Verbindliche Regelungen im Bauvertrag vereinbaren
Hausbau / Massivhaus: Bauverträge sind Vertrauenssache - schließlich ist die Investition, die der Bauherr einem Unternehmer anvertraut, in der Regel die größte, die er in seinem Leben tätigt. Doch leider sind nicht alle Verträge verbraucherfreundlich, wie eine Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung Hannover e.V. (IFB) zeigt. In 81 Prozent der untersuchten Vertragswerke fehlte es an Sicherheitsleistungen des Unternehmers, in 65 Prozent war keine Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung vereinbart, und bei mehr als der Hälfte gab es keine verbindlichen Regelungen zu Baubeginn, Bauzeit und Baufertigstellung.
Unklare oder fehlende Vereinbarungen können gravierende Folgen haben
Die Folgen unklarer, den Verbraucher benachteiligender oder schlicht fehlender Vereinbarungen im Bauvertrag können für Bauherren gravierend sein. Da sie in der Regel bautechnische und juristische Laien sind, fehlt ihnen das Fachwissen, ein Vertragswerk richtig zu beurteilen und gegebenenfalls Änderungen durchzusetzen. Rechtsanwalt Wendelin Monz, Vertrauensanwalt beim BSB, empfiehlt daher vor der Unterschrift eine Vertragsprüfung: "Dabei wird die Bau- und Leistungsbeschreibung durch Bauherrenberater geprüft - das sind Bausachverständige, Bauingenieure oder Architekten. Das juristische Vertragswerk nimmt ein Vertrauensanwalt, in der Regel ein auf Baurecht spezialisierter Fachanwalt, unter die Lupe." Adressen unabhängiger Sachverständiger und Vertrauensanwälte sowie weitere Informationen gibt es beim Bauherren- Schutzbund.Nachteilige oder unwirksame Vertragsklauseln rechtzeitig erkennen
Mit anwaltlichem Rat lassen sich Vertragsbestandteile herausfinden, die den Auftraggeber benachteiligen oder die vor dem Gesetz rechtsunwirksam sind. Nach Angaben von Wendelin Monz ist aber oft besonders problematisch, was nicht im Vertrag steht. Oft fehle zum Beispiel die Gewährleistungsbürgschaft für die Zeit nach der Bauabnahme und damit die Absicherung gegen eine Unternehmensinsolvenz während des fünfjährigen Gewährleistungszeitraums.Das nachstehende Video klärt über schlechte Bauverträge auf.
Bauverträge klug verhandeln und die Risiken kennen
Fundiert begründete Änderungswünsche in Bauverträgen lassen sich gegenüber vielen Bauunternehmern durchsetzen - manche Formulierungen von Vertrauensanwälten des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) finden sich heute sogar nahezu wörtlich in den Verträgen von Unternehmen wieder. Und selbst wenn ein Unternehmer im aktuellen Bauboom nicht kompromissbereit sein sollte: "Man kann als Bauherr Risiken eingehen - man sollte sie aber zumindest kennen", so der Rat von BSB-Vertrauensanwalt Wendelin Monz.Foto: djd/Bauherren-Schutzbund