Kein Hausbau ohne Bodengutachten
Hausbau / Bauplanung: Ein geologisches Gutachten gibt Aufschluss über die Bebaubarkeit eines Grundstücks und sollte vor dem Grundstückskauf, spätestens jedoch rechtzeitig vor dem Hausbau in Auftrag gegeben und ausgewertet werden. Das rät die Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF) gerade mit Blick auf die teils immer schwierigere bis frustrierende Grundstückssuche bauwilliger Familien.
Bodengutachten sind heute ein zentrales Instrument der Planung und Ausführung der Tiefbauarbeiten sowie bei der Errichtung von Kellern und Bodenplatten und beim Hausbau. Es ist wichtig und gibt allen Beteiligten Planungssicherheit, so früh wie möglich über die Tragfähigkeit des Bodens, über die zu erwartenden Kosten für die Erdarbeiten samt Deponiekosten oder gar über gesundheitsgefährdende Altlasten im Erdreich Bescheid zu wissen.
Bodengutachten als Planungsgrundlage für den Hausbau
Wie ist die Zusammensetzung des Bodens? Wie hoch steht das Grundwasser? Sind Stützkonstruktionen erforderlich, um die spezifische Last des Hauses zu tragen? Bedarf es eines teilweisen oder vollständigen Bodenaustauschs? Diese und weitere Fragen klärt ein fachmännisch angefertigtes Bodengutachten und stellt damit die Planungsgrundlage für viele Arbeiten im Rahmen des Hausbaus dar.
Nur wenn das erforderliche Datenmaterial über die Bodenbeschaffenheit von einem fachkundigen Gutachter unter anderem durch Baugrundsondierungen und -bohrungen in ausreichender Tiefe korrekt erhoben und ausgewertet wurde, können Erdarbeiten sowie die nachfolgenden Arbeitsschritte wie etwa die Erarbeitung der Statik ordnungsgemäß vollzogen und planmäßig abgeschlossen werden. Das geologische Gutachten ist insofern für ein dauerhaft sicheres, neues Zuhause – wie es mit dem Bau eines Eigenheims grundsätzlich angestrebt wird – unerlässlich.
Einen ausgewiesenen Experten als Gutachter beauftragen
Bei der Auswahl des Gutachters ist ein ausgewiesener Fachmann unbedingt der preiswertesten Alternative vorzuziehen. Ein vollständiges und korrektes Gutachten umfasst eine Vielzahl an Inhalten und Anlagen – von der exakten Beschreibung der Geologie über Angaben zu Erdbebenzonen, geologischer Untergrund- und Baugrundklassen sowie zur Frostsicherheit und Versickerungsfähigkeit bis hin zu Bohr- und Rammprofilen der Geländeversuche und etwaigen Laborprüfberichten zur chemischen Analytik sowie rechnerische Nachweise.
Sogenannte Kurzberichte oder ausschließlich tabellarische Beurteilungen bieten zur Beurteilung komplexer geologischer Sachverhalte und vor allem bei Abweichungen von Standardsituationen auf dem Baugrundstück schlichtweg eine unzureichende Planungsgrundlage und deuten oftmals auf minderwertig angefertigte Gutachten hin.
Bauherren, die auf Grundstückssuche sind, wird empfohlen, auf Indizien wie nahe gelegene Gewässer oder auch den Straßennamen zu achten, um mögliche erste Hinweise auf die Beschaffenheit des Bodens zu erhalten. „Tauchen Begriffe wie ‚Aue‘, ‚Lehmberg‘ oder ‚Steinbruch‘ im Straßennamen auf, kann dies unter Umständen auf aufwendigere Gründungsmaßnahmen vor Baubeginn hindeuten.
Quelle: Gütegemeinschaft Fertigkeller e.V.
Foto: GÜF / Glatthaar Keller