Innentreppen

Beim Hausbau kann man eine Einteilung der Treppen nach ihrem hauptsächlichen Einsatzort vornehmen, Innentreppen gehören zum Innenausbau, Aussentreppen eigentlich zum Rohbau.

 


 

Grundsätzlich unterscheiden wir beim Treppenbau die Innentreppen, also alle Treppen, die sich innerhalb des Gebäudes befinden und die Außentreppen, die Treppen, die außen am Gebäude angebracht sind und eine Verbindung zwischen Grundstück und Gebäude herstellen. In diesem Abschnitt werden die Innentreppen beim Hausbau besprochen.


Innentreppen können Geschosstreppen, Kellertreppen und Bodentreppen sein. Für ihre Ausgestaltung ist der Innenausbau zuständig.

Baurechtlich hat der Begriff Innentreppe eine besonderer Bedeutung beim Treppenbau in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und über 500 qm Nutzfläche. Bei einem derartigen Hausbau sind besondere brandschutzrechtliche Maßnahmen für die Innentreppe erforderlich.

Im Hausbau bis zu zwei Vollgeschossen müssen diese Maßnahmen des Brandschutzes für Innentreppen nicht eingehalten werden und es gibt erhebliche Erleichterungen bezüglich der Genehmigung von  konventionellen Holztreppen, da man im Brandfall von einer günstigeren Fluchtsituation ausgeht.

Die Unterscheidung in Innentreppen und Außentreppen beim Treppenbau ist für die Auswahl der Baumaterialien und Treppenbeläge bedeutsam. Der Architekt ist bei der Planung einer Innentreppe diesbezüglich nicht so sehr eingeschränkt ist, denn das Material für den Treppenbau ist beim Innenausbau keinerlei Witterungseinflüssen ausgesetzt.

Als Geschosstreppen werden beim Hausbau in der Regel die innerhalb eines Hauses gelegene Verbindungen zwei verschiedener Etagen bezeichnet. Sie stellen auch die vorgeschriebenen Fluchtwege im mehrgeschossigen Hausbau dar.

Die Geschosstreppe bietet sicherlich den komfortabelsten Weg in die oberen Regionen Ihres Hauses. Abhängig von den Raumverhältnissen bietet die Geschosstreppe unter allen Treppentypen den höchsten Komfort bei der Überwindung der Höhenunterschiede zwischen den Geschossen.

Die komplette Einbindung mittels Form und Funktion in die restliche Wohnumgebung, um damit die Geschosstreppe zu einem attraktiven Blickfang in Ihrem Haus machen, ist Aufgabe für den modernen Treppenbau.

Die Kellertreppe, ein wahres Kellerkind beim Treppenbau, wurde früher als notwendiges Übel, meist auch von Architekten, behandelt. Wer kennt sie nicht, die Kellertreppe, die nach dem Öffnen der Kellertreppentür direkt auf die erste Stufe, ohne Podest, führte und dann ziemlich steil und eng und düster nach unten in den Keller verschwand. Die Kellertreppe war zudem meist auch noch sehr steil.

Wenn Sie den Keller und damit auch die Kellertreppe nutzen wollen, und nur dann sollten Sie bei Ihrem Hausbau überhaupt einen Keller bauen, dann muß auch die Kellertreppe nach modernen Kriterien des Treppenbaus erstellt werden. Laufbreite und Steigung der Kellertreppe sollten den Mindestanforderungen der Treppen für Wohnräume genügen, also Stufen, die mindestens 17 cm hoch sind und einen Auftritt von 30 cm haben. Ein Podest sollte ebenso vorhanden sein, kein direkter Abgang vom Flur nach unten.

Bodentreppen, meist auch Dachbodentreppen genannt, führen vom obersten Wohngeschoss in den nicht ausgebauten Dachboden. Diese Bodentreppen sind für den Hausbau keine notwendigen Innentreppen und daher werden meist sehr einfache Konstruktionen gewählt. Es gibt sie als Falttreppen, einschiebbare Treppen oder als zusammen zu schiebende Scherentreppen. Selten findet man Wendeltreppen und Raumspartreppen zur Lösung dieser Aufgabe.

Weitere Informationen rund um die Treppe finden Sie auch in den Abschnitten: