Hausbautipps24 - Bauplanung

Die Zahl der jährlich erfassten Baumängel hat sich weiter erhöht


dreissig baumängelHausbau / Bauplanung:  Wer sich mit dem Bau eines Eigenheims einen Lebenstraum erfüllt und zugleich die größte Investition seines Lebens tätigt, der erwartet zu Recht einen Bau ohne Mängel. Doch die Praxis sieht anders aus: Durchschnittlich 30 mehr oder minder schwere Baumängel traten im Schnitt an jedem Neubau auf, den die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und das Institut für Bauforschung e.V. (IFB) in einer Analyse der "Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern" unter die Lupe genommen hatten.

 Laut Studie hat sich die Zahl der Baumängel gegenüber einer Untersuchung aus dem Jahr 2011 damit im Schnitt um weitere zehn Prozent erhöht. Müssen Bauherren also damit leben, dass kaum ein Haus perfekt ist?

Kontrollen senken Fehlerquote

Dass sich Mängel rechtzeitig erkennen und beheben lassen, ist ein weiteres Ergebnis der Studie. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle hilft, Qualitäts- und Ausführungsprobleme schon innerhalb des Bauablaufs zu identifizieren. Durch Hinweise eines Sachverständigen zur fehlerhaften Ausführung können Mängel frühzeitig behoben werden, bevor sie etwa überbaut und erst durch einen Schadenseintritt zu Tage treten. Dann ist die Mängelbeseitigung meist wesentlich aufwändiger und es drohen kostenintensive Folgeschäden.

Diese Rechte haben Bauherren

Eine baubegleitende Qualitätskontrolle macht es Bauherren leichter, ihre Rechte auf ein mängelfreies Werk praktisch durchzusetzen. Zu diesen Rechten zählen unter anderem die Mängelrüge, das Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen an den Unternehmer oder die Minderung der Vergütung. Ein unabhängiger Bauherrenberater oder Vertrauensanwalt des BSB kann den Bauherrn beraten, ob es sinnvoll ist, Mängel durch Selbstvornahme auf Kosten des auftragnehmenden Unternehmens beseitigen zu lassen und wann die Forderung von Schadenersatz oder gar ein Rücktritt vom Vertrag in Frage kommt. In dem Ratgeberblatt "Vorsicht Baumängel - Tipps für private Bauherren" gibt es weitere Tipps zum Umgang mit Bauproblemen.

Mängel nach der Bauabnahme: Fünf Jahre Frist

Die gesetzliche Verjährungsfrist beim Bau eines Eigenheims beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Während dieser Zeit kann der Bauherr Mängel an seinem Bau noch gegenüber dem Unternehmen geltend machen. Weil das Verjährungsrecht für Mängelansprüche kompliziert ist, kann es sinnvoll sein, einen Bauherrenberater oder Vertrauensanwalt rechtzeitig einzuschalten, insbesondere wenn der Unternehmer die Verantwortung für einen Mangel ablehnt.

Quelle: djd/Bauherren-Schutzbund
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund