Tipps zur Grundstücksauswahl für den Hausbau
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Hier will ich wohnen! Doch Grundstück und Haus müssen zusammen passen. Ihr Erwerb ist die zumeist größte Investition im Leben. Deshalb ist es wichtig, auch die Grundstückswahl gut zu bedenken. Beim Grundstückserwerb geht es nicht nur um Geld, sondern um eine Entscheidung, die das künftige Leben maßgeblich beeinflusst. Wo und wie will ich wohnen, was kann ich mir leisten - für die Wahl des richtigen Grundstücks sollte man sich Zeit nehmen und sich sorgfältig umschauen. Auch Wiederverkaufsaspekte sollten mit bedacht werden.
Worauf kommt es an
Ist das Grundstück bebaubar? Diese Frage stellt sich zuerst, denn grundsätzlich gilt, dass kein Grundstück bebaut werden darf (Bauerwartungsland), es sei denn, es gilt das Baurecht. Es muss entweder ein festgesetzter Bebauungsplan vorliegen oder das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der Nutzung, nach Bauweise und überbauter Fläche in die Umgebung einfügen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Eine Anfrage beim Planungsamt schafft Klarheit.Achtung: Lage und Form des Grundstücks prüfen
Bei der Standortsuche gilt es, mit System vorzugehen. Lage und Form des Grundstücks sind von Bedeutung. Gibt es Geruchs- oder Lärmbelästigung durch Betriebe oder Verkehrswege in der Nähe? Wie weit ist es zur nächsten Einkaufmöglichkeit, zum Arzt, zur Schule, zum Kindergarten und öffentlichen Nahverkehr? Das ins Auge gefasste Grundstück sollte zu unterschiedlichen Zeiten und Tagen besichtigt werden, um sich einen Eindruck zu verschaffen.Nicht jedes Grundstück ist so geschnitten, dass es ohne zusätzliche Kosten bebaut werden kann. Hier hilft meist ein Bebauungsplan, sofern vorhanden.In Einfamilienhausgebieten muss der Abstand zwischen Haus und seitlichen Grundstücksgrenzen in der Regel jeweils drei Meter betragen. Bei zu schmalen Grundstücken sind Kompromisse beim Hausgrundriss in Kauf zu nehmen. Bei schmalen, ungleichmäßig geschnittenen oder zu großen Grundstücken sollten Preisabschläge berücksichtigt werden. Vom Katasteramt kann eine Flurkarte beschafft und das geplante Haus probeweise eingezeichnet werden.
Fehler vermeiden: Alles checken, Baugrundgutachten einholen
Auch die Beschaffenheit des Grundstücks ist wichtig. Welche Himmelsrichtung ist bestimmend? Hanggrundstücke können höhere Baukosten verursachen. Niederschlagswasser darf nicht aufs Nachbargrundstück geleitet werden. Sind Planierungsarbeiten erforderlich? Besteht Altlastenverdacht? Deren Beseitigung ist teuer.Bei Gesundheitsgefährdung sollte vom Grundstückskauf abgesehen werden. Die Tragfähigkeit des Bodens sowie die Grund- und Schichtenwassersituation ist für die Gründung des Hauses wesentlich. Deshalb ist Einsicht in das Umweltkataster und die Baugrundkarte nützlich.
Und: Ohne Baugrundgutachten baut man nicht!
Wichtig: Erschließungskosten, dingliche Rechte und Identität beachten
Sind Ausbaumaßnahmen im Umfeld - an deren Kosten die Anwohner beteiligt werden - oder ein Kostenbescheid von der Gemeinde zu erwarten? Sind Erschließungskosten für Wege, Wasser, Abwasser bereits im Kaufpreis enthalten? Welche Regelungen gelten, wenn das Nachbargrundstück betreten werden muss? Liegen dingliche Rechte wie Nutzungs- oder Baubeschränkungen vor? Auch Nießbrauch ist wertbeeinflussend. Der aktuelle Grundbuchauszug sollte eingesehen und notwendige Geh-, Fahr- und Leitungsrechte im Grundbuch gesichert werden. Eine bloße vertragliche Regelung reicht nicht. Auch die Identität des Grundstücks ist zu prüfen. Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs angegebenen Bezeichnungen für "Gemarkung, Flur und Flurstück" müssen mit den Angaben im Liegenschaftskataster übereinstimmen. Die Grenzen in der Flurkarte sollte man vor Ort vergleichen.Nicht zuletzt: Baulasten klären
Bei Baulasten - der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung im Bauordnungsrecht - handelt es sich um begünstigte oder belastende Nutzungsbeschränkungen. Sie werden von der Bauordnungsbehörde eingetragen, ohne dass es eines Antrages bedarf. Es reicht das gesetzliche Erfordernis. In jedem Fall ändern Baulasten den Wert eines Grundstücks! Die Löschung einer Baulast erfolgt ebenfalls von Amts wegen. Das Baulastenverzeichnis wird entweder bei den Bauordnungsbehörden geführt oder Baulasten werden zugunsten der Gemeinde im Grundbuch eingetragen.BSB-Tipp von Prof. Dr.-Ing. Horst Borgmann, Servicepartner des Bauherren-Schutzbundes, Berlin: Genauso wie der Bau eines Hauses bedarf die Grundstücksauswahl sorgfältiger Vorbereitung. Beides sollte zusammen und keinesfalls unter Zeitdruck geplant werden. Eine Vielzahl von Faktoren ist zu beachten, damit aus Grundstück und Haus das angestrebte neue Zuhause wird. Auch beim Grundstückserwerb hilft der Bauherren-Schutzbund mit unabhängiger Beratung.
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.