaun ist eigentlich auch ein Lattenzaun. Beim Staketenzaun bei dem sind die Holzlatten allerdings meist gespalten, grob geschält, einseitig angespitzt und mit einem Abstand von mehreren Zentimetern mit verzinkten Drahtschlaufen verbunden. Die Befestigung des Staketenzauns erfolgt an Pfählen mit einem Abstand von jeweils drei bis vier Metern.
Mit ein wenig Geschick kann der Staketenzaun auch eine runde Form erhalten.

Jägerzaun

Jägerzäune sind sehr häufig als Einfriedung von Einfamilienhaus- Grundstücken zu sehen. Ein Jägerzaun besteht aus mehreren, sich kreuzenden und überlappenden Halbrundprofillatten.
Von der Form her ähnelt der Jägerzaun einem großen, rautenförmig gemusterten Spalier oder einer Schere. Der Jägerzaun wird deshalb auch Scherenzaun genannt. Meist werden Jägerzäune in vormontierten Form geliefert. Bei der Montage des Jägerzaunes ist dann nur auf die richtige Zaunhöhe und auf einen regelmäßigen Abstand der Zaunpfähle von 2 – 3 m zu achten. Über die Länge eines Zaunfeldes wird ein etwa 2 m langer Querriegel befestigt, so dass sich das Feld nicht mehr verschieben kann. Es ist darauf zu achten, daß alle Teile des Holzes für den Jägerzaun tiefdruckimprägniert sind.

Flechtzaun / Lamellenzaun

Flechtzäune, auch Lamellenzäune genannt, bestehen aus waagerechten oder senkrechten, biegsamen Brettprofilen. Lamellenzäune werden als Fertigelemente in allen Baumärkten angeboten.

Beim Flechtzaun werden dünne Holzstreifen dicht beieinander vor und hinter die senkrechten Verstrebungen gezogen. Der Lamellenzaun wird häufig als Sichtschutz verwandt, speziell wenn er mit Kletterpflanzen verziert ist. Die einzelnen Elemente des Flechtzaunes werden an Holz- oder Betonpfosten befestigt.

Metallzäune

Metallzäune eignen sich besonders für Vorgärten. Sie können aus Schmiedeeisen, Gusseisen oder Aluminium bestehen. Metallzäune gehören zu den stabilsten und dauerhaftesten aber auch zu den teuersten Zäunen.

Metallzäune aus Gusseisen haben Grund- und Füllelementen aus runden oder eckigen Flach-, Voll- oder Hohlprofilen. Durch Verzinkung, Anstrich oder Kunststoffumhüllung wird der notwendige Korrosionsschutz hergestellt.

Zäune aus Schmiedeeisen werden aus Vollprofilen mit rechteckigem oder quadratischem Querschnitt angefertigt. Sie sind gedreht und werden häufig mit Zierformen und Ornamenten bestückt. Diese schmiedeeisernen Ziergitter können in allen Stilrichtungen, von einfach bis exklusiv, von barock bis modern in allen Formen und Größen exakt den jeweiligen Wünschen des Bauherren entsprechend angefertigt werden.

Aluminiumzäune bestehen aus Aluguss mit Grund- und Füllelementen, sowie Winkel- oder Hohlprofilen.

Kunststoffzäune

Kunststoffzäune werden aus Kunststoffprofilen oder Füllelementen aus profilierten Kunststoffplatten hergestellt. Sie sind lichtdurchlässig und auch farbig erhältlich. Zum Aufbau ist eine Unterkonstruktion aus Metall oder Holz notwendig.

Der Vorteil von Kunststoffzäunen liegt auf der Hand. Kunststoffzäune sind wetterbeständiger und damit auch langlebiger, als Holz- oder Metallzäune. Die Pflege eines Kunststoffzaunes ist bei weitem nicht so aufwendig, wie bei den anderen Zaunarten. Bei Kunststoffzäunen reicht es völlig aus, diese einmal im Jahr mit einem Hochdruckreiniger zu reinigen. Die Qualität von Kunststoffzäunen ist durchweg als sehr gut zu bezeichnen.

Zäune aus WPC

Einen WPC Zaun kann man als gelungene Kombination zwischen Holz- und Kunststoffzaun bezeichnen. Wie der Name Wood Polymer Composite schon sagt, handelt es sich dabei um einen Holzfaser-Polymer-Verbundwerkstoff, der aus unterschiedlichen Anteilen von Holz, Kunststoff und Additiven hergestellt wird.

WPC Zäune sind in allen möglichen Ausführungen und Farben zur individuellen Gartengestaltung erhältlich. Ob als Sichtschutzzäune oder als Begrenzung von Beeten und Terrassen, WPC Zäune sind immer eine gute Wahl. Aufgrund der Kunststoffbasis ist der WPC Zaun besonders wartungsarm und pflegeleicht.

 

  Informationen über  Aussenanlagen finden Sie auch in den Abschnitten:

Aussenanlagen
Garten, Wege,
Garage, Stellplatz, Carport,
Einfriedung
Zaun, Mauer, Hecke

Stellplatz

Zu jedem Hausbau gehört, daß auch ein Stellplatz für Kraftfahrzeuge und in manchen Gemeinden auch eine Abstellplatz für Fahrräder, eingerichtet wird. In welcher Form das geschieht, ist dem Bauherren meist selbst überlassen.

Der Stellplatz wird auch als Kraftfahrzeugeinstellplatz, PKW- Stellplatz oder PKW- Abstellplatz bezeichnet. Gemeint ist in allen Fällen die selbe Fläche auf dem Baugrundstück, auf der ein Auto abgestellt werden kann.


Unter Stellplatz ist daher eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf dem Baugrundstück zu verstehen. Die erforderliche Mindestanzahl an Stellplätzen für die vorhandene oder geplante Nutzung des Gebäudes ergibt sich aus den Stellplatzverordnungen und den jeweiligen Landesbauordnungen.

In den meisten Landesbauordnungen wird für ein Einfamilienwohnhaus ein Stellplatz für Kfz gefordert. Dieser Stellplatz kann jedoch auch als Garage oder Carport ausgeführt sein.

In einigen Landesbauordnungen ist eine Regelung auch für das Abstellen von Fahrrädern getroffen. Bei Einfamilienhäusern sind teilweise 1-4 Fahrradabstellplätze gefordert.

Bei Zweifamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern sind in der Regel 0,7 - 1 Stellplatz pro Wohnung, zuzüglich einer unterschiedlichen Anzahl an Besucherparkplätzen erforderlich.

Als Kraftfahrzeugeinstellplätze zählen alle nicht überdachten, jedoch ausreichend befestigten Flächen, die unmittelbar an die Straße grenzen. Der Stellplatz kann auch ganz oder teilweise mit Rasengittersteinen und -platten befestigt werden. Vorschriften über die Form und Ausführung der Befestigung des Stellplatzes gibt es in der Regel nicht.


Weitere Informationen rund um die Aussenanlagen beim Hausbau finden Sie auch in den Abschnitten:

Aussenanlagen
Garten, Wege,
Garage, Stellplatz, Carport,
Einfriedung
Zaun, Mauer, Hecke

Blitzschutz

Wohnhäuser sind besonders dann durch Blitzeinschläge gefährdet, wenn sie in besonders exponierten Lagen errichtet worden sind und wenn sie leicht brennbare Dachdeckungen wie Reet- und Schilfdächer besitzen. Hier ist ein weitreichender Blitzschutz für den Hausbau notwendig.
Blitzschutzanlagen bestehen im wesentlichen aus den beiden Teilen äußerer Blitzschutz und innerer Blitzschutz. Die Blitzschutzanlage hat die Aufgabe, den Hausbau bei einem direkten Blitzeinschlag zu schützen, indem sie den Blitzstrom zur Erde leitet.

Der äußere Blitzschutz

Der äußere Blitzschutz hat die Aufgabe, die Brandgefahr zu beseitigen, er setzt sich aus Blitz- Fangeinrichtung, senkrechten Ableitungen und der Erdungsanlage zusammen. Auch Metallteile in der Gebäudehülle können als Auffangvorrichtungen verwendet werden. Die Ableitungen verbinden die Fangeinrichtungen mit der Erdungsanlage.


Mittels der Blitz- Fangeinrichtung wird der Blitz „eingefangen“. Die Fangeinrichtung besteht aus Fangstangen und Fangleitungen auf dem Dach des Wohnhauses. Die Fangeinrichtung kann nach verschiedenen Methoden gebaut werden. Es gibt die Blitzkugelmethode, die Schutzwinkelmethode und die Maschenmethode.

Wenn der Blitz durch die Blitzschutzanlage „eingefangen“ ist, muß er über die Ableitungsanlage in das Erdungssystem geleitet werden. Aus diesem Teil der Blitzschutzanlage stammt der Begriff Blitzableiter.

Die Ableitungen werden unter Einhaltung von Sicherheitsabständen (Überschlagsgefahr) über Trennstellen an die Erdeinführungen angeschlossen, wo sie über Erdungsleitungen mit dem Erdungssystem verbunden werden.

Der innere Blitzschutz

Der innere Blitzschutz umfasst den Potenzialausgleich und den Überspannungsschutz. Er verhindert, daß in dem Wohngebäude zu hohe Spannungen auftreten. Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlage und die Maßnahmen des inneren Blitzschutzes müssen beim Hausbau exakt aufeinander abgestimmt sein.

Der innere Blitzschutz soll im Rahmen des Überspannungsschutzes negative Auswirkungen des Blitzes auf Personen, metallische Gegenstände, elektrische Anlagen und Geräte verhindern. Für Antennenanlagen ist ein ausreichender Blitzschutz unbedingt erforderlich.

Während die passiven Elemente, wie metallene Wasserrohre und Kabelschirme direkt an den Potenzialausgleich angeschlossen werden können, müssen die aktiven Elemente, wie Stromkabel oder Telefonverbindungen über Ableiter in den Potenzialausgleich einbezogen werden.

Weitere Informationen rund um die Informationsanlagen beim Hausbau finden Sie auch in den Abschnitten:

Informationsanlagen
Telekommunikation, Antennenanlagen, Kommunikationsanlagen,
Sicherheit beim Hausbau,
Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Blitzschutz

Alarmanlagen zum Schutz des Eigenheims

Alarmanlagen sind eine notwendige Ergänzung zu den baulichen Schutzmassnahmen beim Hausbau. Alarmanlagen werden im Fachjargon als Gefahrenmeldeanlagen bezeichnet. In diesem Ratgeber werden unter dem Begriff Alarmanlagen auch Bewegungsmelder, Überfallmeldeanlagen, Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen erfasst.

 

Grundsätzlich sind Alarmanlagen elektronische Anlagen, die dem Schutz des Hauses und der darin lebenden Bewohner dienen sollen. Die Alarmanlage kann diese Aufgabe durch verschiedene Maßnahmen erfüllen.

Die Alarmanlage kann durch ihre bloßes Vorhandensein Einbrecher und Diebe abschrecken.

Die Alarmanlage kann bei entsprechender Einrichtung im Notfall automatisch die Polizei oder ein Sicherheitsunternehmen benachrichtigen.

Sie alarmiert durch akustische Signale die Nachbarschaft und zwingt Einbrecher und Diebe dazu, ihre Aktionen abzubrechen.

Einrichtungsberatung für Alarmanlagen

Bei der Planung einer Alarmanlage/ Gefahrenmeldeanlage sollte man den Rat der Kriminalpolizei und der Versicherung einholen. Einen kleinen Überblick und eine Beratung über mögliche Sicherheits-Maßnahmen beim Hausbau gibt die Kriminalpolizei. In einem interaktiven Haus kann man dort mögliche Gefahrenstellen und die Maßnahmen zur Verringerung des Risikos sehr gut selbst erleben. Beherzigen Sie die Tipps und Sie werden sehen, daß es keine Chance für Langfinger gibt.

Für die Maßnahmen, die seitens der Versicherung gewünscht werden und die von der Versicherungswirtschaft akzeptiert werden kann man sich bei der VdS Schadenverhütung GmbH erkundigen.
VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz.

Auch private Unternehmen können eine umfangreiche und fachgerechte Beratung durchführen. Bei der Beauftragung sollte man allerdings darauf achten, dass das Unternehmen ein VdS-anerkannter Facherrichter für Alarmanlagen ist und über eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000 verfügt. Die Voraussetzungen müssen im gesamten Bundesgebiet erfüllt werden.

Alarmauslösung

Die Auslösung der Alarmanlage kann durch den Bruch einer Fensterscheibe, das unberechtigte Öffnen einer Tür oder eines Fensters oder durch die unberechtigte Begehung von Räumen erfolgen. Nach der Meldung an einen Sicherheitsdienst oder die Polizei können sofort Maßnahmen ergriffen werden.

Im Falle einer konkreten Personengefährdung kann man einen Überfallalarm über einen speziellen Überfallmelder absetzen. Dieser kann allerdings nur manuell ausgelöst werden. Hilfsmaßnahmen bei einer Überfallmeldung haben bei Sicherheitsdiensten und bei der Polizei absoluten Vorrang. Die Überfallmeldeanlagen sind normalerweise als Bestandteil in die Alarmanlagen eingebunden.

Es gibt drei verschiedene Arten der Alarmierung, den Externalarm, den Fernalarm und den Internalarm.

Externalarm

Der bekannteste Alarm ist der Externalarm. Die Alarmanlage reagiert dabei durch akustische und optische Signale auf einen Einbruchversuch, die sowohl den Täter, als auch Passanten alarmieren. Man hofft, dass der Täter dadurch von seinem Vorhaben ablässt und dass die Passanten die Polizei benachrichtigen.

Fernalarm

Beim Fernalarm wird die Einbruchinformation von der Alarmanlage, vom Täter unbemerkt, über die Telefonleitung an einen Wachdienst oder die Polizei übertragen. Dort werden dann die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, ohne daß der Einbrecher etwas davon mitbekommt.

Internalarm

Der Internalarm ist die dritte Art der Alarmierung. Diese Alarmanlage kann
intern scharf geschaltet werden. Bei einer intern scharfen Alarmanlage kann sich der Einbrecher in Teilen des überwachten Bereiches frei bewegen, ohne einen hör- oder sichtbaren Alarm auszulösen. Der Internalarm richtet sich ausschließlich an den Betreiber der Anlage, der dann die Polizei informiert.

Video-Überwachung und Bewegungsmelder

Teil der Gefahrenmeldeanlage kann auch eine Überwachungsanlage, auch als Video- Überwachungsanlage oder Geländeüberwachungsanlage, oder ein Bewegungsmelder sein. Bewegungsmelder und Video- Überwachungsanlage warnen den Hausbewohner bevor der Einbrecher tätig werden kann. Die Alarmanlage kann dann manuell ausgelöst werden.

 

Weitere Informationen rund um die Informationsanlagen beim Hausbau finden Sie auch in den Abschnitten:

Informationsanlagen
Telekommunikation, Antennenanlagen, Kommunikationsanlagen,
Sicherheit beim Hausbau,
Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Blitzschutz