Die Aufgaben des Vermessungsingenieurs beim Hausbau

Jegliche Vermessungen von Grundstücken, die in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstückes stehen, müssen von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Katasteramt vorgenommen werden. Von diesen wird dann auch ein "Amtlicher Lageplan" erstellt. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur stellt auch die Bebauungsplangrundlage her und bescheinigt die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit und dem Katasternachweis. Die Vermessungsingenieure unterliegen bei ihrer Tätigkeit den Vermessungs- und Katastergesetzen der einzelnen Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen kann man dafür z.B. die Dienste vom Vermessungsbüro Mathow & Ernst aus Leverkusen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW) in Verbindung mit dem Gebührentarif (VermWertGebT).

 

Tätigkeiten des Vermessungsingenieurs

Beim Hausbau sind die Haupttätigkeiten des Vermessungsingenieurs die Gebäudeabsteckung, die Gebäudeeinmessung, die Grundstücksteilung und die Grenzfeststellung. Zudem ist er berechtigt, verschiedene Bescheinigungen auszustellen und Anzeigen zu beurkunden. Bei einem noch nicht vermessenen Grundstück hat der Vermessungsingenieur die Aufgabe, das Grundstück auszumessen, was sinnigerweise einmessen genannt wird und die Grenzsteine einzusetzen, was man Abmarkung nennt.


Bevor mit dem Bau begonnen werden kann, muß der für den Baukörper vorgesehene und von der Bauaufsichtsbehörde genehmigte Bereich des geplanten Hausbaus abgesteckt werden. Die Gebäudefluchten werden auf Schnurgerüste übertragen.

Nachdem das Gebäude errichtet wurde, wird der Vermessungsingenieur das Gebäude einmessen und mit den dabei gewonnenen Daten die Flurkarte der Gemeinde (beim Katasteramt) entsprechend korrigieren.

Bescheinigungen

Die dafür auszustellende Bescheinigung nennt man Grenzbescheinigung, vielfach auch Grenzinnehaltungsbescheinigung. Sie wird teilweise als Voraussetzung für eine Teilauszahlung der Baufinanzierung durch das finanzierende Institut angefordert.

Nach Abschluß der Bauarbeiten und möglichst vor der Errichtung der Einfriedung des Hausgrundstücks hat der Vermessungsingenieur zu überprüfen, ob die Grenzzeichen und Grenzmarkierungen noch und an der richtigen Stelle  vorhanden sind. Unter Umständen sind die Grenzmarkierungen durch Erd- und Baggerarbeiten verschoben oder vergraben worden. Die dafür erforderliche Besheinigung ist die "Amtliche Grenzanzeige". Mit dr amtlichen Grenzanzeige wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze eines Grundstücks getroffen, dokumentiert und öffentlich beglaubigt.

Grundstücksteilung

Aufgrund der bestehenden Knappheit an Baugrundstücken wird nicht selten ein Teil eines bestehenden Grundstückes abgetrennt und als separates Baugrundstück verkauft. Diesen Vorgang nennt man Grundstücksteilung. Bei einer Grundstücksteilung benötigt man sowohl eine amtliche Vermessungsstelle - den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur - als auch einen Notar. Der Vermessungsingenieur liefert den Teilungslageplan für den notariellen Kaufvertrag, beantragt die erforderlichen Genehmigungen und führt die örtliche Vermessung durch. Zu einem sogenannten Grenztermin werden dann Eigentümer, Erwerber und Grundstücksnachbarn geladen und anschließend wird der neue Grenzverlauf beurkundet. Das Ergebnis wird danndem Katasteramt zur Übernahme eingereicht. Erst danach können vom Katastramt angefertigte Auflassungschriften für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorgelegt werden.

Alle genanten Tätigkeiten können auch durch Mitarbeiter des jeweiligen Katasteramtes durchgeführt werden.