Eigenmittel
Die Eigenmittel für die Baufinanzierung setzen sich zusammen aus den flüssigen oder flüssig zu machenden Barmitteln, den Eigenleistungen und gegebenenfalls den Verwandten- und / oder Arbeitgeberdarlehen.
Flüssige Mittel sind alle Vermögensgegenstände, die Sie zur Verwendung beim Hausbau für Ihre Baufinanzierung „flüssig" machen können.
Eine Checkliste zur vollständigen Erfassung dieser Mittel finden Sie in unserem Bereich Checklisten.
Zu den flüssigen Mitteln gehören sofort zur Verfügung stehende Finanzierungsmittel wie
BARGELD, KONTOGUTHABEN, SPARGUTHABEN, PRÄMIENSPARGUTHABEN, BAUSPARGUTHABEN, RÜCKKAUFSWERT LEBENSVERSICHERUNG
Vor dem Einsatz als Eigenmittel für die Baufinanzierung noch zu veräußernde Wertpapier wie
AKTIEN, FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
Durch Beleihung in die Baufinanzierung einzubringende Immobilien, wie
UNBELASTETES GRUNDSTÜCK, UNBELASTETE IMMOBILIE
Durch den Verkaufserlös als Eigenmittel für die Baufinanzierung einzusetzen sind
WERTVOLLE SAMMLUNGEN, GOLD, EDELSTEINE
Im Prinzip auch Fremdmittel, jedoch von Bankenseite, da wenn überhaupt, nachrangig abgesicherte Darlehen, als Eigenmittel anerkannt, wie
VERWANDTENDARLEHEN, ARBEITGEBERDARLEHEN
Vor dem Einsatz als Eigenmittel in der Baufinanzierung noch zu realisierende etwaige
ERBSCHAFTSANSPRÜCHE
Nicht zuletzt unter Beachtung der Anforderungen an Zeit und Arbeitsqualität einzubringende
EIGENLEISTUNGEN
Eigenleistungen sind im Finanzierungsplan mit dem Betrag anzusetzen, der für eine entsprechende Unternehmensleistung zu entrichten wäre. Es ist unbedingt darauf zu achten, daß die für die Erbringung der Eigenleistungen erforderlichen Materialien mitfinanziert werden. In den meisten Fällen wird der Gesamtbetrag des durch Eigenleistung zu erbringenden Gewerkes aus der Gesamtbausumme herausgenommen.
Mit unserer Checkliste können Sie die Eigenleistungen in den Griff bekommen.