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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wenn Sie mit Ihrem Hausbau beginnen, beginnt auch Ihre Haftung für Schäden an Personen und Sachen, die dadurch entstehen, daß Gefahren von Ihrem Hausbau ausgehen, die Bauherrenhaftpflicht.

 


Sie als Bauherr schaffen einen Gefahrenherd, für den Sie verantwortlich sind. Sie haben dafür eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese bedeutet, daß Sie verpflichtet sind, dafür zu sorgen, bei Ihrem Hausbau Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Da dies nicht immer gelingt, sollten Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu Hilfe nehmen.


Natürlich haften auch der Architekt und der Bauunternehmer, jeweils im Rahmen ihrer Tätigkeit, aber Sie haften daneben als Bauherr gewissermaßen solidarisch mit.

In der Rechtssprechung haben sich zwei wesentliche Pflichten für den  Hausbau herauskristallisiert, nämlich

Sie haben die Pflicht, den Architekten, Bauunternehmer und auch die Bauhandwerker sorgfältig auszuwählen.

Sie haben die Pflicht, das Bauvorhaben zu überwachen und insbesondere auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu achten.

Sie haften als Bauherr unter anderem in folgenden Fällen:

Dieses Schild alleine reicht nicht aus
Bauherrenhaftpflichtversicherungbei ungenügender Sicherung der Baustelle, für herunterstürzende Gerüste,für schadhafte Zäune, für mangelhafte Abdeckung von Gruben,
für nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes, bei Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus, für Schäden durch Staub und Schmutz bei Anliegern und für Straßenverunreinigungen.

Aufgabe der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es, in solchen Fällen Schadenersatz zu leisten oder nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren.

Im Regelfall ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk in die Bauherrenhaftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte daher auch schon für das unbebaute Grundstück abgeschlossen werden.

Um auch Ihren entgeltlichen oder unentgeltlichen Mitarbeitern beim Hausbau Versicherungsschutz für ihre Tätigkeiten zu gewähren, müssen Sie dem Versicherer die Höhe der Eigenleistungen mitteilen.

Wenn Sie die Planung für den Hausbau selbst erstellen und eventuell auch die Bauleitung selbst übernehmen, so ist das mit der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich zu vereinbaren. Im normalen Versicherungsangebot für die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind diese, das Risiko erhöhenden Tätigkeiten, nicht enthalten.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter. Damit ist der Bauherr vor möglichen finanziellen Forderungen abgesichert. Ein Verbotsschild oder ein Bauzaun reichen nämlich nicht immer aus, um mögliche Ansprüche Geschädigter abzuwehren. Eine entsprechende Absicherung durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vom Baubeginn bis hin zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

Hier finden Sie die günstigste Bauherrenhaftpflichtversicherung durch einen Vergleich der Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen.