Weiterhin schwere Mängel in den Bau- und Leistungsbeschreibungen
Hausbau / Bauplanung: Bereits seit 2003 gibt es "Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser". Doch auch heute noch erfüllen viele Vertragswerke die Anforderungen dieses Instruments nicht, das im Rahmen der "Initiative kostengünstig qualitätsbewusst bauen" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung entwickelt und 2008/2009 novelliert wurde. Für Bauherren können sich daraus zum Teil erhebliche Risiken ergeben.