Die Bau- und Leistungsbeschreibung muss den Vorschriften entsprechen
Hausbau / Bauplanung: Die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung ist die Grundlage jedes Bauwerkvertrages. In ihr wird festgelegt, welche Leistung der Unternehmer gegenüber dem Auftragnehmer zu erbringen hat. Angehende Bauherren sollten die Bau- und Leistungsbeschreibung daher vor Unterschrift unter den Werkvertrag von einem Fachmann prüfen lassen.
Rechtlich bindend ist nur die Bau- und Leistungsbeschreibung
Ein schöner Hochglanzprospekt oder Versprechungen auf der Homepage sehen meist hübsch aus, sind aber keine rechtliche Grundlage für einen Bauvertrag. Darauf weist die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. hin. Es ist in der Regel unerheblich, was in einem Verkaufsprospekt steht oder im Verkaufsgespräch mündlich vereinbart wurde. Rechtlich bindend ist ausschließlich die dem Vertrag beigefügte Bau- und Leistungsbeschreibung. Der Unternehmer schuldet ausschließlich den darin dargelegten Leistungsumfang.
Eine große Anzahl überprüfter Bau- und Leistungsbeschreibungen genügte den Anforderungen nicht
Bei Untersuchungen musste die Schutzgemeinschaft jedoch feststellen, dass eine große Anzahl überprüfter Bau- und Leistungsbeschreibungen nicht den Anforderungen genügen. Exakte Angaben zu Qualität und Quantität der Baustoffe werden oft vermieden, erwartete Leistungen wie etwa die Planung sind nicht enthalten. Zudem werden Kosten auf den Bauherrn abgewälzt, mit denen er nicht gerechnet hat. So bedeutet das kleine Wörtchen "bauseits" beispielsweise, dass diese Leistung vom Auftraggeber zu erbringen und bezahlen ist. Dies ist keineswegs jedem angehenden Bauherren klar: "Ebenso bedeutet 'schlüsselfertig' zur Überraschung vieler Bauherren nicht 'bezugsfertig'.
Die Hilfe unabhängiger Fachleute nutzen
Um Klarheit über die vereinbarte Leistung zu erhalten, rät die Schutzgemeinschaft dazu, die Bau- und Leistungsbeschreibung mit Hilfe unabhängiger Fachleute zu prüfen und gegebenenfalls zu konkretisieren. Mitgliedern wird über den Partner "Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V." (VQC) ein Fachmann in der Nähe vermittelt. Auch hier bei www.hausbautipps24.de erhalten Bauwillige weitere wertvolle Hinweise zu diesen und anderen Themen, es stehen Checklisten, Ratgeber und Angebote rund um den Hausbau zur Verfügung.
Baubegleitende Qualitätskontrolle
Bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle wird die Baustelle in verschiedenen Bauphasen von einem Bausachverständigen im Rahmen einer Begehung vor Ort auf Mängel oder Ausführungsfehler geprüft. So können schon während des Bauprozesses versteckte Baumängel entdeckt und umgehend durch die verantwortlichen Handwerker behoben werden. Die direkte Baubegleitung und Bauprüfung der einzelnen Gewerke trägt dazu bei, eine hohe Ausführungsqualität zu gewährleisten und Nachlässigkeiten von Handwerkern aufzudecken. Die Wahrscheinlichkeit, dass schon wenige Jahre nach der Bauabnahme Sanierungsarbeiten oder Mangelnachbesserungsarbeiten durchgeführt werden müssen, wird minimiert.
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock