Anforderungen an die Errichtung einer Fertigteiltreppe
Innenausbau / Treppen: Eine Treppe aus vorgefertigten Teilen kann ein einigermaßen handwerklich begabter Bauherr heutzutage tatsächlich ohne große Mühe selbst bauen. Dabei ist es egal, ob es sich um Holz- oder Metallkonstruktionen handelt. In der ETAG 008 als EU Richtlinie für den vorgefertigten Bau einer Fertigteiltreppe sind grundsätzliche Anforderungen beschrieben. Eine vorgefertigte Treppe beinhaltet demgemäß eine Herstellung als industrielle Serienfertigung oder ähnlicher Serienherstellung ein etabliertes oder ein festgelegtes System).
Diese Leitlinien der ETAG 008 wurden von einer europäischen Arbeitsgruppe im Jahre 2003 mit dem Titel: Vorgefertigte Treppenbausätze, erstellt. Die Arbeitsgruppe bestand aus Mitgliedern von sieben EU und EFTA Ländern, nämlich Österreich, Frankreich, Finnland Deutschland, Norwegen, Großbritannien und Portugal. Korrespondierend waren auch die Niederlande, Polen, die Tschechische Republik und Schweden an dieser Arbeitsgruppe beteiligt.
Damit verfügen solcherart vorgefertigter Fertigteiltreppen sowohl von der Konstruktion als auch von der baulichen Ausführung, der Qualität und den Sicherheitsanforderungen über einen hohen Standard. Das bedeutet ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität. Bausätze für eine Fertigteiltreppe sind in vielen Material- und Konstruktionsvarianten im Fachhandel, den Baumärkten und natürlich im Internethandel erhältlich.
Die Selbstmontage
Wer also im Rahmen eines Neubaus oder einer baulichen Veränderung eine Treppe plant, kann auf fast unzählige Möglichkeiten von Treppenformen zurückgreifen. Ob Wendeltreppe, Raumspartreppe, Mittelholmtreppe, ob Holz, Stahl oder eine Mischung von beidem; möglich ist fast alles.
Die entsprechende Montageanleitung gehört selbstverständlich regelmäßig zur Lieferung und beschreibt detailliert den jeweiligen Arbeitsschritt, so dass auch derjenige Heimwerker, der eine Treppe noch nie gebaut hat, keine Probleme mit dem Bausatz bekommen kann.
Dazu ist das passende Zubehör, wie beispielsweise ein Treppengeländer mit Handlauf ebenso vielfältig verfügbar. Zum Zubehör gehören natürlich auch Treppensprossen, Treppenpfosten, diverse Arten von Handläufen, Abdeckkappen und sonstiges Dekor- oder Befestigungsmaterial.
Sowohl ganze Treppenanlagen als Bausatz als auch alle zugehörigen Zubehörteile sind in der Regel in großer Anzahl am Lager der diversen Händler und können zeitnah geliefert werden.
Sicherheitsanforderungen - DIN 18065
Selbstverständlich sind alle relevanten Sicherheitsvorschriften darüber hinaus auch in einer DIN, hier DIN 18065, geregelt. Nachfolgend ein Auszug aus den Bestimmungen.
Treppengeländer
Bei Treppenläufen und Treppenpodesten sind die freien Seiten - soweit vorhanden - als Sicherung gegen Absturz mit Treppengeländern zu versehen, wenn sie an mehr als 1.000 mm tiefer liegende Flächen angrenzen. Eine Treppe muss mindestens einen Handlauf haben. Ein Treppenlauf ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen.
Treppengeländer mit Öffnungen
In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, sind Treppengeländer so zu gestalten, dass ein Oberklettern des Treppengeländers durch Kleinkinder erschwert wird.
Dabei darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen. Dies gilt nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen.
Treppenhandlauf - Treppenhandlaufhöhe
Treppenhandläufe können in der Höhe so von der Geländerhöhe abweichen, sie sollten bequem benutzt werden können. Sie sollten dabei nicht tiefer als 80 cm und nicht höher als 112 cm angebracht sein, gemessen lotrecht über Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf. Nach DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen werden 85 bis 90 cm empfohlen.
Seitenabstand des Treppenhandlaufes
Der Seitenabstand des Handlaufes von benachbarten Bauteilen (Wand) muss mindestens 5 cm betragen.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Marvin Siefke / pixelio.de