Brennstofflagerung

Je nachdem, welche Brennstoffe man bei seinem Hausbau verwenden will, stellt sich die Frage nach dem geeigneten Platz für die Brennstofflagerung. Allerdings hat man nicht die freie Wahl, denn es gibt auch für die Brennstofflagerung gesetzliche Vorschriften. Die Brennstofflagerung ist nämlich in den einzelnen Bundesländern in den jeweiligen Feuerungsverordnungen (FeuVO) gesetzlich geregelt.

 


Gesetzliche Vorschriften für die Brennstofflagerung

Brennstofflagerungen in Heizöltanks, Erdtanks, Flüssiggastanks und die Kohlen- und Holzlagerung bedürfen ab einer bestimmten Größe separater Räumlichkeiten (Brennstofflagerräume), die von den anderen Räumen des Hauses abgetrennt sind und die nicht zu anderen Zwecken benutzt werden dürfen.
Diese zusätzlichen Räumlichkeiten sind beim Hausbau mit einzuplanen. Wenn man beispielsweise mit Holzpellets heizen will, so ist dafür bekanntermaßen ein 3 mal so großer Lagerraum notwendig, als wenn man Heizöl des gleichen Brennwertes einlagert.

In Nordrhein-Westfalen, in den anderen Bundesländern ist es ähnlich, muß bei einer Bevorratung von Heizöl und Dieselkraftstoff in Heizöltanks mit mehr als insgesamt 5.000 l, bei festen Brennstoffen in einer Menge von mehr als 15.000 kg und bei Flüssiggas in Flüssiggastanks mit einem Füllgewicht von mehr als insgesamt 14 kg ein separater Brennstofflagerraum eingerichtet werden.

Das Fassungsvermögen der Heizöltanks darf insgesamt 100.000 l Heizöl, der Flüssiggastanks 6.500 l Flüssiggas je Brennstofflagerraum und 30.000 l Flüssiggas je Gebäude nicht überschreiten.

Brennstofflagerung Heizöl

Diese Größenordnungen sind beim Hausbau für ein Einfamilienhaus nicht notwendig. Je nach Ausführung des Hauses hinsichtlich effektiver Energieeinsparungsmaßnahmen und Wärmedämmung ist die Größe des Heizöltanks oder des Flüssiggastanks zu dimensionieren. In der Regel rechnet man mit einem maximalen Bedarf von 10 l Heizöl pro qm Wohnfläche und Jahr.

Für ein Haus mit einer Wohnfläche von 150qm ist also ein Heizöltank mit einem Fassungsvermögen von 1500 l absolut ausreichend.

Die Lagerung des Heizöls kann oberirdisch in einem Öltank im Keller, in einem freistehenden Heizöltank oder unterirdisch in einem Erdtank erfolgen.

Die Heizöltanks müssen amtlich zugelassen sein und können aus Stahl, Beton oder Kunststoff gefertigt sein. Von der Bauart unterscheidet man Batterietanks, das sind mehrere miteinander verbundene Öltanks, Kugeltanks und zylindrische Tanks. Je nach Bauart des Heizöltanks sind Tankschutzsysteme und Auffangwannen vorgeschrieben.

Brennstofflagerung für Festbrennstoffe

Für Festbrennstoffe, Holz, Kohle, Pellets ist ein Brennstofflagerraum, der vom Heizraum gut zu erreichen ist und der sich möglichst nahe an der Grundstückseinfahrt befindet, die beste Lösung. Zur praktischen Bedienbarkeit gehört auch eine Einschüttöffnung, die mindestens 55 cm breit ist, die sich an oder in der Hauswand befinden sollte.

Kaminholz sollte im Freien, an einem luftigen, trockenen Ort gelagert werden.