Bevor es zum Rechtsstreit kommt
Hausbau / Bauplanung: Gerichtliche Auseinandersetzungen beim Bauen kosten Nerven, ziehen sich oft lange hin - und richtig teuer können sie auch noch werden. Davor warnt die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), die zu diesem Thema gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung Hannover e.V. (IFB) über 1.300 baurechtliche Mandate ausgewertet hat. Bei mehr als 50 Prozent der Auseinandersetzungen vor Gericht waren Baumängel vor oder nach der Bauabnahme das Thema. Danach folgen mit 22 Prozent die Themen Vertragsverstöße und Klagen auf Schadensersatz. Und bei etwa 10 Prozent der untersuchten Fälle ging es um Insolvenzen der Auftragnehmer.
Rechtsstreit birgt hohe Verbraucherrisiken
Kommt es zum Rechtsstreit, tragen Verbraucher ein relativ hohes Risiko. Zum einen sind die Kosten eines Baurechtsstreits in vielen Fällen nicht von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Zum anderen ist der Ausgang in vielen Fällen ungewiss - in 38,5 Prozent der Fälle kam es lediglich zu einem Vergleich. Die Verfasser der Studie raten deshalb dazu, das Risiko eines Rechtsstreits bereits im Vorfeld eines Bauvorhabens zu minimieren. Sinnvoll sei zum Beispiel eine Prüfung des Bauvertrags durch einen unabhängigen Dritten, etwa einen Vertrauensanwalt des BSB. Geprüft wird dabei zum Beispiel, wie aussagekräftig die Bau- und Leistungsbeschreibung ist und ob sie den Vorstellungen des Bauherrn tatsächlich entspricht. Unter die Lupe genommen wird auch der Bauvertrag selbst, denn in vielen Vertragswerken finden sich Klauseln, die den Verbraucher benachteiligen - bis hin zu gesetzlich unzulässigen Vereinbarungen zuungunsten des Bauherrn. Mehr Informationen und Ansprechpartner dazu gibt es unter www.bsb-ev.de.
Vertragsprüfungen, Bonitätsbewertungen und Qualitätskontrollen
Vor dem Risiko einer Insolvenz gibt es keinen hundertprozentigen Schutz, doch es lässt sich minimieren. Sinnvoll sind hier Bonitätsbewertungen des Bauunternehmens, etwa über die Creditreform, die ebenfalls im Rahmen einer Vertragsprüfung eingeholt werden können. Damit die vereinbarte Leistung und Qualität auch tatsächlich erreicht werden, empfiehlt sich zudem eine baubegleitende Qualitätskontrolle. Dabei überprüft ein unabhängiger Bausachverständiger in bestimmten Abständen den Fortgang der Arbeiten auf der Baustelle, untersucht sie auf Baumängel und kontrolliert die Qualität der Ausführung. Kommt es zu Mängeln oder Versäumnissen, lässt sich deren Behebung schnell anmahnen. Und in der Regel werden dadurch aufwändige gerichtliche Auseinandersetzung nach Abschluss der Bauarbeiten überflüssig.
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund