Der Baubetreuer

Ein Baubetreuer ist, wer gewerbsmäßig Bauvorhaben im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführt.
 
Wer als Bauträger oder Baubetreuer tätig werden will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung.

 
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis sind:
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung und
  • der Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse


Was tut der Baubetreuer?

Auch ein sehr engagierter Architekt oder Bauingenieur kann nicht immer auf der Baustelle sein. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass bei den Bauarbeiten an Ihrem Traumhaus zum erschwinglichen Preis alles nach Plan verläuft, brauchen Sie einen Baubetreuer.


Sie sollten dann einen Baubetreuer beauftragen, wenn Sie nicht mit einem Generalübernehmer oder Bauträger bauen wollen und einige Gewerke in  Eigenleistung errichten möchten.

Sie können den Baubetreuer auch mit der Planung und Errichtung Ihres Hauses beauftragen. Der Unterschied zum Bauunternehmer ist, daß der Baubetreuer jedes einzelne Gewerk selbst an die zuständigen Handwerker vergibt und auch mit jedem einzelnen einen Vertrag abschließt. 
 
Die Kosten für die einzelnen Gewerke können auf diese Weise teilweise erheblich reduziert werden. Die Gewinne, die ein Generalübernehmer oder Bauunternehmer in der Regel aufschlägt, entfallen beim Baubetreuer.

Oft erhält der Baubetreuer bei Handwerkern, mit denen er häufiger zusammenarbeitet, bessere Konditionen als anderer. Wenn sein Entgelt entsprechend angemessen ist, wird er die besseren Preise ungekürzt an den Bauherren weitergebe.

Der Baubetreuer nimmt Ihnen alle Arbeiten ab, er übernimmt die Ausschreibung, koordiniert die Termine und überwacht das ganze Bauvorhaben.

Natürlich sollten Sie sich vor Beauftragung des Baubetreuers Referenzen besorgen und auch Kontakt mit den Bauherren aufnehmen, die bereits ein Bauvorhaben mit dem Baubetreuer abgewickelt haben.