Das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden vom 1. September 2005 veröffentlicht im BGBl. I Nr. 56 vom 7.9.2005 S. 2684 ist die Umsetzung einer Richtlinie der EU-Kommission und bietet gleichzeitig auch die Grundlage für die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Grundgedanke des Gesetzes lautet:
Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat, um Energie zu sparen, den Wärmeschutz nach Maßgabe der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung so zu entwerfen und auszuführen, dass beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste unterbleiben.
Das Energieeinspargesetz beschreibt damit detailliert die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Einsparung von Energie in Gebäuden. Es beinhaltet die Verpflichtung der Planer und Bauherren, bereits bei der Bauplanung und dann beim Bau von Häusern und anderen Gebäuden für eine möglichst effektive Nutzung von Heiz- und Kühlenergie zu sorgen. Das Gesetz bestimmt die Einführung des Energieausweises, der Informationen zum spezifischen Energieverbrauch von einzelnen Bauwerken zum Inhalt hat. Das Energieeinspargesetz wird ergänzt durch die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV fasst seit 2002 die frühere Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammen. Bereits im Sommer 2007 wurden mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) 29 Eckpunkte festgelegt, um den Klimaschutz in Deutschland weiter zu stärken. Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung sollen 2009 und 2012 die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um jeweils 30 % erhöht werden.
Die Energieeinsparverordnung gilt für Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung in den oben genannten Gebäuden.
Die heutige Energieeinsparverordnung ist durch die Zusammenführung der Heizungsanlagenverordnung und der Wärmeschutzverordnung entstanden und erweitert worden.
Durch die Einbeziehung der Anlagentechnik in die Energiebilanz werden erstmals auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie ausschlaggebend. Der Energiebedarf wird erstmals auch primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes ihren Niederschlag finden. Dadurch ist es möglich, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz miteinander zu verrechnen. Es kann z.B. eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage ausgeglichen werden und umgekehrt. Die Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der Energieeinsparverordnung der Jahresbedarf an Primärenergie in Abhängigkeit von der Kompaktheit des Gebäudes. Neu ist in der EnEV auch. dass Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gestellt werden und die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne möglich ist.
Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2009 auf einen Blick:
Die energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung energetisch relevanter Außenbauteile werden um jeweils rund 30 % erhöht.
Oberste Geschossdecken, soweit begehbar, müssen unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden.
Für Klimaanlagen wird die Nachrüstung mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung Pflicht.
Einführung der DIN V 18599 als alternative Nachweismethode für Wohngebäude
Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude
Pflicht zur Prüfung des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme bei Neubauten ab einer Fläche von 50 m² (bisher: ab 1.000 m²)
Elektrische Speicherheizsysteme dürfen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten nicht mehr eingebaut werden. Vorhandene elektrische Speicherheizsysteme, die älter als 30 Jahre sind, müssen durch andere Heizsysteme ausgetauscht werden.
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden hat der Unternehmer dem Eigentümer eine Unternehmererklärung über die Einhaltung der Vorschriften der EnEV auszuhändigen.
Der Energieausweis ist ein Dokument oder Zertifikat, das im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) verbindlich vorgeschrieben wurde. Mit diesem Zertifikat wird ein Gebäude energetisch bewertet, dabei unterscheidet man die Bewertung auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder die Bewertung nach dem gemessenen Energieverbrauch.
Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Energieausweise sind seit dem 1. Juli 2008 Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing für eine Wohnung, ein Wohnhaus oder ein Wohngebäude mit dem Baujahr 1965 oder älter. Als Wohnungssuchender kann man gemäß Energieeinsparverordnung die Vorlage des Energieausweises verlangen. Als Verkäufer oder Vermieter muss dem potenziellen Käufer oder Mieter der Energieausweis unverzüglich zugänglich gemacht werden, wenn er verlangt wird. Lediglich für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ist ein Energieausweis nicht erforderlich. Bei Verkauf und Neuvermietung von Wohngebäuden ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Ab 1. Januar 2009 gilt diese Energieausweis- Pflicht auch für neuere Wohnhäuser oder Wohngebäude. Bei jeder Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes ist generell ein Energieausweis auszustellen.
Welche Berechnungsgrundlage ist für den Energieausweis anzuwenden?
Bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist der Energieausweis auf der Grundlage des rechnerischen Energiebedarfs auszustellen, soweit ein Bau- Antragsverfahren notwendig ist. Die wesentlichen Ergebnisse der nach § 3 und § 4 der EnEV 2007 erforderlichen Berechnungen sind darin anzugeben.
Wie werden die Werte für den Energieausweis errechnet?
Beim Energieausweis zur Vorlage bei Eigentümer- oder Mieterwechsel kann die Erfassung der erforderlichen Gebäudedaten durch den Eigentümer erfolgen, die dieser dann dem Energieausweis- Aussteller zur Verfügung stellt. Die Daten müssen dann vom Aussteller auf ihre Plausibilität geprüft werden. Mit dieser Regelung soll zur Kostenminimierung und Vereinfachung des Verfahrens beigetragen werden.
Wer kann einen Energieausweis ausstellen?
Berechtigt sind eine große Anzahl Angehöriger entsprechend vorgebildeter Berufe. Die nachstehende Aufzählung ist nicht vollständig, ergibt aber in etwa einen Überblick über den Personenkreis, der zur Ausstellung des Energieausweises berechtigt ist.
Hochschulabsolventen der Bereiche Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Innenarchitektur.
Staatlich geprüfte Techniker der Bereiche Hochbau, Gebäudetechnik und Bauingenieurswesen.
Handwerksmeister mit wesentlicher Tätigkeit in den Bereichen Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen. Handwerker mit Berechtigung zur Ausübung solcher Tätigkeiten ohne Meistertitel.
Zusätzlich müssen sie noch mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens. Zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagetechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus nach dem Studium. Eine erfolgreiche, den festgelegten Anforderungen entsprechende, Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. Eine nicht auf bestimmte Bauten beschränkte Bauvorlageberechtigung.
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Das Fenster befindet sich innerhalb einer Maueröffnung in einer Wand, die meist eine Außenwand ist. Es hat die Aufgabe, den dahinter liegenden Raum vor der Außenwelt zu schützen. Dies bezieht sich sowohl auf den Schutz vor Regen, Wind und Kälte, als auch auf den Schutz vor Emissionen, Sonnenstrahlen und Lärm. Gleichzeitig hat das Fenster die Aufgabe, den geschützten Raum mit Licht und Luft zu versorgen.
Der typische Aufbau eines Fensters befindet sich zwischen den seitlichen Begrenzungen, den sogenannten Fensterleibungen, der oberen Begrenzung, dem Fenstersturz und der unteren Begrenzung, der Fensterbrüstung mit der Fensterbank, die in eine innere Fensterbank und eine äußere Fensterbank, die Sohlbank aufgeteilt ist.
Das Fenster selbst besteht aus einem Fensterrahmen, der mit einer Glasscheibe versehen ist. Neben der starren Form gibt es bewegliche Fenster, die durch einen oder mehrere Fensterflügel, die mit Fensterbeschlägen versehen sind, das Öffnen und Schließen der Fenster ermöglichen.
Fenster können als Sicherheitsfenster eingesetzt werden, wenn die technischen Voraussetzungen hinsichtlich Montage, Rahmenmaterial, Beschläge und Verglasung gegeben sind. Eine weitere Definition finden Sie bei Wikipedia.
Interessante Informationen über die Geschichte des Fensters, die Fensterarten, die Fenstertypen und Fensterzubehör kann man in dem Artikel "Das Fenster beim Hausbau" erhalten.
Für die Hersteller von Fenstern und Fensterzubehör ist das Internetportal Fenster-Tipps24 die Plattform, auf der Innovationen und Nachrichten über Fenster, Fenstertechnik und Fensterzubehör sowie Zukunftsvisionen veröffentlicht werden.
Der Name Fenster geht auf die mittelniederdeutsche Sprache zurück. Da nannte man das Fenster Vinster, was aus dem lateinischen Wort fenestra abgeleitet wurde. Die Etymologie sieht den Wortursprung ebenfalls im Lateinischen fenestra. Fenestra hat im Lateinischen auch die Bedeutung einer Maueröffnung oder Luke.
Ein anderer Wortzweig entwickelte sich aus dem gotischen Wort windauga, was soviel wie Windauge bedeuten sollte. Dieser Begriff findet sich auch im althochdeutschen augadoro, das Augentor.
Das Windauge wiederum hat sich bis heute in der dänischen Sprache mit dem Begriff vindue für das Fenster und in Anlehnung daran vermutlich auch im englischen window gehalten.
Wenn Sie sich intensiver über die Herkunft des Wortes Fenster informieren wollen, bedienen Sie sich der nachstehenden Informationsquellen.
Überraschende etymologische Erkenntnisse, nicht nur über das Fenster, können Sie auch bei Guerrieri sammeln.
Ein umfangreicher und intensiver Einblick in die geschichtliche Entwicklung des Fensters, vom Windauge bis zum Bildschirm-Fenster moderner Computer mit zahlreichen Stationen der Metapher Fenster in Kunst und Kultur wurde von der Uni Münster unter dem Titel „WINDOWS, History of a Metaphor, German Sample Chapter“ veröffentlicht.
Dieser Ratgeber führt den Leser in die Welt der Fenster ein. Das besonderer Augenmerk liegt dabei auf der praktischen Nutzanwendung der Erkenntnisse, die für die einzelnen Fenster-Bereiche möglich sind. Neben dem Fenster selbst sind es auch die Formen der Verglasung und der Sonnenschutz, der für moderne Fenster unerlässlich ist.
Als optisches Gestaltungselement eines Hauses sind moderne Fenster und Fenstertüren mehr als nur Haus-Öffnungen nach draußen. Ihr individuell gestaltetes Design ist maßgeblich für die Gesamtoptik des Gebäudes verantwortlich. Fenster und Fassaden müssen als Teil der Außenwand nicht mehr nur höchsten Anforderungen an Wärmedämmung und Sicherheit gerecht werden, sie sind auch Mittel zur architektonischen Gesamtleistung.
Die Forderungen des Bauherren oder Hausbesitzers an moderne Fenster sind daher auch sehr umfangreich. Neben diversen Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich Farbe, Form und Funktion stehen auch Lärmschutz, Energieeinsparung und Einbruchsicherheit auf der Anforderungsliste ganz oben. Für die dauerhafte Freude an seinen Fenstern wünscht der Bauherr auch eine Einbeziehung in den Wohnkomfort, Witterungsbeständigkeit, leichte und sichere Bedienbarkeit, pflegeleichte Reinigung und minimalen Wartungsaufwand.
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- Fensterdichtung
- Anschlagdichtung
- Mitteldichtung
- Dreifachdichtung
- Werkstoffe für Fensterdichtungen
- Fenstergriffe
Drehgriff
Unterscheidungsmerkmale von Fenstergriffen
Verriegelung
Oliven
Pilzkopfverriegelung
Abschließbare Fenstergriffe
Baustoffe / Dämmstoffe: Fossile Brennstoffe wie Öl und Gas kann in nennenswertem Umfang sparen, wer sein Haus mit Holzfaserdämmstoffen saniert. Dadurch minimieren sich zugleich die Kosten, die während der Heizperiode für behagliche Raumwärme aufzuwenden sind. Der Verband Holzfaser Dämmstoffe empfiehlt Immobilieneigentümern, das derzeit besonders günstige Darlehenszinsniveau zu nutzen und mit der energetischen Sanierung ungedämmter Altbauten kurzfristig zu beginnen.
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