Hausbautipps24 - Bauplanung

Formvorschriften für den Bauvertrag

Nach Abschluss des Bauvertrages ist die sichere Zustellung wichtigHausbau / Bauplanung:  Da nach deutschem Recht für den Abschluss eines Bauvertrages, wie auch für andere Verträge, keine Formvorschriften bestehen, gilt im Prinzip auch eine mündliche Vertragsgestaltung. Das ist aber weder üblich, noch sinnvoll da in dem Vertrag elementare Vertragsinhalte vereinbart werden. Anders ist es bei einem Bauvertrag in Verbindung mit einem Grundstückskauf; dort ist dann die notarielle Beurkundung erforderlich. Da jeder Bauherr von seinem Bauunternehmer eine mängelfreie Herstellung des Bauwerkes erwartet, sollten die Bauleistungen exakt festgelegt und beschrieben werden.

Dazu gehören regelmäßig die Bau- und Leistungsbeschreibung und diverse Baupläne, sowie die Baugenehmigungsunterlagen. Zu den Genehmigungsunterlagen für den Hausbau gehört zu allererst die Baugenehmigung oder die Bauanzeige. Die Baugenehmigung umfasst alle notwendigen Anlagen, wie Bauzeichnungen, statische Berechnungen, Berechnung der Wohnfläche, Berechnung des umbauten Raumes, Wärmeschutzberechnungen. Um also von vornherein für Bauherrn und Bauunternehmer alle Differenzen zu vermeiden, sind genaue Bezeichnungen, Preise und Ausführungsvereinbarungen zu treffen. Damit bei einer Zusendung dieses Bauvertrages per Post auch der genaue Zugang dokumentiert werden kann, sind bestimmte postalische Versandformen möglich; damit kann man den Vertrag sicher per Post verschicken.

Im Falle von Baumängeln

Liegen Baumängel vor, so kann der Bauherr nach Abnahme und Feststellung dieser Mängel einen Teil der Vergütung bis zur Mängelbeseitigung verweigern, und zwar in der Höhe des doppelten Betrages, der für die Mängelbeseitigung erforderlich ist. Das ist genau in § 641 des BGB, Abnahme und Vergütung geregelt.

Dort ist auch ausgeführt, dass die Beseitigung des Mangels oder die Neuherstellung verlangt werden kann. Wird dann der Mangel nicht in der vereinbarten Art und Weise behoben, kann der Bauherr nach einer Nachfrist den Mangel selbst oder durch einen anderen Bauunternehmer beseitigen lassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bauherr auch vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.

Ordnungsgemäße Zustellung eines Bauvertrages per Post

Für die ordnungsgemäße Zustellung des Bauvertrages per Post empfiehlt sich die Versandform per Einschreiben. Dabei werden diese Postsendungen nur persönlich und gegen Empfangsbestätigung übergeben, und zwar mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.

Mit dem postalischen Zusatzauftrag der "Eigenhändigkeit" wird die Postsendung ausschließlich nur an den benannten Empfänger ausgehändigt. Bei der Sendungsart: „Mit Rückschein“ ist eine handschriftliche Quittung des Empfängers erforderlich und dokumentiert damit ohne jeden Zweifel die Übergabe des Poststückes.

Fazit:

Ob Bauvertrag, Nachtrag oder sonstige wichtige Vertragsänderung, wer sicher gehen will, dass die Verträge auch ordnungsgemäß beim Vertragspartner ankommen, sollte derartige Verträge oder Vereinbarungen auf jeden Fall mittels der postalischen Sonderleistungen zum Versand bringen.
 
Quelle:Tipps24-Netzwrk-hhr
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